Verstöße gegen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden

Eine Übersicht über polizeiliche Kontrollmaßnahmen der letzten 12 Monate betreffend

(1) Verstöße gegen § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO (Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad Fahrenden)

(2) Verstöße gegen Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) seit Installation des Verkehrszeichens in Aachen

jeweils unterteilt nach

(A) Häufigkeit und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen (z.B. in Form der Anzahl der kontrollierten Verkehrsteilnehmer oder in Form von Datum und Dauer der durchgeführten Kontrollmaßnahmen)

(B) Anzahl festgestellter Verstöße. Wieviele der Verstöße haben im Stadtgebiet Augsburg stattgefunden?

Ich habe ein berechtigtes Interesse an diesem Sachverhalte, da ich selbst viel in der Stadt mit dem Fahrrad unterwegs bin und häufig viel zu knapp überholt werde. Gerne möchte ich mich an die Straßenverkehrsbehörden wenden und diese bitte, die Möglichkeit, Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrräder), an meiner Meinung nach besonders kritischen Stellen, anzuordnen. Dafür benötige ich eine Datengrundlage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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Mathilda Brot
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht über polizeiliche K…
An Polizeipräsidium Schwaben Nord Details
Von
Mathilda Brot
Betreff
Verstöße gegen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden [#275681]
Datum
13. April 2023 08:13
An
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über polizeiliche Kontrollmaßnahmen der letzten 12 Monate betreffend (1) Verstöße gegen § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO (Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad Fahrenden) (2) Verstöße gegen Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) seit Installation des Verkehrszeichens in Aachen jeweils unterteilt nach (A) Häufigkeit und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen (z.B. in Form der Anzahl der kontrollierten Verkehrsteilnehmer oder in Form von Datum und Dauer der durchgeführten Kontrollmaßnahmen) (B) Anzahl festgestellter Verstöße. Wieviele der Verstöße haben im Stadtgebiet Augsburg stattgefunden? Ich habe ein berechtigtes Interesse an diesem Sachverhalte, da ich selbst viel in der Stadt mit dem Fahrrad unterwegs bin und häufig viel zu knapp überholt werde. Gerne möchte ich mich an die Straßenverkehrsbehörden wenden und diese bitte, die Möglichkeit, Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrräder), an meiner Meinung nach besonders kritischen Stellen, anzuordnen. Dafür benötige ich eine Datengrundlage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Mathilda Brot Anfragenr: 275681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275681/
Mit freundlichen Grüßen Mathilda Brot

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Polizeipräsidium Schwaben Nord
Anfrage Frau Mathilda Brot Polizeipräsidium Schwaben Nord Sachgebiet Einsatz / Verkehr Sehr geehrte Frau Brot, …
Von
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Betreff
Anfrage Frau Mathilda Brot
Datum
22. Mai 2023 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
verstegegenmindestabstandbeimberholen.eml
8,7 KB
Polizeipräsidium Schwaben Nord Sachgebiet Einsatz / Verkehr Sehr geehrte Frau Brot, das allgemeine Auskunftsrecht ist gemäß Art. 39 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG auf die Bayerische Polizei und die für ihre Aufsicht zuständigen Stellen nicht anwendbar. Ihre Frage wird daher als allgemeine Bürgeranfrage eingestuft. Zu Ihrer Fragestellung können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Ihre Anfrage bezieht sich auf die Installation von Verkehrszeichen in Aachen. Hier kann Ihnen das Polizeipräsidium Schwaben keine Auskünfte geben und auch auf die sich beziehenden Fragestellungen keine Antwort geben. Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Behörde in Aachen. Unter zur Anzeige gebrachten Tatbestand Nr. 105112; Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein; ergab sich eine Zahl in der Zeit von 01/22 bis 12/22 in Augsburg/Stadtgebiet von 9 Verwarnungsverfahren. Eine darüber hinausgehende Beantwortung Ihrer Anfrage kann, auch vor dem Hintergrund der hierzu erforderlichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nicht erfolgen. Auch werden nicht über alle Ihrer Fragemodi entsprechende Aufzeichnungen geführt. Hierfür bitten wir um Verständnis. „ursprüngliche Anfrage von Frau Mathilda Brot“ Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht über polizeiliche Kontrollmaßnahmen der letzten 12 Monate betreffend (1) Verstöße gegen § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO (Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad Fahrenden) (2) Verstöße gegen Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) seit Installation des Verkehrszeichens in Aachen jeweils unterteilt nach (A) Häufigkeit und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen (z.B. in Form der Anzahl der kontrollierten Verkehrsteilnehmer oder in Form von Datum und Dauer der durchgeführten Kontrollmaßnahmen) (B) Anzahl festgestellter Verstöße. Wieviele der Verstöße haben im Stadtgebiet Augsburg stattgefunden? Ich habe ein berechtigtes Interesse an diesem Sachverhalte, da ich selbst viel in der Stadt mit dem Fahrrad unterwegs bin und häufig viel zu knapp überholt werde. Gerne möchte ich mich an die Straßenverkehrsbehörden wenden und diese bitte, die Möglichkeit, Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrräder), an meiner Meinung nach besonders kritischen Stellen, anzuordnen. Dafür benötige ich eine Datengrundlage. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen