Verstöße gegen Vermummungsverbot auf Versammlungen

Wie viele Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen gab es wegen Verstößen gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersG? Wie viele nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 30 Abs. 1 Nr. 2 SächsVersG? Bitte schlüsseln Sie dies nach Jahren auf. Sie dürfen sich dabei auf den Zeitraum seit 2010 beschränken.

Ergebnis der Anfrage

GenStA sieht keinen rechtlichen Anspruch auf Informationen nach SächsTranspG/SächsUIG/VIG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Ermittlungen…
An Generalstaatsanwaltschaft Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstöße gegen Vermummungsverbot auf Versammlungen [#305732]
Datum
10. April 2024 20:00
An
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen gab es wegen Verstößen gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersG? Wie viele nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 30 Abs. 1 Nr. 2 SächsVersG? Bitte schlüsseln Sie dies nach Jahren auf. Sie dürfen sich dabei auf den Zeitraum seit 2010 beschränken.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305732/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags vom 10. April 2024.…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Betreff
AW: Verstöße gegen Vermummungsverbot auf Versammlungen [#305732]
Datum
11. April 2024 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags vom 10. April 2024. Mit freundlichen Grüßen

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Generalstaatsanwaltschaft Dresden
--E-1030/15/3-2024/5664 - Ihr Antrag auf Gewährung von Informationen vom 10. April 2024 Sehr << Antragstelle…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Betreff
--E-1030/15/3-2024/5664 - Ihr Antrag auf Gewährung von Informationen vom 10. April 2024
Datum
15. April 2024 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen