Verstöße gegen Vermummungsverbot auf Versammlungen

Wie viele Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen gab es wegen Verstößen gegen Art. 16 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 2 Nr. 6 BayVersG? Wie viele nach Art. 16 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 8 BayVersG? Bitte schlüsseln Sie dies nach Jahren auf. Sie dürfen sich dabei auf den Zeitraum seit 2010 beschränken.

Ergebnis der Anfrage

StA sieht keinen rechtlichen Anspruch auf Informationen nach BayDSG/UIG/VIG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Ermittlungen, Anklagen u…
An Staatsanwaltschaft Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstöße gegen Vermummungsverbot auf Versammlungen [#305735]
Datum
10. April 2024 20:17
An
Staatsanwaltschaft Würzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen gab es wegen Verstößen gegen Art. 16 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 2 Nr. 6 BayVersG? Wie viele nach Art. 16 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 8 BayVersG? Bitte schlüsseln Sie dies nach Jahren auf. Sie dürfen sich dabei auf den Zeitraum seit 2010 beschränken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305735/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Würzburg
Sehr << Antragsteller:in >> im Hinblick auf Ihre Anfrage vom 11.04.2024 dürfen wir Sie höflich bitten…
Von
Staatsanwaltschaft Würzburg
Betreff
Verstöße gegen Vermummungsverbot auf Versammlungen, Az: 602 AR 244/24
Datum
19. April 2024 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Hinblick auf Ihre Anfrage vom 11.04.2024 dürfen wir Sie höflich bitten, uns einen etwaigen Presseausweis vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, da ich derzeit keine Tätigkeit als Journalist ausübe, bin ich auch nicht im Besitz eines derartigen Au…
An Staatsanwaltschaft Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verstöße gegen Vermummungsverbot auf Versammlungen, Az: 602 AR 244/24 [#305735]
Datum
19. April 2024 11:40
An
Staatsanwaltschaft Würzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da ich derzeit keine Tätigkeit als Journalist ausübe, bin ich auch nicht im Besitz eines derartigen Ausweises. Mir ist jedoch auch nicht bekannt, dass das Vorlegen eines solchen eine Voraussetzung für die Beantwortung der Anfrage wäre. Demnach bitte ich Sie, meine Anfrage, welche ich als interessierter Bürger gestellt habe, dennoch zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305735/

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Staatsanwaltschaft Würzburg
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage können keine Auskünfte erteilt werden. Es wird insoweit …
Von
Staatsanwaltschaft Würzburg
Betreff
Verstöße gegen Vermummungsverbot auf Versammlungen, Az. 602 AR 244/24
Datum
22. April 2024 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage können keine Auskünfte erteilt werden. Es wird insoweit Bezug genommen auf Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BayDSG. Auskünfte im Sinne des UIG oder VIG stehen nicht inmitten. Mit freundlichen Grüßen