Verstöße im ruhenden Verkehr

bitte geben Sie die Gesamtzahl der im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2023 erfassten Verstöße gegen das Parkverbot in der Fußgängerzone Kirchplatz im Stadtteil Wiedenbrück aufgeschlüsselt nach Bürgeranzeigen und erfassten Verstößen durch den Außendienst des Ordnungsamtes getrennt mit Ausgang des Verfahrens monatsweise an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bi…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstöße im ruhenden Verkehr [#276844]
Datum
20. April 2023 19:34
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte geben Sie die Gesamtzahl der im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2023 erfassten Verstöße gegen das Parkverbot in der Fußgängerzone Kirchplatz im Stadtteil Wiedenbrück aufgeschlüsselt nach Bürgeranzeigen und erfassten Verstößen durch den Außendienst des Ordnungsamtes getrennt mit Ausgang des Verfahrens monatsweise an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 276844 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Anfragenr: 276844 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 20.04.2023 und ste…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
Anfragenr: 276844
Datum
11. Mai 2023 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 20.04.2023 und stelle Ihnen nachfolgend die Gesamtzahl der im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2023 erfassten Verstöße gegen das Parkverbot in der Fußgängerzone Kirchplatz im Stadtteil Wiedenbrück aufgeschlüsselt nach Bürgeranzeigen und erfassten Verstößen durch den Außendienst des Ordnungsamtes getrennt mit Ausgang des Verfahrens monatsweise dar: Fremdanzeigen eingestellt Verwarngeld Bußgeld gesamt Apr 22 2 2 Mai 22 5 5 Jun 22 14 3 17 Jul 22 Aug 22 Sep 22 1 1 Okt 22 Nov 22 Dez 22 Jan 23 7 1 8 Feb 23 Mrz 23 0 29 4 33 Eigenerfassung eingestellt Verwarngeld Bußgeld gesamt Apr 22 1 1 Mai 22 Jun 22 Jul 22 Aug 22 Sep 22 Okt 22 1 1 Nov 22 Dez 22 Jan 23 1 4 3 8 Feb 23 Mrz 23 1 6 3 10 Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen

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