Verteilung der Gelder an die Verkehrsunternehmen nach §45a PBefG

Ich erbitte eine detaillierte Liste für welche Anträge wieviel Geld an welche Verkehrsunternehmen nach §45a Personenbeförderungsgesetz gezahlt wurden. Diese Liste sollte sich vom Jahr 2000 bis 2011 erstrecken, mindestens jedoch das Jahr 2010 umfassen.

Sollte es zur Zuordnung der Einträge zu umgangssprachlich bekannten Tickets notwendig sein, bitte ich desweiteren auch um die Anträge, auf deren Basis diese genehmigt wurden.

Antwort verspätet

  • Datum
    23. März 2012
  • Frist
    24. April 2012
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Hannes Papenberg
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informatio…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Hannes Papenberg
Betreff
Verteilung der Gelder an die Verkehrsunternehmen nach §45a PBefG
Datum
23. März 2012 21:24
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich erbitte eine detaillierte Liste für welche Anträge wieviel Geld an welche Verkehrsunternehmen nach §45a Personenbeförderungsgesetz gezahlt wurden. Diese Liste sollte sich vom Jahr 2000 bis 2011 erstrecken, mindestens jedoch das Jahr 2010 umfassen. Sollte es zur Zuordnung der Einträge zu umgangssprachlich bekannten Tickets notwendig sein, bitte ich desweiteren auch um die Anträge, auf deren Basis diese genehmigt wurden.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um Übersendung in elektronischer Form. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Hannes Papenberg Postanschrift Hannes Papenberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannes Papenberg
Bezirksregierung Münster
Antrag nach dem IFG NRW zur Mittelverteilung nach § 45a PBefG Sehr geehrter Herr Papenberg! Ich bestätige hiermit…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW zur Mittelverteilung nach § 45a PBefG
Datum
27. März 2012 17:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Papenberg! Ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Auskunftsantrages. Sie werden fristgerecht eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Matthias Richter Bezirksregierung Münster Dezernat 25 Verkehrsangelegenheiten Energieleitungen Domplatz 1-3 48128 Münster Telefon: 0251 / 411 - 1440 Fax: 0251 / 411 - 81440 Dezernats-Fax: 0251 / 411 - 1049 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bezreg-muenster.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Antrag nach dem IFG NRW zur Mittelverteilung nach § 45a PBefG Sehr geehrter Herr Papenberg! Mit Ihrer Anfrage vom…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW zur Mittelverteilung nach § 45a PBefG
Datum
3. April 2012 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Papenberg! Mit Ihrer Anfrage vom 23.03.2012 bitten Sie mich unter Berufung des Gesetzes über die Freiheit des Zugang zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz NRW - IFG NRW) für meinen Zuständigkeitsbereich um die Erstellung einer detaillierten Aufstellung, in welcher Höhe die verschiedenen Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG erhalten haben. Nach dem mir vorliegenden Antwortschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen haben Sie mit E-Mail vom 02.03.2012 dort ein zumindest ähnliches Auskunftsersuchen gestellt. Ich teile die Rechtsauffassung des Ministeriums uneingeschränkt. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf das Antwortschreiben des Ministeriums. Aufgrund des ähnlichen Sachverhaltes können Sie auch von mir keine andere Entscheidung erwarten. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht. Ansonsten betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerke Bezirksregierung Münster Domplatz 1 - 3 << Adresse entfernt >> Telefon: 0251 / 411-1432 FAX: 0251 / 411-1049

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Hannes Papenberg
AW: Antrag nach dem IFG NRW zur Mittelverteilung nach § 45a PBefG Sehr geehrte Herr Gerke, vielen Dank für Ihre …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Hannes Papenberg
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW zur Mittelverteilung nach § 45a PBefG
Datum
3. April 2012 20:03
An
Bezirksregierung Münster
Status
Sehr geehrte Herr Gerke, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider stimme ich den Ausführungen der Ablehnung von Herrn Gatzka nicht zu und möchte Sie deswegen hiermit um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Hannes Papenberg Postanschrift Hannes Papenberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>