Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023

Dem auf der Webseite des Kultusministeriums hinterlegten Dokument "Das inklusive Schulbündnis (iSB) - Leitfaden zu den Aufgaben und der Organisation der inklusiven Schulbündnisse" (https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-06/inklusive_schulbuendnisse_isb_-_leitfaden_zu_den_aufgaben_und_der_organisation_der_inklusiven_schulbuendnisse_0.pdf) ist auf S. 7 und 8 folgende Erklärung zu entnehmen: "Die Darstellung und Verteilung der sonderpädagogischen Gesamtressource erfolgt transparent mithilfe der „Sonderpädagogischen Ressourcensteuerung mit einheitlicher Excel-Datei“ (SPREDAT). (...) Die Schulleiterinnen und Schulleiter erörtern die Ressourcenverteilung und legen jährlich gemeinsam für das Bündnis verbindliche Kriterien fest. (...) Die Verteilung der Stunden der Förderschullehrkräfte erfolgt anhand der unter 2.2.1 festgelegten Kriterien in den iSB für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar."

Ich bitte hiermit um Transparenz zu diesen jährlich festgelegten und in den ISB vorgelegten SPREDAT-Dateien für das aktuelle Schuljahr.
Es ist im Rahmen Ihres an dieser Stelle digitalisierten Verwaltungshandelns anzunehmen, dass diese digitalen Dokumente in einer systematischen Struktur erfasst sind.
Ich bitte Sie weiterhin Ihrer Beratungspflicht nach HDSIG §85, Abs. 2 nachzukommen, und mich aufgrund fehlender, konkreter Einsicht in die Arbeit der rBFZ und inklusiven Schulbündnisse zu beraten, wenn wichtige Angaben zur Umschreibung der begehrten Informationen fehlen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dem auf der Webseite des Kultusmi…
An Staatliches Schulamt Offenbach Details
Von
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Betreff
Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023 [#293162]
Datum
23. November 2023 09:00
An
Staatliches Schulamt Offenbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dem auf der Webseite des Kultusministeriums hinterlegten Dokument "Das inklusive Schulbündnis (iSB) - Leitfaden zu den Aufgaben und der Organisation der inklusiven Schulbündnisse" (https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-06/inklusive_schulbuendnisse_isb_-_leitfaden_zu_den_aufgaben_und_der_organisation_der_inklusiven_schulbuendnisse_0.pdf) ist auf S. 7 und 8 folgende Erklärung zu entnehmen: "Die Darstellung und Verteilung der sonderpädagogischen Gesamtressource erfolgt transparent mithilfe der „Sonderpädagogischen Ressourcensteuerung mit einheitlicher Excel-Datei“ (SPREDAT). (...) Die Schulleiterinnen und Schulleiter erörtern die Ressourcenverteilung und legen jährlich gemeinsam für das Bündnis verbindliche Kriterien fest. (...) Die Verteilung der Stunden der Förderschullehrkräfte erfolgt anhand der unter 2.2.1 festgelegten Kriterien in den iSB für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar." Ich bitte hiermit um Transparenz zu diesen jährlich festgelegten und in den ISB vorgelegten SPREDAT-Dateien für das aktuelle Schuljahr. Es ist im Rahmen Ihres an dieser Stelle digitalisierten Verwaltungshandelns anzunehmen, dass diese digitalen Dokumente in einer systematischen Struktur erfasst sind. Ich bitte Sie weiterhin Ihrer Beratungspflicht nach HDSIG §85, Abs. 2 nachzukommen, und mich aufgrund fehlender, konkreter Einsicht in die Arbeit der rBFZ und inklusiven Schulbündnisse zu beraten, wenn wichtige Angaben zur Umschreibung der begehrten Informationen fehlen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293162/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Schulamt Offenbach
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie unser beiliegendes Schreiben zu Ihrem Antrag "Ver…
Von
Staatliches Schulamt Offenbach
Betreff
Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023 [#293162]
Datum
19. Dezember 2023 16:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie unser beiliegendes Schreiben zu Ihrem Antrag "Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023 [#293162]". Mit freundlichen Grüßen

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Staatliches Schulamt Offenbach
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Von
Staatliches Schulamt Offenbach
Betreff
Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023 [#293162]
Datum
23. Januar 2024 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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