Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023

Dem auf der Webseite des Kultusministeriums hinterlegten Dokument "Das inklusive Schulbündnis (iSB) - Leitfaden zu den Aufgaben und der Organisation der inklusiven Schulbündnisse" (https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-06/inklusive_schulbuendnisse_isb_-_leitfaden_zu_den_aufgaben_und_der_organisation_der_inklusiven_schulbuendnisse_0.pdf) ist auf S. 7 und 8 folgende Erklärung zu entnehmen: "Die Darstellung und Verteilung der sonderpädagogischen Gesamtressource erfolgt transparent mithilfe der „Sonderpädagogischen Ressourcensteuerung mit einheitlicher Excel-Datei“ (SPREDAT). (...) Die Schulleiterinnen und Schulleiter erörtern die Ressourcenverteilung und legen jährlich gemeinsam für das Bündnis verbindliche Kriterien fest. (...) Die Verteilung der Stunden der Förderschullehrkräfte erfolgt anhand der unter 2.2.1 festgelegten Kriterien in den iSB für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar."

Ich bitte hiermit um Transparenz zu diesen jährlich festgelegten und in den ISB vorgelegten SPREDAT-Dateien für das aktuelle Schuljahr.
Es ist im Rahmen Ihres an dieser Stelle digitalisierten Verwaltungshandelns anzunehmen, dass diese digitalen Dokumente in einer systematischen Struktur erfasst sind.
Ich bitte Sie weiterhin Ihrer Beratungspflicht nach HDSIG §85, Abs. 2 nachzukommen, und mich aufgrund fehlender, konkreter Einsicht in die Arbeit der rBFZ und inklusiven Schulbündnisse zu beraten, wenn wichtige Angaben zur Umschreibung der begehrten Informationen fehlen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    7. Mai 2024
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dem auf der Webseite des Kultusmi…
An Staatliches Schulamt Heppenheim Details
Von
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Betreff
Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023 [#293159]
Datum
23. November 2023 09:00
An
Staatliches Schulamt Heppenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dem auf der Webseite des Kultusministeriums hinterlegten Dokument "Das inklusive Schulbündnis (iSB) - Leitfaden zu den Aufgaben und der Organisation der inklusiven Schulbündnisse" (https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-06/inklusive_schulbuendnisse_isb_-_leitfaden_zu_den_aufgaben_und_der_organisation_der_inklusiven_schulbuendnisse_0.pdf) ist auf S. 7 und 8 folgende Erklärung zu entnehmen: "Die Darstellung und Verteilung der sonderpädagogischen Gesamtressource erfolgt transparent mithilfe der „Sonderpädagogischen Ressourcensteuerung mit einheitlicher Excel-Datei“ (SPREDAT). (...) Die Schulleiterinnen und Schulleiter erörtern die Ressourcenverteilung und legen jährlich gemeinsam für das Bündnis verbindliche Kriterien fest. (...) Die Verteilung der Stunden der Förderschullehrkräfte erfolgt anhand der unter 2.2.1 festgelegten Kriterien in den iSB für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar." Ich bitte hiermit um Transparenz zu diesen jährlich festgelegten und in den ISB vorgelegten SPREDAT-Dateien für das aktuelle Schuljahr. Es ist im Rahmen Ihres an dieser Stelle digitalisierten Verwaltungshandelns anzunehmen, dass diese digitalen Dokumente in einer systematischen Struktur erfasst sind. Ich bitte Sie weiterhin Ihrer Beratungspflicht nach HDSIG §85, Abs. 2 nachzukommen, und mich aufgrund fehlender, konkreter Einsicht in die Arbeit der rBFZ und inklusiven Schulbündnisse zu beraten, wenn wichtige Angaben zur Umschreibung der begehrten Informationen fehlen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293159/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023“ vom 23.11.2023 …
An Staatliches Schulamt Heppenheim Details
Von
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Betreff
AW: Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023 [#293159]
Datum
8. Januar 2024 14:05
An
Staatliches Schulamt Heppenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023“ vom 23.11.2023 (#293159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatliches Schulamt Heppenheim
Fristverlängerung
Von
Staatliches Schulamt Heppenheim
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023“ vom 23.11.2023 …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage #293159 Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023 [#293159]
Datum
29. Februar 2024 09:23
An
Staatliches Schulamt Heppenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023“ vom 23.11.2023 (#293159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293159/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023“ vom 23.11.2023 …
An Staatliches Schulamt Heppenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage #293159 Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023 [#293159]
Datum
3. April 2024 11:46
An
Staatliches Schulamt Heppenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023“ vom 23.11.2023 (#293159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Staatliches Schulamt Heppenheim
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage #293159 Verteilung der sonderpädagogischen Ressource wurde m…
Von
Staatliches Schulamt Heppenheim
Betreff
AW: Anfrage #293159 Verteilung der sonderpädagogischen Ressource 2023 [#293159]
Datum
3. April 2024 11:55
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage #293159 Verteilung der sonderpädagogischen Ressource wurde meinerseits wie üblich postalisch beantwortet, mit Ausgangspost vom 01.03.2024 hat mein Schreiben vom 29.02.2024 die Behörde verlassen und sollte Ihnen inzwischen zugegangen sein. Mit freundlichen Grüßen