Verteilung der zustehenden Gelder nach dem sog. DigitalPakt Schule

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Speyer,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Das der Stadt Speyer zustehende Volumen aus dem DigitalPakt Schule
2. Das von der Stadt Speyer abgerufene Volumen aus dem DigitalPakt Schule
2.1 Falls noch keine Gelder abgerufen wurden, die Pläne, die ein solches Abrufen betreffen
3. Den Ablauf des Antragsverfahrens für eine Schule, deren Träger die Stadt Speyer ist
4. Die geplante Verteilung der Gelder auf die Schulen
5. Bei der Stadt Speyer eingegangene Anfragen der Schulen den DigitalPakt Schule betreffend
6. Eine Auflistung aller laufenden Antragsverfahren
7. Eine Auflistung aller Beschlüsse und Anordnungen der Stadt Speyer, die den DigitalPakt Schule betreffen

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das der Stadt …
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilung der zustehenden Gelder nach dem sog. DigitalPakt Schule [#170642]
Datum
19. November 2019 12:46
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das der Stadt Speyer zustehende Volumen aus dem DigitalPakt Schule 2. Das von der Stadt Speyer abgerufene Volumen aus dem DigitalPakt Schule 2.1 Falls noch keine Gelder abgerufen wurden, die Pläne, die ein solches Abrufen betreffen 3. Den Ablauf des Antragsverfahrens für eine Schule, deren Träger die Stadt Speyer ist 4. Die geplante Verteilung der Gelder auf die Schulen 5. Bei der Stadt Speyer eingegangene Anfragen der Schulen den DigitalPakt Schule betreffend 6. Eine Auflistung aller laufenden Antragsverfahren 7. Eine Auflistung aller Beschlüsse und Anordnungen der Stadt Speyer, die den DigitalPakt Schule betreffen Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Speyer
Sehr [geschwärzt], ich bestätige hiermit Ihren Antrag nach Landestransparenzgesetz. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG …
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Verteilung der zustehenden Gelder nach dem sog. DigitalPakt Schule [#170642]
Datum
20. November 2019 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bestätige hiermit Ihren Antrag nach Landestransparenzgesetz. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße Angabe der E-Mail-Adresse nicht, hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Ich bitte Sie daher zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Stadtverwaltung Speyer [geschwärzt] Maximilianstraße 100 67346 Speyer [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> Bürozeiten: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meinen Namen können Sie der vorherigen Nachricht entn…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verteilung der zustehenden Gelder nach dem sog. DigitalPakt Schule [#170642]
Datum
20. November 2019 13:36
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meinen Namen können Sie der vorherigen Nachricht entnehmen. Meine Adresse sende ich Ihnen im Anhang an die Nachricht zu. Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170642 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach LTranspG beantworten wir wie folgt: Zu Frage 1. Ergibt sich a…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Verteilung der zustehenden Gelder nach dem sog. DigitalPakt Schule [#170642]
Datum
21. November 2019 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach LTranspG beantworten wir wie folgt: Zu Frage 1. Ergibt sich aus der Richtlinie (Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur an Schulen in Rheinland-Pfalz (Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024)) unter Punkt 5.2 i.V.m. Anlage zur vorgenannten Richtlinie (beides anbei). Zu Frage 2. Zur Beantragung der Mittel sind zwei Anforderungen zu erfüllen, die beide kumulativ vorliegen müssen: + Vorlage eines Medienentwicklungsplans (MEP) des Schulträgers. Dieser Medienentwicklungsplan befindet sich momentan in der Erstellung. Mit der Fertigstellung des MEP ist ab April 2020 zu rechnen. + Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt Schule ist die Vorlage eines Medienkonzepts (MK) (pädagogisch-technisches Konzept) jeder einzelnen Schule. Dieses Konzept erstellt jede Schule selbst und übermittelt es an den Schulträger, da die Schulen selbst nicht antragsberechtigt sind. Momentan bereiten die Schulen ihre MK vor. Beispiele für Medienkonzepte der Schulen finden Sie hier: https://medienkompetenz.bildung-rp.de/m… Erst wenn alle Schulen das MK eingereicht haben, können Fördermittel für den Schulträger insgesamt vom Schulträger beantragt werden. Anträge einzelner Schulen oder Anträge vom Schulträger für einzelne Schulen sind nicht zulässig. Zu Frage 3: Siehe Beantwortung Frage 2. Zu Frage 4.: Ergibt sich aus der in Frage 1 genannten Norm und der Tabelle Schülerzahlen anbei. Zu Frage 5: Ja, gab es. Die Schulen und der Schulträger befinden sich diesbezüglich im ständigen Austausch. Zu Frage 6: Siehe Beantwortung Frage 2. Zu Frage 7.: Politische Beratungen zur Digitalisierung in den Schulen (seit 2018): https://buergerinfo2.speyer.de/si0057.p… (Stadtrat 19.06.2018) https://buergerinfo2.speyer.de/si0057.p… (Stadtrat 21.03.2019) https://buergerinfo2.speyer.de/si0057.p… (Ausschuss für Digitalisierung 17.09.2019) https://buergerinfo2.speyer.de/si0057.p… (Schulträgerausschuss 12.11.2019 - noch kein Protokoll vorhanden) Mit freundlichen Grüßen