Verteilungsmatrix KTW Typ B

Sofern zum aktuellen Zeitpunkt vorhanden, die Verteilung der, in Beschaffung befindlichen, KTW Typ B auf die einzelnen Bundesländer. Sowie die Verteilung, der genannten KTW Typ B, zwischen der MTF und der Unterstützungskomponente.

Ergebnis der Anfrage

Die Verteilung der KTW ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt. Da diese sich u.a. an dem aktuellen Fehlbestand (Soll-Ist-Abgleich) orientiert, erfolgt die Zuteilung an die Länder erst wenige Monate vor der Fahrzeugübergabe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sofern zum aktuel…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilungsmatrix KTW Typ B [#256532]
Datum
6. August 2022 19:09
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sofern zum aktuellen Zeitpunkt vorhanden, die Verteilung der, in Beschaffung befindlichen, KTW Typ B auf die einzelnen Bundesländer. Sowie die Verteilung, der genannten KTW Typ B, zwischen der MTF und der Unterstützungskomponente.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256532/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilungsmatrix KTW Typ B“ vom 06.08.2022 (#…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verteilungsmatrix KTW Typ B [#256532]
Datum
10. September 2022 19:19
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilungsmatrix KTW Typ B“ vom 06.08.2022 (#256532) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verteilung der KTW ist zum jetzigen Z…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Verteilungsmatrix KTW Typ B [#256532]
Datum
12. September 2022 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verteilung der KTW ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt. Da diese sich u.a. an dem aktuellen Fehlbestand (Soll-Ist-Abgleich) orientiert, erfolgt die Zuteilung an die Länder erst wenige Monate vor der Fahrzeugübergabe. Mit freundlichen Grüßen