Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung

Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben:

Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen:

1. Gewerbertrag
2. Anzahl der Unternehmen
3. Beschäftigte
4. Ausbildungsplätze
5. evtl. weitere

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2016
  • Frist
    11. Mai 2016
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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, die die…
An Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16311]
Datum
11. April 2016 10:46
An
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben: Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen: 1. Gewerbertrag 2. Anzahl der Unternehmen 3. Beschäftigte 4. Ausbildungsplätze 5. evtl. weitere
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. April 2016. Bei der Verteilung der Sitze in der …
Von
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Betreff
Antwort: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16311]
Datum
28. April 2016 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. April 2016. Bei der Verteilung der Sitze in der Wahlordnung hat die Vollversammlung einen Gestaltungsspielraum, der nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben ist. Dabei sind die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Gewerbegruppen zu berücksichtigen. Schließlich ist es das Ziel, dass in der Vollversammlung der IHK möglichst ein „Spiegelbild“ der regionalen gewerblichen Wirtschaft repräsentiert wird. Im Vorfeld der letzten Wahl unserer Vollversammlung hat der Wahlausschuss, bestehend aus Mitgliedern der Vollversammlung, des Präsidiums und der Geschäftsführung, ausführlich über die Bildung der Wahlgruppen sowie über die Sitzverteilung beraten. Letztlich wurde eine Sitzverteilung unter Berücksichtigung der Anzahl der Betriebe (Gewichtung 25 %) und der Gewerbeerträge (Gewichtung 75 %) nach dem Mittelwert der vorangegangenen fünf Kalenderjahre vorgeschlagen. Nach umfassender Diskussion hat die Vollversammlung dann in Ihrer Sitzung am 29. Februar 2012 eine Wahlordnung beschlossen, die eine entsprechende Zuteilung der Sitze anhand der vorgenannten Kriterien regelt. Die aktuelle Sitzverteilung können Sie der beigefügten Anlage zu unserer Wahlordnung entnehmen. Beide Dokumente finden Sie auch auf unseren Internetseiten unter folgendem Link: https://www.ihk-lueneburg.de/service/Ueber_uns/rechtsgrundlagen/Rechtsgrundlagen_Ueberblick/3132744 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Sehr geehrter Kinski, danke für die Übersendung der Daten. ... Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfrage…
An Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16311]
Datum
28. April 2016 12:08
An
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Status
Sehr geehrter Kinski, danke für die Übersendung der Daten. ... Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfragenr: 16311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. << Adresse entfernt >>