Sehr geehrte Frau Herbst,
ich komme zurück auf Ihre Anfrage.
Die Vollversammlung hat bei der Verteilung der Sitze in der Wahlordnung
einen Gestaltungsspielraum, der nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben ist.
Bei der Aufteilung sind die wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks
und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Gewerbegruppen zu
berücksichtigen.
Es ist bei uns üblich, dass im Vorfeld einer IHK-Wahl im Präsidium über die
Bildung neuer Wahlgruppen sowie über die Sitzverteilung beraten wird.
Ausgangspunkt für die Diskussion in diesem Gremium ist eine Berechnung auf
Basis folgender Kriterien:
Zahl der IHK-Betriebe (Gewichtung 20%)
Gewerbeertrag (Gewichtung 80%)
Es ist möglich, dass das Gremium seinen Vorschlag für die Sitzverteilung
auf Wahlgruppen und Wahlbezirke auf Basis des "rechnerischen Ergebnisses"
macht. Allerdings kann es auch sein, dass das Gremium mit "guten Gründen"
hiervon abweicht. Letztlich entscheidend ist, welche Sitzverteilung die
Vollversammlung in der Wahlordnung festlegt. Die endgültige Sitzverteilung
ist trotz der zur Vorbereitung herangezogenen statistischen Daten keine
"Rechenaufgabe", sondern auch nach der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts eine Gesamtwertung der Struktur des IHK-Bezirks.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Christoph Heise.
Christoph Heise
Leiter Bereich Kommunikation
Pressesprecher
Redaktion WNA | Wirtschaft Neckar-Alb
IHK Reutlingen
Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen
Tel. 07121 201 - 174
Fax 07121 201 - 4174
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Von: Claudia Herbst <
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An:
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Datum: 12.04.2016 09:13
Betreff: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16346]
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den bundesweiten IHK-Vergleich des Bundesverbands für freie Kammern zum
Thema Grundlagen der Wahlgruppenbildung bitte ich Sie freundlich, mir
Folgendes zuzusenden:
Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben:
Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der
Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen:
- Gewerbeertrag
- Anzahl der Unternehmen
- Beschäftigte
- Ausbildungsplätze
- evtl. weitere
Mit freundlichen Grüßen