Verträge bezüglich der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie GmbH und der betriebenen Plattformen/Datenbanken

- Verträge bezüglich der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie GmbH (FIZ Chemie)
- Verträge bezüglich des Weiterbetriebs der Plattform „ChemgaPedia“ nach Auslaufen des BMBF Leitprojektes "Vernetztes Studium Chemie"
- Angaben über das (geänderte) Urheberrecht zu den Inhalten der Plattformen/Datenbanken welche vom FIZ Chemie betrieben wurde

Das BMBF verwies mich an Sie, da die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technik und Forschung bei der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie GmbH federführend war. Das ursprüngliche Leitprojekt lief vom 01.04.1999 bis 30.06.2004.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Martin Bens
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vert…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Martin Bens
Betreff
Verträge bezüglich der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie GmbH und der betriebenen Plattformen/Datenbanken [#294590]
Datum
11. Dezember 2023 10:38
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verträge bezüglich der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie GmbH (FIZ Chemie) - Verträge bezüglich des Weiterbetriebs der Plattform „ChemgaPedia“ nach Auslaufen des BMBF Leitprojektes "Vernetztes Studium Chemie" - Angaben über das (geänderte) Urheberrecht zu den Inhalten der Plattformen/Datenbanken welche vom FIZ Chemie betrieben wurde Das BMBF verwies mich an Sie, da die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technik und Forschung bei der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie GmbH federführend war. Das ursprüngliche Leitprojekt lief vom 01.04.1999 bis 30.06.2004.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Bens Anfragenr: 294590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294590/ Postanschrift Martin Bens << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Bens
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Bens, Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen. Zun…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Verträge bezüglich der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie GmbH und der betriebenen Plattformen/Datenbanken [#294590]
Datum
11. Dezember 2023 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bens, Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen. Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass - Verträge bezüglich der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie Berlin GmbH (FIZ Chemie) - Verträge bezüglich des Weiterbetriebs der Plattform "ChemgaPedia" nach Auslaufen des BMBF Leitprojektes "Vernetztes Studium Chemie" ausschließlich bei der darin verpflichteten juristischen Person (ggf. ihren Rechtsnachfolgern) verwahrt werden. Hinsichtlich - Angaben über das (geänderte) Urheberrecht zu den Inhalten der Plattformen/ Datenbanken welche vom FIZ Chemie betrieben wurden. bitten wir Sie um eine Konkretisierung Ihrer Anfrage; insbesondere hinsichtlich des Klammerzusatzes. Mit freundlichem Gruß
Martin Bens
Schönen guten Tag, das BMBF hat von 1999 bis 2004 das Leitprojektes "Vernetztes Studium Chemie" durchge…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Martin Bens
Betreff
AW: Verträge bezüglich der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie GmbH und der betriebenen Plattformen/Datenbanken [#294590]
Datum
11. Dezember 2023 16:31
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Schönen guten Tag, das BMBF hat von 1999 bis 2004 das Leitprojektes "Vernetztes Studium Chemie" durchgeführt. Daran waren, soweit ich weiß, vor allem Universitäten beteiligt, die Wissen gesammelt und aufbereitet haben um das Chemiestudium mit einer Online-Plattform (ChemgaPedia) zu unterstützen (es gehörten noch weitere Datenbanken mit bspw. Stoffkennzahlen aus der physikalischen Chemie dazu). Die Plattform habe ich schon zu meiner Schulzeit (bis 2011) genutzt und auch während meines Chemiestudiums. Leider wurde sie Anfang des Jahres 2023 vollständig abgeschaltet und leitet jetzt nur noch zu Wiley VCH um. Dadurch ist eine enorme Menge Wissen verloren gegangen, das man in dieser aufbereiteten Form nicht mehr online findet. Wiley VCH bietet lediglich Literatur mit teilweise überschneidenden Inhalten zu horrenden Preisen an. Insgesamt möchte ich darauf hinarbeiten das Wissen von ChemgaPedia in der ein oder anderen Form zurückzubringen um Studierende und interssierte Schülerinnen und Schüler zu unterstützten. Da das ursprüngliche Projekt zum BMBF gehört, habe ich dort zunächst eine IFG Anfrage gestellt. Einige Informationen, wie die ausgezahlten Fördergelder, habe ich bekommen. Heute wurde mir mitgeteilt, dass die FIZ Chemie GmbH die Wissens-Plattformen/Datenbanken betrieben hat. Weiter wurde mir geschrieben, dass die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technik und Forschung (um 2013) für die Liquidierung der GmbH verantwortlich war. Mich interessiert ob für Wiley VCH (die haben einen Teil der GmbH übernommen bzw. aus der Transfergesellschaft) Verpflichtungen vorgesehen waren ChemgaPedia und andere Plattformen weiterzubetreiben. Ich nehme an, dass die Texte und Daten dem Urheberrecht unterliegen. Daher würde ich gern eruieren welche Möglichkeiten es gibt an die Texte und Daten heranzukommen und ob es in Punkto Urheberrecht möglich ist diese neu zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Martin Bens Anfragenr: 294590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294590/

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Bens, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die Ihr Informationsbedürfnis sehr viel klarer macht. …
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Verträge bezüglich der Liquidierung des Fachinformationszentrums Chemie GmbH und der betriebenen Plattformen/Datenbanken [#294590]
Datum
12. Dezember 2023 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bens, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die Ihr Informationsbedürfnis sehr viel klarer macht. Für die Beantwortung Ihrer Fragen hätte es keiner IFG-Anfrage bedurft. Zunächst erlauben Sie bitte ein paar ergänzende Informationen zur bisherigen Finanzierung des Angebots des ehemaligen FIZ Chemie, die den Hintergrund der späteren Entwicklungen bilden. Die FIZ Chemie Berlin GmbH (FIZ Chemie) war eine sog. Serviceeinrichtung, die auf der Grundlage von Art. 91b GG gemeinschaftlich vom Bund und den Bundesländern finanziert wurde (Schlüssel 50 v.H. Bund : 50 v.H. Länder, davon das Sitzland 25 v.H. und 75 v.H. die übrigen Länder). Ihre Gesellschafter waren der Bund und das Land Berlin sowie drei Fachverbände der Chemie. Wesentliche zusätzliche Finanzierungsquellen der FIZ Chemie waren die Erstellung von Chemical Abstracts für CAS sowie Hosting, Pflege und Distribution von Chemieinformationen aus unterschiedlichen Quellen und für unterschiedliche Auftraggeber. Nach dem Ende der Kooperation mit CAS und Marktveränderungen bei anderen Kooperationspartnern verlor die Gesellschaft ab 2009 rund 90 v.H. ihrer Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Alle gewerblichen Kooperations- und Vertriebspartner stellten ihre Geschäftsmodelle um und kündigten ihre Verträge mit dem FIZ Chemie. Die von den öffentlichen Fördergebern institutionell bereit gestellte Fehlbedarfsfinanzierung und zusätzliche Liquiditätshilfen reichten daraufhin nicht mehr aus, um die jährlichen Einnahmeverluste in Millionenhöhe dauerhaft zu kompensieren und das Angebot mit dem bisherigen Aufwand/ Umfang aufrecht zu erhalten. Zeitgleich wuchsen bei den öffentlichen Fördergebern die Zweifel, ob eine Aufrechterhaltung der Serviceeinrichtung und ihrer Angebote angesichts der beobachteten Marktveränderungen und der damit verbundenen zusätzlichen Lasten für die Zuwendungsgeber noch sinnvoll sein könne. Die ohnehin anstehende turnusmäßigen Evaluierung durch den Senatsausschuss Evaluierung der WGL führte 2011 zur Empfehlung, die institutionelle Förderung der FIZ Chemie Berlin GmbH zu beenden. Auf Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) wurde daraufhin die Förderung der FIZ Chemie Berlin GmbH mit Ablauf des 31.12.2012 beendet und auf der Grundlage eines Abwicklungsplans das Liquidationsverfahren eröffnet. Bereits vor Eintritt in die Abwicklung war schon ab 2010 nach Möglichkeiten gesucht worden, die öffentlichen Angebote der FIZ Chemie GmbH auch in anderer Trägerschaft aufrecht zu erhalten. Die an den früheren Projekten beteiligten Hochschulen oder außeruniversitären Kooperationspartner lehnten ab, Hosting und Pflege der Angebote zu übernehmen und in eigener Regie fortzuführen. Alle ehemaligen Partner und die zusätzlich angefragten Hochschulen/ außeruniversitären Einrichtungen machten ihren Eintritt in die Verantwortung für die geschaffenen Inhalte von der Zusage dauerhafter jährlicher Förderungen in gut einstelliger Millionenhöhe abhängig. Hierzu waren jedoch weder der Bund noch die übrigen Länder bereit. Auch eine europaweite Ausschreibung mit dem Ziel der Fortführung der Datenbanken und sonstigen Angebote in neuer Trägerschaft führte zu keinem zuschlagsfähigen Gebot. Es gab damit bereits vor Eintritt in die Liquidation keine belastbare Fortführungsperspektive für die ehedem öffentlich finanzierten Angebote der FIZ Chemie Berlin GmbH i.L.. Nach Eintritt in die Liquidation wurden Betriebsteile der FIZ Chemie Berlin GmbH i.L. im Wege der Teilrechtsnachfolge verkauft. Dabei gingen die zu den Betriebsteilen gehörenden Datenbanken und sonstige Marken und Rechte mit Zustimmung des BMBF als ehemaligem Zuwendungsgeber und Gesellschafter auf die Erwerberin über. In Ausübung ihres Wahlrechts entschieden sich auch wesentliche Teile der betroffenen Belegschaft für eine Fortsetzung ihrer bisherigen Tätigkeit bei dem neuen Arbeitgeber. Die mit der Übernahme der Betriebsteile und Beschäftigten verbundenen Auflagen hat die Erwerberin vollständig erfüllt; allerdings erwies sich in Folge die Nachfrage nach den übernommenen Produkten als wirtschaftlich nicht tragfähig. Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Erwerberin, etwa mit dem Ziel einer Wiederaufnahme eines ehemals kostenfreien öffentlichen Angebots, gibt es seitens der ehemaligen Zuwendungsgeber oder der Rechtsnachfolgerin der FIZ Chemie i.L. nicht. Ein Heimfall der Rechte an den Datenbanken oder sonstigen Rechten für den Fall der Einstellung ihres öffentlichen Angebots oder der Nichtausübung der Nutzungsrechte war nicht vereinbart worden, weil es im Zweifel wegen der laufenden Liquidation der vormaligen Rechteinhaberin zu dem Zeitpunkt ihrer Geltendmachung keine anspruchsberechtigte juristische Person mehr gegeben hätte. Wir bitten Sie, Ihre IFG-Anfrage mit den vorstehenden Ausführungen als beantwortet anzusehen. Für bilaterale Rückfragen steht Ihnen der Unterzeichnende selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß