Verträge der FHH bzw. d. zuständigen Behörde bzgl des Pilotprojektes "SocialCard"

1. Sämtliche Verträge, die die Freie und Hansestadt Hamburg oder eine ihrer Behörden im Kontext des Pilotprojektes "SocialCard" (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/18211802/2024-02-15-sozialbehoerde-pilotprojekt-socialcard/) eingegangen ist.
2. Sämtliche der Informationspflicht unterliegenden Unterlagen aus dem diesbezüglichen Ausschreibungsverfahren.
2. Weitere diesbezügliche - der Informationspflicht unterliegenden - Unterlagen, insbesondere soweit sie die Kostenplanung bzgl. der bargeldlosen Auszahlung von Leistungen nach § 3 II, III AsylbLG betreffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Paul Ole Gasthuber
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Paul Ole Gasthuber
Betreff
Verträge der FHH bzw. d. zuständigen Behörde bzgl des Pilotprojektes "SocialCard" [#301087]
Datum
24. Februar 2024 11:55
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Sämtliche Verträge, die die Freie und Hansestadt Hamburg oder eine ihrer Behörden im Kontext des Pilotprojektes "SocialCard" (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/18211802/2024-02-15-sozialbehoerde-pilotprojekt-socialcard/) eingegangen ist. 2. Sämtliche der Informationspflicht unterliegenden Unterlagen aus dem diesbezüglichen Ausschreibungsverfahren. 2. Weitere diesbezügliche - der Informationspflicht unterliegenden - Unterlagen, insbesondere soweit sie die Kostenplanung bzgl. der bargeldlosen Auszahlung von Leistungen nach § 3 II, III AsylbLG betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Ole Gasthuber Anfragenr: 301087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301087/ Postanschrift Paul Ole Gasthuber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Ole Gasthuber
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Guten Tag, Ihre Fragen zur "SocialCard" betreffen das Vergabeverfahren. Hierfür ist die Finanzbehörde z…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN] Verträge der FHH bzw. d. zuständigen Behörde bzgl des Pilotprojektes "SocialCard" [#301087]
Datum
29. Februar 2024 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre Fragen zur "SocialCard" betreffen das Vergabeverfahren. Hierfür ist die Finanzbehörde zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Paul Ole Gasthuber
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#301087] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Verträg…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Paul Ole Gasthuber
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#301087]
Datum
29. Februar 2024 12:08
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Verträge der FHH bzw. d. zuständigen Behörde bzgl des Pilotprojektes "SocialCard"“ (24.02.2024, #301087) zurück und stelle diese erneut bei der zuständigen Behörde. Mit freundlichen Grüßen Paul Ole Gasthuber
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
RE: [EXTERN] Zurückziehen meines IFG-Antrags [#301087] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgi…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
RE: [EXTERN] Zurückziehen meines IFG-Antrags [#301087]
Datum
29. Februar 2024 12:09
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Wir bestätigen den ordnungsgemäßen Erhalt und werden Ihre Anfrage an die fachlich zuständige Stelle weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ihre Anfrage nach HmbTG vom 24. Februar 2024 Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenz…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Ihre Anfrage nach HmbTG vom 24. Februar 2024
Datum
22. März 2024 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Gasthuber, zu Ihrem Antrag vom 24. Februar 2024 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 271, zuletzt geändert am 19.12.2019, HmbGVBl. 2020 S. 19, 56, hiernach: HmbTG) ergeht folgende Entscheidung 1. Sie erhalten die aus der Anlage ersichtlichen Informationen. 2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 3. Die Entscheidung zu Ziffer 1 und 2 ergeht kostenfrei. Gründe I. Mit Nachricht vom 24. Februar 2024 stellten Sie bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg einen Antrag nach dem HmbTG, Ihnen das Folgende zu übersenden: 1. Sämtliche Verträge, die die Freie und Hansestadt Hamburg oder eine ihrer Behörden im Kontext des Pilotprojektes "SocialCard" (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/18211802/2024-02-15-sozialbehoerde-pilotprojekt-socialcard/) eingegangen ist. 2. Sämtliche der Informationspflicht unterliegenden Unterlagen aus dem diesbezüglichen Ausschreibungsverfahren. 3. Weitere diesbezügliche - der Informationspflicht unterliegenden - Unterlagen, insbesondere soweit sie die Kostenplanung bzgl. der bargeldlosen Auszahlung von Leistungen nach § 3 II, III AsylbLG betreffen. II. 1. Über die erteilten Informationen hinaus ist der Antrag abzulehnen. Dazu im Einzelnen: a) Sämtliche Verträge, die die Freie und Hansestadt Hamburg oder eine ihrer Behörden im Kontext des Pilotprojektes "SocialCard" (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/18211802/2024-02-15-sozialbehoerde-pilotprojekt-socialcard/) eingegangen ist. Sämtliche Verträge im Kontext des Pilotprojekts „SocialCard“ können gemäß § § 9 Abs 1 HmbTG i.V.m § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV und § 7 Abs. 4 HmbTG nicht zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Da bisher lediglich eine Pilotierung bis Ende 2024 vertraglich festgelegt wurde und die FHH sich bereits in einer laufenden Ausschreibung für die darauffolgenden Zeiträume befindet, können aktuell keine Details zu den vom Dienstleister eingereichten Vertragsbestandteilen „Preisblatt“ und „Inhaltskonzept“ preisgegeben werden. Die verhandelten Preise sind vertraulich zu behandeln, da sie die Geschäftstätigkeit und Abläufe des Dienstleisters der FHH betreffen. Gemäß § 7 Abs. 1 HmbTG und 2 HmbTG handelt es sich um Informationen und Vertragsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Diese unterliegen der Informationspflicht nur, soweit das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Das ist hier nicht der Fall, da eine besondere Schutzwürdigkeit der Angebotsinhalte wegen der laufenden Bundesausschreibung gegeben ist. Die FHH beteiligt sich bereits an dieser Ausschreibung über Dataport AöR; d.h. dieses laufende Ausschreibungsverfahren stellt für die FHH eine Folgeausschreibung dar. Informationen, die laufende Verfahren betreffen, unterliegen gem. § 5 VgV der Vertraulichkeit. Das Zahlinstrument einer Bezahlkarte ist zudem noch neu im Öffentlichen Sektor. Daher agiert die öffentliche Hand derzeit in einem stark umkämpften Markt. Die Bekanntgabe der aktuellen Kosten vor diesem Teilnahmewettbewerb birgt die Gefahr, dass die FHH dadurch einen potenziellen Schaden oder aber auch der Dienstleister einen wirtschaftlichen Schaden erfahren könnte. Der Dienstleister wurde gem. § 7 Abs.4 HmbTG angehört und hat ein berechtigtes Interesse an Vertraulichkeit geltend gemacht. Zudem hat der Dienstleister dabei auf § 8 Abs. 1 HmbTG verwiesen, da mit dem Angebot das Umsetzungskonzept eingereicht wurde und somit einer Veröffentlichung auch der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Gem. Ziffer 11 Leistungsbeschreibung ist der Vertrag mit Zuschlagerteilung am 22.12.2023 zu Stande gekommen. Die nachfolgend genannten Dokumente bilden das Vertragswerk: • 04_Anlage 3_Zusätzliche Vertragsbedingungen, • der VOL/B, • den Regeln des allgemeinen Zivilrechts • 02_Anlage 1_Leistungsbeschreibung • 08_Anlage 7_Angebotsvordruck • 09_Anlage 8_Preisblatt • 10_Anlage 9_Inhaltskonzept • 05_Anlage 4_Vereinbarung nach HmbTG Beigefügt finden sie die nicht der besonderen Schutzwürdigkeit unterliegenden Informationen. b) Sämtliche der Informationspflicht unterliegenden Unterlagen aus dem diesbezüglichen Ausschreibungsverfahren. Die der Informationspflicht unterliegenden Angaben zum Vergabeverfahren finden Sie hier: (1) Zur Bekanntmachung des Verfahrens: 444238-2023 - Wettbewerb - TED (europa.eu) (2) Zum Zuschlag: 86106-2024 - Ergebnis - TED (europa.eu) c) Weitere diesbezügliche - der Informationspflicht unterliegenden - Unterlagen, insbesondere soweit sie die Kostenplanung bzgl. der bargeldlosen Auszahlung von Leistungen nach § 3 II, III AsylbLG betreffen. Die Kostenplanung ist im Preisblatt enthalten (siehe 2.). Die Preiskonditionen, zu denen die Bietergemeinschaft den Zuschlag erhielten, können aus den unter 1. genannten Punkten nicht darlegt werden. Erläuterung zum Preisblatt: Die FHH ist 2023 von einem Zahlungsvolumen von 19 Mio. Euro und einem Bedarf von 8.400 Karten ausgegangen. Aufgrund von möglichen Änderungen zum AsylbLG werden derzeit nur Karten an Asylbewerber aus Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben. Da das EU-Verfahren länger als geplant dauerte und der Start auf den 15.02.24 verschoben wurde, könnte das über die Bezahlkarten abgewickelte Transaktionsvolumen niedriger ausfallen. Die Zahl benötigter Karten könnte sich indes erhöhen, da nunmehr an alle Leistungsberechtigte physische Karten (Plastikkarten) ausgegeben werden und von rein virtuellen Karten abgesehen wird. 2. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 HmbTGGebO. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg einzulegen. Mit freundlichen Grüßen