Verträge Glasfaserausbau Deutsche Glasfaser

Anfrage an: Kreis Warendorf

- Verträge zwischen dem Kreis Warendorf und der Deutschen Glasfaser bezüglich des Glasfaserausbaus.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge Glasfaserausbau Deutsche Glasfaser [#298693]
Datum
29. Januar 2024 17:10
An
Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verträge zwischen dem Kreis Warendorf und der Deutschen Glasfaser bezüglich des Glasfaserausbaus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298693/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Glasfaserausbau Deutsche Glasfaser“ vom 29.01.2024 (#2986…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge Glasfaserausbau Deutsche Glasfaser [#298693]
Datum
4. März 2024 19:43
An
Kreis Warendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Glasfaserausbau Deutsche Glasfaser“ vom 29.01.2024 (#298693) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreis Warendorf
Sehr << Antragsteller:in >> der Kreis Warendorf hat Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
Verträge Glasfaserausbau Deutsche Glasfaser [#298693]
Datum
20. März 2024 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Kreis Warendorf hat Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.01.2024 erhalten. Unserer ersten Einschätzung nach dürfte dem Antrag weitgehend stattzugeben sein. Da jedoch möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, für die gem. § 8 IFG NRW ein Ausschlussgrund besteht, haben wir die Deutsche Glasfaser um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort liegt uns noch nicht vor. Sollte bis nächste Woche keine Antwort eingegangen sein, werden wir selbst entscheiden, ob und ggf. welche Stellen zu schwärzen oder abzutrennen sind. Da Sie darum gebeten haben, muss ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage voraussichtlich Gebühren anfallen werden, deren Höhe noch nicht feststeht. Diese richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen und dort nach der Tarifstelle 1.3.2 der Anlage („umfangreicher Verwaltungsaufwand“), die einen Gebührenrahmen vom 10 bis 500 € vorsieht. Voraussichtlich wird sich die Gebühr jedoch im zweistelligen Bereich bewegen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Warendorf
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben gestern eine Antwort der Deutschen Glasfaser (DG) erhalten. Zwi…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
AW: Verträge Glasfaserausbau Deutsche Glasfaser [#298693]
Datum
27. März 2024 13:27
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben gestern eine Antwort der Deutschen Glasfaser (DG) erhalten. Zwischenzeitlich hatten wir die Rechtsanwaltskanzlei Muth & Partner aus Fulda kontaktiert, die für die Erstellung der Verträge mandatiert war, und um rechtliche Einschätzung gebeten. Von dort liegt inzwischen auch eine Antwort vor. Die DG lehnt eine Übermittlung vollumfassend ab und kann sich „ausnahmsweise und im Einzelfall“ eine Einsichtnahme durch Sie im Kreishaus vorstellen. Dabei werden leider keine konkreten Textstellen benannt, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Dies dürfte einerseits zu unspezifisch sein und andererseits dürfte kein wichtiger Grund i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 4 IFG NRW vorliegen, Ihnen die gewünschte Art des Informationszugangs zu verwehren. Diese unsere Auffassung wird auch von der Kanzlei Muth & Partner geteilt. Urlaubsbedingt werden wir erst in der 15. KW die Unterlagen prüfen und nach unserer Einschätzung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis einzuordnende Stellen schwärzen. Das Ergebnis werden wir mit kurzer Rückmeldefrist der DG mitteilen und Ihnen sodann die ggf. teilweise geschwärzten Unterlagen übermitteln. Ich verweise nochmals darauf, dass hierfür eine Gebühr anfallen dürfte. Mit freundlichen Grüßen