Verträge mit dem Stark Verlag

Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen).

Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verträge mit der St…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verträge mit dem Stark Verlag [#261856]
Datum
28. Oktober 2022 12:18
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen). Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 261856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261856/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem NUIG/ VIG, mit welchem Sie um Übersendung vo…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
AW: Verträge mit dem Stark Verlag [#261856]
Datum
18. November 2022 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem NUIG/ VIG, mit welchem Sie um Übersendung von Verträgen mit der Stark GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH im Zusammenhang mit vergangenen schulischen Abschlussprüfungen bitten. Ein Anspruch auf Erteilung der gewünschten Auskunft besteht nicht. Das von Ihnen angeführte Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) sowie auch das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind hier nicht einschlägig. Da Niedersachsen über kein dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entsprechendes Gesetz verfügt – das IFG ist für niedersächsische Behörden nicht bindend – ergibt sich auch daraus kein etwaiger Informationsanspruch. Informationsrechte bestehen in Niedersachsen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Verfahrensbeteiligte, soweit dies zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Ihre Anfrage ist jedoch nicht entsprechend begründet. Als allgemeine Information kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie Aufgaben vergangener schriftlicher Abschlussarbeiten und schriftlicher Abituraufgaben nach Bestätigung der an entsprechender Stelle hinterlegten Nutzungsbedingungen über folgende Internetseiten herunterladen können: https://aba-aufgaben.nibis.de/index.php https://za-aufgaben.nibis.de/ Aus urheberrechtlichen Gründen sind in den Dateien keinerlei Texte, Abbildungen, Fotos oder Tondokumente fremder Urheber enthalten, sondern nur Quellenangaben zu diesen Materialien. Mit freundlichen Grüßen