Verträge mit dem Stark Verlag

Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen).

Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ve…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verträge mit dem Stark Verlag [#261857]
Datum
28. Oktober 2022 12:18
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen). Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 261857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261857/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Oktober 2022, welche sich auf die Übersendung…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Verträge mit dem Stark Verlag [#261857]
Datum
22. November 2022 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,3 KB


Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Oktober 2022, welche sich auf die Übersendung von Verträgen mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH zur Weitergabe von Unterlagen vergangener schulischer Abschlussprüfungen inklusive der diesbezüglichen Nutzungsrechte bezieht. Die von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen begründen keinen Anspruch auf Übermittlung dieser Verträge. Das Sächsische Transparenzgesetz ist nicht in Kraft. Die Anspruchsgrundlagen aus Umweltinformationsgesetzen sind jeweils nicht einschlägig, denn die begehrten Informationen sind keine Umweltinformationen. Auch aus dem Verbraucherinformationsgesetz ergibt sich kein Auskunftsanspruch, da bereits der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist. Nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz findet das Gesetz Anwendung auf Erzeugnisse und Verbraucherprodukte. Keine dieser Kategorien ist Gegenstand der o. g. Verträge. Sollte diese Antwort veröffentlicht werden, bitten wir Sie mit Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung darum, personenbezogene Daten unkenntlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen