Verträge mit dem Stark Verlag

Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen).

Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verträge mit dem Stark Verlag [#261859]
Datum
28. Oktober 2022 12:18
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen). Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 261859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261859/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mit dem Stark Verlag“ vom 28.10.2022 …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verträge mit dem Stark Verlag [#261859]
Datum
30. November 2022 10:11
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mit dem Stark Verlag“ vom 28.10.2022 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 261859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261859/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfrage IFG Verträge mit dem Stark-Verlag Sehr geehrter Herr Kronmüller, in der Anlage finden Sie das Antwortschr…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfrage IFG Verträge mit dem Stark-Verlag
Datum
21. Dezember 2022 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Kronmüller, in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben zur o.g. IFG-Anfrage. Die beiden vertraglichen Vereinbarungen finden Sie ebenfalls in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage IFG Verträge mit dem Stark-Verlag [#261859] Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruc…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage IFG Verträge mit dem Stark-Verlag [#261859]
Datum
21. Dezember 2022 15:29
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 21.12.2022 ein. Mir liegen die Verträge des Stark-Verlags mit den Bildungsministerien einiger weiterer Länder vor. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bezahlt der Verlag etwa 100 Euro pro Jahr und Fach, die Konditionen in Baden-Württemberg sind etwas höher. Von Geschäftsgeheimnissen kann daher nicht die Rede sein. Das VG Berlin vertrat in einem ähnlichen Fall ebenfalls diese Auffassung, vgl. Aktenzeichen VG 2 K 131/21. Ich bitte Sie mir, den Vertrag in ungeschwärzter Form zu übersenden (zumindest, die Stellen, welche Lizenzgebühren betreffen). Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 261859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261859/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage IFG Verträge mit dem Stark-Verlag [#261859]
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: Anfrage IFG Verträge mit dem Stark-Verlag [#261859]
Datum
21. Dezember 2022 15:30
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
74,0 KB
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Widerspruchsbescheid Sehr geehrter Herr Kronmüller, vorab erhalten Sie eine Kopie des Widerspruchsbescheides zur …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
11. Januar 2023 18:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vorab erhalten Sie eine Kopie des Widerspruchsbescheides zur Kenntnis, das Original wird Ihnen per Post zugestellt. Ich möchte Sie auf Folgendes hinweisen: Gemäß § 14 Abs. 2 S. 4 IFG Berlin darf die Akteneinsicht erst nach Eintritt der Bestandskraft der Entscheidung gegenüber dem Drittbetroffenen erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: Anfrage IFG Verträge mit dem Stark-Verlag [#261859] Sehr geehrter Herr Kronmüller, in Bezug auf Ihren Widersp…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Anfrage IFG Verträge mit dem Stark-Verlag [#261859]
Datum
6. Februar 2023 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, in Bezug auf Ihren Widerspruch übersende ich Ihnen die Verträge mit dem Stark-Verlag mit den erkennbaren Honorarsätzen. Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen dazu einige kurze Erläuterungen geben. Die in Ihrem Widerspruch angesprochenen Verträge, die der Stark-Verlag mit den Bundesländern R-P und S-H abgeschlossen hat, sind nicht zu vergleichen mit den von mir vorgelegten Verträgen. Nach den von Ihnen angesprochenen Verträgen mit den Bundesländern muss der Stark-Verlag dem jeweiligen Land ein Entgelt dafür zahlen, dass er in seinen herausgegebenen Büchern die zentralgestellten Originalprüfungen abdrucken und mit den Lösungen versehen darf. Die Entgelte, die dafür an die verschiedenen Kultusministerien gezahlt werden, sind jeweils vergleichbar was ihre Höhe angeht. Im Vertrag, den der Stark-Verlag mit uns für die Nichtschülerprüfungen abgeschlossen hat, zahlen wir ein Dienstleistungshonorar, weil er in unserem Auftrag eigenständig komplette Prüfungsaufgaben verfasst. Das sind also zwei ganz und gar verschiedene Dinge, die nicht verwechselt werden sollten und auch von der Höhe der Honorare nicht vergleichbar sind. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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