Verträge mit dem Stark Verlag

Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen).

Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verträge mit d…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verträge mit dem Stark Verlag [#262149]
Datum
31. Oktober 2022 14:09
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen). Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 262149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262149/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Ihren An…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
EXTERN Verträge mit dem Stark Verlag [#262149]
Datum
3. November 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Ihren Antrag auf Aktenauskunft werden wir entsprechend der gesetzlichen Frist bearbeiten. Wir möchten Sie vorab darauf hinweisen, dass für die Erteilung der Auskunft eine Verwaltungsgebühr von voraussichtlich 30 EUR anfallen wird. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit dem für die informationspflichtige Stelle jeweils maßgebende Gebührenrecht, hier § 9 Abs. 1 Nr. 5 HS 2 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg (LGebG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden (GebVO KM) in Verbindung mit der Anlage Nr. 19.2.2 zur GebVO KM. Danach können bei der Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft, auch bei zusätzlicher Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise Gebühren zwischen von 30 bis 200 EUR erhoben werden. Im vorliegenden Fall halten wir Gebühren im Größenrahmen von 30 EUR für angemessen. Mit freundlichem Gruß

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Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie die erbetenen Informationen s…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
WG: LIFG-Anfrage: Verträge mit dem Stark Verlag [#262149]
Datum
16. November 2022 07:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie die erbetenen Informationen sowie den entsprechenden Bescheid dazu. Mit freundlichem Gruß

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