Sehr geehrter Herr Kronmüller,
über die gemeinnützige Plattform „Frag den Staat“ haben Sie mittels E-Mail am 28. Oktober 2022 einen Antrag auf Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG gestellt, der hier unter dem oben rechts angegebenen Aktenzeichen bearbeitet wird.
Sie begehren nachfolgende Informationen (Schreibweise wie im Original):
„Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen).“
Bezugnehmend auf Ihren o. g. Antrag auf Informationszugang vom 28. Oktober 2022 wird Ihnen hiermit Zugang zu den beantragten Informationen gewährt und die dem Informationsanspruch unterliegenden Vertragsinhalte werden im Folgenden mitgeteilt:
Zwischen dem Land Hessen und dem Stark Verlag ist im Jahr 2022 eine Vereinbarung zur Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben des Landesabiturs in Hessen für den Prüfungsdurchgang im Jahr 2022 getroffen worden. Darin wird dem Stark Verlag die urheberrechtliche Zustimmung zur Veröffentlichung der hessischen Prüfungsaufgaben des Landesabiturs unter bestimmten Voraussetzungen erteilt:
- Es ist vereinbart, dass sich die Zustimmung zur Veröffentlichung der hessischen Prüfungsaufgaben des Landesabitus auf die Prüfungsaufgaben des Haupttermins bezieht.
- Eine Zustimmung zur Veröffentlichung der offiziellen Lösungs- und Bewertungshinweise ist ausdrücklich nicht erteilt worden.
- Der Stark Verlag ist aufgefordert, deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um Verlagsausarbeitungen handelt, sofern von ihm Lösungen veröffentlicht werden.
- Die Zustimmung zur Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben des Haupttermins bezieht sich nur auf die Aufgabenteile, für die die Urheber- oder Nutzungsrechte beim Land Hessen liegen.
- Die Zustimmung zur Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben des Haupttermins bezieht sich nicht auf die in den Prüfungsaufgaben enthaltenen urheberrechtlich
geschützten Fremdtexte.
- Für in den Prüfungsaufgaben enthaltene urheberrechtlich geschützte Fremdtexte oder -werke sind im Fall einer Nutzung alle erforderlichen Nutzungsrechte in eigener Verantwortung durch den Stark Verlag einzuholen.
- Mit der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Veröffentlichung durch den Stark Verlag ist keine ausschließliche Übertragung der Nutzungsrechte
verbunden.
Es ist weiterhin vertraglich vereinbart, dass dem Hessischen Kultusministerium unmittelbar nach dem Erscheinen der Veröffentlichungen jeweils zwei Belegexemplare kostenfrei zu übersenden sind. Bei digitalen Veröffentlichungen sind die entsprechenden Download-Links an das Hessische Kultusministerium weiterzugeben. Im Jahr 2022 erhielt der Stark Verlag die Aufgaben der Fächer Mathematik, Latein, Englisch, Chemie, Physik, Biologie, Französisch, Geschichte, Politik und Wirtschaft, Deutsch und Informatik jeweils im Anspruchsniveau Grundkurs und Leistungskurs. Mit dem Stark Verlag wird als Entgelt eine Kostenpauschale pro Fach, Anspruchsniveau (Grund- bzw. Leistungskurs) und Rechnertechnologie (nur Mathematik) vereinbart.
Zwischen dem Land Hessen und dem Stark Verlag ist im Jahr 2022 zudem eine weitere Vereinbarung zur Veröffentlichung der zentralen Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen der Haupt- und Realschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für den Prüfungsdurchgang im Jahr 2022 getroffen worden. Darin wird dem Stark Verlag die urheberrechtliche Zustimmung zur Veröffentlichung der hessischen zentralen Abschlussarbeiten unter bestimmten Voraussetzungen erteilt:
-Es ist vereinbart, dass sich die Zustimmung auf die Aufgaben des Hauptprüfungstermins einschließlich der Hörverstehensteile im Fach Englisch bezieht.
-Der Stark Verlag ist aufgefordert, deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um Verlagsausarbeitungen handelt, sofern von ihm Lösungen veröffentlicht werden.
-Die Zustimmung zur Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben bezieht sich nur auf die Aufgabenteile, für die die Urheber- oder Nutzungsrechte beim Land Hessen liegen.
-Die Zustimmung zur Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben bezieht sich nicht auf die in den Prüfungsaufgaben enthaltenen urheberrechtlich geschützten
Fremdtexte oder -werke.
-Im Falle der CD mit den Hörverstehenstexten im Fach Englisch bezieht sich die Freigabe nur auf die gesprochenen Texte und gilt ausdrücklich nicht für eingespielte Hintergrundgeräusche, Jingles und Ähnliches.
-Für in den Prüfungsaufgaben enthaltene urheberrechtlich geschützte Fremdtexte oder -werke einschließlich der genannten akustischen Zusätze oder Elemente der CD mit Hörverstehenstexten sind im Fall einer Nutzung alle erforderlichen Nutzungsrechte in eigener Verantwortung durch den Stark Verlag einzuholen.
-Mit der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Veröffentlichung durch den Stark Verlag ist keine ausschließliche Übertragung der Nutzungsrechte
verbunden.
In diesem Kontext ist weiterhin vertraglich vereinbart, dass dem Hessischen Kultusministerium unmittelbar nach dem Erscheinen der Veröffentlichungen jeweils zwei Belegexemplare kostenfrei zu übersenden sind. Außerdem ist dem Hessischen Kultusministerium das permanente Leserecht während der gesamten Laufzeit der digitalen Veröffentlichung der Abschlussarbeiten (einschließlich Lösungshinweisen) zu ermöglichen. Mit dem Stark Verlag wird als Entgelt eine Kostenpauschale pro Fach und Bildungsgang sowie für die Hör-CDs Englisch vereinbart.
Da Ihr Antrag nach §§ 80 ff. HDSIG auch schutzwürdige Belange des Stark Verlages berührt, war dieser durch das Hessische Kultusministerium zu beteiligen. Schutzwürdige Belange Dritter im Sinne des Vorliegens von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen liegen hinsichtlich der Höhe der Vergütung vor, da diese Angabe betriebswirtschaftliche Rückschlüsse auf ein Unternehmen ermöglicht und deren Bekanntwerden für Mitbewerber des Verlags von Vorteil sein könnte. Der Dritte hat kein Einverständnis zur Weitergabe der schutzwürdigen Informationen erteilt.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, die personenbezogenen Daten zu Ihrer Person zu verarbeiten. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Verfahrens nach §§ 80 ff. HDSIG nur zu dem Zweck der Bearbeitung des Antrags verarbeitet, zu dem die Daten übermittelt wurden. Die Daten werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert und nur für die Bearbeitung Ihres Anliegens von den fachlich zuständigen Personen verwendet.
Weitere ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Hessischen Kultusministeriums (
https://kultusministerium.hessen.de/datenschutz).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium, und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben werden.
Der vorliegende Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen