Verträge mit dem Stark Verlag

Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen).

Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verträge mit d…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verträge mit dem Stark Verlag [#261854]
Datum
28. Oktober 2022 12:18
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge mit der Stark Verlag GmbH bzw. Pearson Deutschland GmbH, zur Weitergabe und den Nutzungsrechten von vergangenen schulischen Abschlussprüfungen (und ggf. -lösungen). Ich weise darauf hin, dass es sich insbesondere bei möglichen, von Ihnen erhobenen Lizenzgebühren nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da bei Veröffentlichung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verlag zu erwarten sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 261854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261854/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verträge zur Einräumung von Verwertungsrechten a…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Verträge mit dem Stark Verlag
Datum
31. Oktober 2022 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verträge zur Einräumung von Verwertungsrechten an den Prüfungsaufgaben werden für das Land Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Stuttgart abgeschlossen. Sie liegen dem Kultusministerium nicht vor. Deshalb bitte ich Sie, Ihre Anfrage an diese Behörde zu richten. Mit freundlichen Grüßen