Verträge mit Herstellern sogenannter "Covid-19-Impfstoffe" sowie Belege über Wirksamkeit und Sicherheit

-Kopien der Kaufverträge für sogenannte "Covid19-Impfstoffe" der Pharmaunternehmen Moderna, Astrazeneca, Biontech/ Pfizer, Johnson&Johnson der Zeiträume 2019-2023 nebst möglicher Zusatzvereinbarungen
-Belege über die in der Kommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit getroffenen Aussagen zu Wirksamkeit und Sicherheit (Studienunterlagen, etc.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Kopien der Kaufverträge für sogenann…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge mit Herstellern sogenannter "Covid-19-Impfstoffe" sowie Belege über Wirksamkeit und Sicherheit [#268142]
Datum
19. Januar 2023 14:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Kopien der Kaufverträge für sogenannte "Covid19-Impfstoffe" der Pharmaunternehmen Moderna, Astrazeneca, Biontech/ Pfizer, Johnson&Johnson der Zeiträume 2019-2023 nebst möglicher Zusatzvereinbarungen -Belege über die in der Kommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit getroffenen Aussagen zu Wirksamkeit und Sicherheit (Studienunterlagen, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268142/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Verträge mit Herstellern sogenannter Covid-19-Impfstoffe sowie Belege über Wirksamkeit und …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Verträge mit Herstellern sogenannter Covid-19-Impfstoffe sowie Belege über Wirksamkeit und Sicher... [#268142]
Datum
20. Januar 2023 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Verträge mit Herstellern sogenannter Covid-19-Impfstoffe sowie Belege über Wirksamkeit und Si…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Verträge mit Herstellern sogenannter Covid-19-Impfstoffe sowie Belege über Wirksamkeit und Sicher... [#268142]
Datum
17. Februar 2023 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Informationen über I…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Verträge mit Herstellern sogenannter "Covid-19-Impfstoffe" sowie Belege über Wirksamkeit und Sicherheit [#268142]
Datum
22. Februar 2023 13:29
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Informationen über Inhalte der mit den Herstellern geschlossenen Verträge wurden von der Europäischen Kommission auf der Internetseite der Europäischen Kommission (https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/public-health/eu-vaccines-strategy_en) bereitgestellt. Hier finden Sie die jeweiligen Vertragstexte. Die geschwärzten Teile unterliegen der vertraglichen Vertraulichkeit und dürfen nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Die Unterlagen zum Beleg der Wirksamkeit und Sicherheit sind von den Unternehmen bei der für die Bewertung des Zulassungsantrags zuständigen Europäischen-Arzneimittelagentur EMA einzureichen; die Bewertungsberichte sowie die Produktinformationstexte sind auf der Internetseite der EMA veröffentlicht (https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/vaccines-covid-19/covid-19-vaccines-authorised). Durch die Zulassung der jeweiligen Impfstoffe wurde belegt, dass diese neben einer geeigneten Qualität ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gegen COVID-19 aufweisen. Mit freundlichen Grüßen