Verträge und Kommunikation zu den von ihnen geförderten Projekten

Anfrage an: SPRIND GMBH

- alle Verträge und sonstigen geschlossenen Vereinbarungen mit den von ihnen geförderten Person/Unternehmen sowie die durch sie gegründeten Unternehmen
- alle Verträge und sonstigen geschlossenen Vereinbarungen die im Rahmen des SOVEREIGN TECH FUNDs zustande gekommen sind
- die Kommunikation mit allen von ihnen angesprochenen po­ten­zi­ellen Fördernehmern im Kontext des SOVEREIGN TECH FUNDs
- alle Kommunikation zwischen ihrem Hause und allen Bundesministerien zum Thema SOVEREIGN TECH FUND

Personenbezogene Daten, falls diese unter § 5 IFG fallen, dürfen - wenn nötig - geschwärzt werden.

Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen)

Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 9 Follower:innen
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Verträge u…
An SPRIND GMBH Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Verträge und Kommunikation zu den von ihnen geförderten Projekten [#261230]
Datum
18. Oktober 2022 16:38
An
SPRIND GMBH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Verträge und sonstigen geschlossenen Vereinbarungen mit den von ihnen geförderten Person/Unternehmen sowie die durch sie gegründeten Unternehmen - alle Verträge und sonstigen geschlossenen Vereinbarungen die im Rahmen des SOVEREIGN TECH FUNDs zustande gekommen sind - die Kommunikation mit allen von ihnen angesprochenen po­ten­zi­ellen Fördernehmern im Kontext des SOVEREIGN TECH FUNDs - alle Kommunikation zwischen ihrem Hause und allen Bundesministerien zum Thema SOVEREIGN TECH FUND Personenbezogene Daten, falls diese unter § 5 IFG fallen, dürfen - wenn nötig - geschwärzt werden. Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen) Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261230 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261230/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

SPRIND GMBH
Sehr geehrte Frau Wittmann, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die SPRIND GmbH ist keine Behörde im Sinne von § 1 A…
Von
SPRIND GMBH
Betreff
Re: Verträge und Kommunikation zu den von ihnen geförderten Projekten [#261230]
Datum
8. November 2022 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
475 Bytes


Sehr geehrte Frau Wittmann, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die SPRIND GmbH ist keine Behörde im Sinne von § 1 Abs. 1 IFG und nimmt im Sinne dieser Norm auch keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahr. Zur Beantwortung von Auskunftsverlangen nach dem IFG ist SPRIND daher nicht verpflichtet. Auf § 7 Abs. 1 IFG weisen wir noch ergänzend hin. Mit freundlichen Grüßen,