Verträge zwischen Berliner Feuerwehr und BHT (Studiengang Brandschutz und Sicherheitstechnik)

Alle Verträge zwischen der Berliner Feuerwehr und der Berliner Hochschule für Technik im Rahmen des Studiengangs "Brandschutz und Sicherheitstechnik".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    47,79 Euro
  • Ein:e Follower:in
Phil Kaupp
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Hochschule für Technik Details
Von
Phil Kaupp
Betreff
Verträge zwischen Berliner Feuerwehr und BHT (Studiengang Brandschutz und Sicherheitstechnik) [#253066]
Datum
11. Juli 2022 19:41
An
Berliner Hochschule für Technik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge zwischen der Berliner Feuerwehr und der Berliner Hochschule für Technik im Rahmen des Studiengangs "Brandschutz und Sicherheitstechnik".
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Phil Kaupp Anfragenr: 253066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253066/
Mit freundlichen Grüßen Phil Kaupp
Berliner Hochschule für Technik
Sehr geehrter Herr Kaupp, wir bestätigen Ihnen hiermit den Erhalt Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Berliner Hochschule für Technik
Betreff
AW: Verträge zwischen Berliner Feuerwehr und BHT (Studiengang Brandschutz und Sicherheitstechnik) [#253066]
Datum
12. Juli 2022 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kaupp, wir bestätigen Ihnen hiermit den Erhalt Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Hochschule für Technik
Anfrage Nr. 253066 Sehr geehrter Herr Kaupp, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Juli 2022. Die Ertei…
Von
Berliner Hochschule für Technik
Betreff
Anfrage Nr. 253066
Datum
12. Juli 2022 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kaupp, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Juli 2022. Die Erteilung der Auskunft ist gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Für Ihr Anliegen ist gemäß § 2 Abs. 1 GebBtrG i.V.m. § 1 Abs. 1 VGebO der Tatbestand der Ziffer 1004 lit. b) Nr. 1 des der Verwaltungsgebührenordnung anliegenden Gebührenverzeichnisses einschlägig. Es handelt sich hiernach um eine „Akteneinsicht einfacher Art“, welche einen Gebührenrahmen zwischen € 5.00 und € 100.00 eröffnet. Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfordert u.a. die juristische Prüfung von etwaigen Ausschlussgründen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Hierfür kalkulieren wir einen Zeitaufwand von ca. 30 Minuten. Nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 2. Mai 2022 ist der Stundensatz von Angestellten im öffentlichen Dienst, welche der Laufbahngruppe 2 in den Besoldungsgruppen A13 bis A16 angehören, mit € 95,57 anzusetzen. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens würden wir Ihnen daher mittels Kostenbescheid einen Betrag in Höhe von 47,79 € in Rechnung stellen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass eine kostenfreie Akteneinsicht gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 VIG nicht in Betracht kommt, da der Anwendungsbereich des § 1 VIG in der hiesigen Angelegenheit nicht eröffnet ist. Für eine kurze Mitteilung, ob Sie nach Maßgabe der vorgenannten Kostenkalkulation an Ihrem Antrag festhalten möchten, wären wir Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Phil Kaupp
AW: Anfrage Nr. 253066 [#253066] Sehr geehrte Damen und Herren, Der Betrag in Höhe von 47,79 € ist für mich völli…
An Berliner Hochschule für Technik Details
Von
Phil Kaupp
Betreff
AW: Anfrage Nr. 253066 [#253066]
Datum
12. Juli 2022 23:25
An
Berliner Hochschule für Technik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Betrag in Höhe von 47,79 € ist für mich völlig in Ordnung. Ich halte an dem Antrag somit fest. ---- Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 253066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253066/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Phil Kaupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Berliner Hochschule für Technik
Erteilung der von Ihnen erbetenen Auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr …
Von
Berliner Hochschule für Technik
Betreff
Erteilung der von Ihnen erbetenen Auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. August 2022 11:51
Status
Sehr geehrter Herr Kaupp, wir kommen zurück auf Ihre an unsere Hochschule gerichtete Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 11. Juli 2022. Die von uns für die Erteilung der Auskunft erhobenen Gebühren haben Sie zwischenzeitlich beglichen. Anbei übersenden wir Ihnen daher eine Abschrift der im Juni / Juli 2019 zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Berliner Feuerwehr und Rettungsdienst-Akademie sowie der (zum damaligen Zeitpunkt genannten) Beuth-Hochschule für Technik geschlossenen Kooperationsvereinbarung. Das beiliegend übersandte Dokument ist der einzige Vertrag aus der von Ihnen angefragten Angelegenheit. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass nach Rücksprache mit der Berliner Datenschutzbeauftragen, Frau Anja-Maria Gardain, die Unterschriften in dem anliegenden Schriftstück aus Gründen des Datenschutzes entfernt worden sind. Mit der Erteilung der hiesigen Auskunft ist das Verfahren sodann abgeschlossen. Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen