Vertrag bzw. Vereinbarung zwischen HVV und Google

Bitte senden Sie mir den Vertrag bzw. die Vereinbarung zwischen dem HVV und Google zu zur Nutzung der Fahrplanauskunft in Google Maps.

"Ab sofort können Auskünfte über Bus-, Bahn- und Fährverbindungen im Hamburger Verkehrsverbund auch über „Google Maps Transit“ erfolgen."

Näheres siehe hier:
http://www.hvv.de/aktuelles/neuigkeiten/2014_03_10_GoogleHVV.php

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2015
  • Frist
    6. März 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag bzw. Vereinbarung zwischen HVV und Google [#8568]
Datum
1. Februar 2015 23:21
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte senden Sie mir den Vertrag bzw. die Vereinbarung zwischen dem HVV und Google zu zur Nutzung der Fahrplanauskunft in Google Maps. "Ab sofort können Auskünfte über Bus-, Bahn- und Fährverbindungen im Hamburger Verkehrsverbund auch über „Google Maps Transit“ erfolgen." Näheres siehe hier: http://www.hvv.de/aktuelles/neuigkeiten/2014_03_10_GoogleHVV.php
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 01.02.2015 Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 01.02.2015 Unser Zeichen: 15000…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 01.02.2015
Datum
24. Februar 2015 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 01.02.2015 Unser Zeichen: 15000281 KD/Fo Datum: 24.02.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfragen vom 01.02.2015. Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir Ihre Anfrage entsprechend Ihrer Bitte an die Hamburger Hochbahn AG als die nach dem Hamburger Transparenzgesetz zuständige Stelle abgegeben haben. Die Zuständigkeit der Hamburger Hochbahn AG ergibt sich in diesem Fall aus dem Umstand, dass der Vertrag, dessen Offenlegung Sie beantragt haben, nicht zwischen den HVV GmbH und Google abgeschossen wurde, sondern zwischen der Hamburger Hochbahn AG und Google. Hintergrund dieser Vertragskonstellation ist die Aufgabenverteilung innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes. Mit freundlichen Grüßen

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Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Antrag nach dem HmbTG - Zusendung der Vereinbarung über die Nutzung von Schnittstellen für Zwecke der Fahrplan…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Antrag nach dem HmbTG - Zusendung der Vereinbarung über die Nutzung von Schnittstellen für Zwecke der Fahrplanauskunft mit Google
Datum
6. März 2015 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) auf Zusendung der Vereinbarung über die Nutzung von Schnittstellen für Zwecke der Fahrplanauskunft mit Google ist zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet worden. Ihren Antrag lehnen wir nach interner Prüfung ab. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 des HmbTG sind juristische Personen des Privatrechts nur auskunftspflichtig, "soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen." Zweifellos nimmt die HOCHBAHN öffentliche Aufgaben wahr und erbringt öffentliche Dienstleistungen. Die von Ihnen begehrte Information betrifft jedoch keine derartige Aufgabe oder Dienstleistung. Denn eine Vereinbarung über die Nutzung von Schnittstellen für Zwecke der Fahrplanauskunft betrifft den Bürger nicht unmittelbar. Die HOCHBAHN unterliegt daher hinsichtlich des Gegenstands Ihrer Anfrage keiner Informationspflicht nach dem HmbTG. Mit freundlichen Grüßen