Vertrag, datenschutzrechtliche Bewertung, Bewertung der Informationssicherheit und Kosten zur Nutzung und Integration der "Luca" App

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

- den Vertrag,
- die datenschutzrechtliche Bewertung,
- die Bewertung der Informationssicherheit und
- die Kostenaufstellung zur
-- Nutzung und
-- Integration

der "Luca" App (https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/meldung.php?id=105071) in die bestehenden informationstechnischen Systeme der Stadt Kiel und des Landes Schleswig-Holstein

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag, - die daten…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag, datenschutzrechtliche Bewertung, Bewertung der Informationssicherheit und Kosten zur Nutzung und Integration der "Luca" App [#216437]
Datum
23. März 2021 17:12
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Vertrag, - die datenschutzrechtliche Bewertung, - die Bewertung der Informationssicherheit und - die Kostenaufstellung zur -- Nutzung und -- Integration der "Luca" App (https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/meldung.php?id=105071) in die bestehenden informationstechnischen Systeme der Stadt Kiel und des Landes Schleswig-Holstein
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216437/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Bescheid nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Ihren Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informatio…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Bescheid nach dem IZG-SH/VIG
Datum
23. April 2021 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Ihren Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, wie folgt: Ihr Antrag bezieht sich auf "informationstechnischen Systeme der Landeshauptstadt Kiel und des Landes Schleswig-Holstein" Die Landeshauptstadt Kiel kann nur Anträge an die Landeshauptstadt Kiel behandeln, nicht Anträge an das Land Schleswig-Holstein. 1) Vertrag Für den aktiven Einsatz zur Registrierung von Gästen in städtischen Einrichtungen gibt es einen AV-Vertrag zur Annahme der allgemeinen Nutzungsbedingungen des Betreibers der App, die öffentlich einsehbar sind. Siehe Anlage: 210322_Luca AV-Vertrag_unterschrieben.pdf 2) die datenschutzrechtliche Bewertung „Im Ergebnis bestehen aus Sicht der Datensicherheit derzeit gegen die Nutzung der Kontakte App Luca App keine Bedenken. Es müssen aber die rechtlichen Voraussetzungen für die alternative Nutzung durch eine solche App anstelle der herkömmlichen Führung der Kontaktverfolgungsliste geschaffen werden. Man könnte vereinfacht sagen, dass es für die Sicherheit der verwendeten Technik ein okay der Thüringischen Aufsichtsbehörde gibt, für die Gesamtnutzung aber ein deutliches „Nein“ (derzeit keine rechtliche Voraussetzung – und das gilt bekanntermaßen auch in SH). (Stand: 18. Februar 2021) Die Landesverordnung zum Corona-Schutz wurde entsprechend angepasst. Die Datenschutzerklärung zur digitalen Kontataktnachverfolgung mit luca oder anderen Anbieter*innen finden Sie auf www.kiel.de/kontaktnachverfolgung-dat... Eine Detailbewertung finden Sie im Anhang (210316_bewertung_dsgvo_Datenschutz_LHK.pdf). 3) die Bewertung der Informationssicherheit Die Ergebnisse der vorhanden Gutachten u.a. aus Thüringen wurden von der LHK als plausibel erachtet. Es liegt keine Dokumentation vor. 4) die Kostenaufstellung zur Nutzung und Integration Für die Integration und Nutzung durch das städtische Gesundheitsamt sind Kosten von 18.000 € entstanden, die über den öffentlichen Gesundheitspakt aus Bundesmitteln refinanziert werden. D.h. der Landeshauptstadt Kiel entstehen zur Nutzung keine Kosten. ​​​​​​​Gegen diese Entscheidung diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats bei der Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Widerspruch erhoben werden. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie von uns als informationspflichtige Stelle eine unzureichende Antwort erhalten haben, können Sie sich an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wenden (Holstenstraße 98, 24103 Kiel, <<E-Mail-Adresse>>). Das gilt unabhängig von den Ihnen zustehenden Rechtsmitteln gegen behördliche Entscheidungen (Widerspruch, Klage). Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Beste Grüße

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Datum
23. April 2021 12:56
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