Vertrag der Stadt Husum mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke wegen der Unterhaltung des Weges

Anfrage an: Stadt Husum

Durch die nachfolgenden Flurstücke, 43/3, 59/1. 355, 121/1, 254 und 104/2 der Gemeinde Husum, Gemarkung Schobüll verläuft unmittelbar neben dem Reet ein Weg, der öffentlich zugänglich ist. Der Weg befindet sich jedoch auf den oben aufgeführten Grundstücken. Den bzw. die Verträge, die die Nutzung und Unterhaltung dieses Weges betreffen, möchte ich gerne in Kopie erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Achim Dr. Hofmann
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch die nachfol…
An Stadt Husum Details
Von
Achim Dr. Hofmann
Betreff
Vertrag der Stadt Husum mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke wegen der Unterhaltung des Weges [#264152]
Datum
26. November 2022 13:28
An
Stadt Husum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch die nachfolgenden Flurstücke, 43/3, 59/1. 355, 121/1, 254 und 104/2 der Gemeinde Husum, Gemarkung Schobüll verläuft unmittelbar neben dem Reet ein Weg, der öffentlich zugänglich ist. Der Weg befindet sich jedoch auf den oben aufgeführten Grundstücken. Den bzw. die Verträge, die die Nutzung und Unterhaltung dieses Weges betreffen, möchte ich gerne in Kopie erhalten.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Achim Dr. Hofmann Anfragenr: 264152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264152/ Postanschrift Achim Dr. Hofmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Achim Dr. Hofmann
Stadt Husum
Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann, gern bestätige ich Ihnen den Eingang ihrer Anfrage. Für den Zugang zu dieser In…
Von
Stadt Husum
Betreff
AW: [EXTERN] Vertrag der Stadt Husum mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke wegen der Unterhaltung des Weges [#264152]
Datum
1. Dezember 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,8 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann, gern bestätige ich Ihnen den Eingang ihrer Anfrage. Für den Zugang zu dieser Information wird eine Gebühr erhoben. Da hier mehrere Flurstücke angesprochen werden und somit ggf. auch mehrere Vereinbarungen, die nach derzeitigen Stand privatrechtlicher Natur sein dürften, betroffen sein können, gehen Sie bitte davon aus, dass die Gebühr mind. 20 € je möglichen Vorgang zzgl. etwaiger Kopier- bzw. Scankosten betragen wird. Die Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand, gem. § 4 der "Satzung der Stadt Husum über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Fassung der Satzung zur Anpassung städtischer Satzungen an die Anforderungen der EG-Dienstleistungsrichtlinie vom 11.12.2009" Die Satzung können Sie unter https://www.husum.org/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Ortsrecht-/ einsehen. Ich werde Ihnen, wenn Sie dem Antrag nichts hinzuzufügen haben oder diesen zurückziehen möchten, innerhalb der von Ihnen genannten Frist (gem. IZG-SH) antworten. Gern kann ich Ihnen auch eine kostenfreie telefonische Auskunft hierzu geben. Mit freundlichen Grüßen
Achim Dr. Hofmann
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom heutigen Tag. Um den Aufwand auf Ihrer Seite und di…
An Stadt Husum Details
Von
Achim Dr. Hofmann
Betreff
AW: [EXTERN] Vertrag der Stadt Husum mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke wegen der Unterhaltung des Weges [#264152]
Datum
1. Dezember 2022 11:11
An
Stadt Husum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom heutigen Tag. Um den Aufwand auf Ihrer Seite und die Kosten auf meiner Seite im Rahmen zu halten, können Sie mir gerne nur einen Vertrag zur Verfügung stellen, da es mir im Wesentlichen um die Unterhaltungspflichten der Stadt geht, die, davon gehe ich aus, in allen Verträgen gleich geregelt sein wird. Für die Kosten komme ich selbstverständlich auf. Mit freundlichen Grüßen Achim Dr. Hofmann <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 264152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264152/ Postanschrift Achim Dr. Hofmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Husum
Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann, anliegende Unterlagen erhalten Sie wie gewünscht. Bitte beachten Sie das Anschrei…
Von
Stadt Husum
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Vertrag der Stadt Husum mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke wegen der Unterhaltung des Weges [#264152]
Datum
5. Dezember 2022 12:27
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann, anliegende Unterlagen erhalten Sie wie gewünscht. Bitte beachten Sie das Anschreiben, in dem die Gebühr festgesetzt worden ist. Mit freundlichen Grüßen

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