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vertrag deutschland und königreich griechenland 1963

Ich habe kenntnis von einem vertrag zwischen brd und königreich griechenland von 1961 der am 15.07.1963 in kraft trat.bdbi T II 1963 S.2/6.

Danach dürfte deutschland bei den griechen garkeinen haircut genehmigen.

Ist der vertrag noch gültig?
wenn ja?was ist dann hier los?

Antwort verspätet

  • Datum
    21. März 2012
  • Frist
    24. April 2012
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
vertrag deutschland und königreich griechenland 1963
Datum
21. März 2012 18:09
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich habe kenntnis von einem vertrag zwischen brd und königreich griechenland von 1961 der am 15.07.1963 in kraft trat.bdbi T II 1963 S.2/6. Danach dürfte deutschland bei den griechen garkeinen haircut genehmigen. Ist der vertrag noch gültig? wenn ja?was ist dann hier los?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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