Vertrag juris GmbH/NRW

Den Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Dienstleister juris GmbH (Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken) über die Dokumentation der Rechtsprechung des Landes.

Weiterhin eine Liste aller Verträge des Landes Nordrhein-Westfalen mit der juris GmbH.

Ich weise Sie daraufhin, dass eine Einwilligung der juris GmbH nach § 6 IFG ist in diesem Fall nicht notwendig ist, da es sich bei der juris GmbH nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG um eine Institution handelt, die einer Behörde im Sinne des Gesetzes gleichgestellt ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. August 2013
  • Frist
    8. Oktober 2013
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag juris GmbH/NRW
Datum
6. August 2013 17:24
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Dienstleister juris GmbH (Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken) über die Dokumentation der Rechtsprechung des Landes. Weiterhin eine Liste aller Verträge des Landes Nordrhein-Westfalen mit der juris GmbH. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Einwilligung der juris GmbH nach § 6 IFG ist in diesem Fall nicht notwendig ist, da es sich bei der juris GmbH nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG um eine Institution handelt, die einer Behörde im Sinne des Gesetzes gleichgestellt ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG NRW - Ihre e-mail vom 06-08-2013
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG NRW - Ihre e-mail vom 06-08-2013
Datum
16. August 2013 14:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
46,4 KB

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-West- falen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen Im…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-West- falen (IFG NRW)
Datum
9. Oktober 2013 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kirstin Zorn Regierungsbeschäftigte Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - Abteilung Z - Antragsteller/in-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf Tel.: 0211 8792-279 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.justiz.nrw.de<http://www.justiz.nrw.de/>

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