Vertrag mit dem aQua-Institut zur Asuwertung und Erstellung TK-Gesundheitsreport 2020,2021 und 2022

sämtliche Unterlagen, Schriftverkehr, Dokumentationen, den AVV, die Dokumenation der Prüfungen des AVV, sämtliche Nachweise der Kontrollen nach der DSGVO des aQua-Institut, die Datenschutzfolgenabschätzung sowie eine Beschreibung der übergebenen Datensätze mit Bezeichnung der konkreten Inhalte, jedoch ohne die Daten selber, die Genehmigung der Datenvarbeitung durch das BfSS nach § 80 SGB X.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen, Schriftverkehr,…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
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Betreff
Vertrag mit dem aQua-Institut zur Asuwertung und Erstellung TK-Gesundheitsreport 2020,2021 und 2022 [#287390]
Datum
31. August 2023 11:44
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen, Schriftverkehr, Dokumentationen, den AVV, die Dokumenation der Prüfungen des AVV, sämtliche Nachweise der Kontrollen nach der DSGVO des aQua-Institut, die Datenschutzfolgenabschätzung sowie eine Beschreibung der übergebenen Datensätze mit Bezeichnung der konkreten Inhalte, jedoch ohne die Daten selber, die Genehmigung der Datenvarbeitung durch das BfSS nach § 80 SGB X.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287390/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch e…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
31. August 2023 11:44
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch ein Hinweis: Mails können mitgelesen werden und der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Daher kann es sein, dass wir Ihnen mit der Post antworten. Kennen Sie schon "Meine TK" oder die TK-App? Vieles können Sie damit direkt und sicher online erledigen. Oder nutzen Sie unseren FAQ-Bereich auf tk.de. Dort finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung. Dies ist ein automatisch verschickter Text. Eine persönliche Antwort bekommen Sie noch von uns. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leide…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
19. September 2023 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,8 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihrem Antrag auf Zusendung sämtlicher Unterlagen, Schriftverkehr, Dokumentationen, den AVV, die Dokumentation der Prüfungen des AVV, sämtliche Nachweise der Kontrollen nach der DSGVO des aQua-Instituts, die Datenschutzfolgenabschätzung sowie eine Beschreibung der übergebenen Datensätze mit Bezeichnung der konkreten Inhalte, jedoch ohne die Daten selber, die Genehmigung der Datenverarbeitung durch das BAS nach § 80 SGB X, nicht entsprechen. Zur Begründung: Das aQua-Institut in Göttingen ist aufgrund einer europaweiten Ausschreibung Kooperationspartner der TK. Eine Datenverarbeitung im Auftrag wurde bei der entsprechenden Bundesbehörde (BAS) angezeigt und von dieser genehmigt. Die von Ihnen angeforderten detaillierten Auskünften von z.B. getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz, unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Vertragsparteien. Zuständige Behörden und Prüfstellen haben jederzeit Zugriff auf alle relevanten Unterlagen, die für die jeweiligen Prüfungen benötigt werden. Freundliche Grüße

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Techniker Krankenkasse
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leide…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
19. September 2023 14:55
Status
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2,8 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihrem Antrag auf Zusendung sämtlicher Unterlagen, Schriftverkehr, Dokumentationen, den AVV, die Dokumentation der Prüfungen des AVV, sämtliche Nachweise der Kontrollen nach der DSGVO des aQua-Instituts, die Datenschutzfolgenabschätzung sowie eine Beschreibung der übergebenen Datensätze mit Bezeichnung der konkreten Inhalte, jedoch ohne die Daten selber, die Genehmigung der Datenverarbeitung durch das BAS nach § 80 SGB X, nicht entsprechen. Zur Begründung: Das aQua-Institut in Göttingen ist aufgrund einer europaweiten Ausschreibung Kooperationspartner der TK. Eine Datenverarbeitung im Auftrag wurde bei der entsprechenden Bundesbehörde (BAS) angezeigt und von dieser genehmigt. Die von Ihnen angeforderten detaillierten Auskünften von z.B. getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz, unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Vertragsparteien. Zuständige Behörden und Prüfstellen haben jederzeit Zugriff auf alle relevanten Unterlagen, die für die jeweiligen Prüfungen benötigt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Techniker Krankenkasse, Unternehmenszentrale, Widerspruchsstelle nach dem IFG - H2.23a, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder zur Niederschrift in der Unternehmenszentrale der Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder in einer der Filialen der Techniker Krankenkasse oder elektronisch in schriftformersetzender Form nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz einzulegen; nähere Informationen dazu sind unter www.tk.de/widerspruch<http://www.tk.de/widerspruch> abrufbar. Freundliche Grüße