Vertrag mit dem Konzertveranstalter Provinztour über die Open Air-Konzerte 2023 im Bruchsaler Schlossgarten

Ich bitte um Übersendung einer Kopie des Vertrages mit dem Veranstalter Provinztour Konzert- und Theateragentur GmbH & Co. KG, Blumenstr. 33, 74196 Neuenstadt für die Konzerte im Bruchsaler Schlossgarten in der Zeit vom 6. Juni bis zum 12. Juni 2023. Eine Übersendung per Mail als PDF ist ausreichend.

Alle betriebswirtschaftlich relevanten Daten, Mieten etc und im Vertrag namentlich genannte Personen können geschwärzt werden.

Mir geht es ausschließlich um die Frage,ob und falls ja welche Auflagen das Land Baden-Württemberg als Eigentümer des Schlossparks dem Veranstalter im Hinblick auf die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu den Veranstaltungen gemacht hat.
Hintergrund ist eine inzwischen beigelegte gerichtliche Streitigkeit mit dem Veranstalter über von ihm für die Konzerte bereitgestellten Unterstützungsmaßnahmen und Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übersendung einer Kop…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit dem Konzertveranstalter Provinztour über die Open Air-Konzerte 2023 im Bruchsaler Schlossgarten [#280588]
Datum
6. Juni 2023 11:55
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung einer Kopie des Vertrages mit dem Veranstalter Provinztour Konzert- und Theateragentur GmbH & Co. KG, Blumenstr. 33, 74196 Neuenstadt für die Konzerte im Bruchsaler Schlossgarten in der Zeit vom 6. Juni bis zum 12. Juni 2023. Eine Übersendung per Mail als PDF ist ausreichend. Alle betriebswirtschaftlich relevanten Daten, Mieten etc und im Vertrag namentlich genannte Personen können geschwärzt werden. Mir geht es ausschließlich um die Frage,ob und falls ja welche Auflagen das Land Baden-Württemberg als Eigentümer des Schlossparks dem Veranstalter im Hinblick auf die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu den Veranstaltungen gemacht hat. Hintergrund ist eine inzwischen beigelegte gerichtliche Streitigkeit mit dem Veranstalter über von ihm für die Konzerte bereitgestellten Unterstützungsmaßnahmen und Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280588/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Open-Air-Konzerte 2023 im Bruchsaler Schlossgarten Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre A…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Betreff
Open-Air-Konzerte 2023 im Bruchsaler Schlossgarten
Datum
12. Juni 2023 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
172 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. Juni 2023 bezüglich des Vertrages mit dem Konzertveranstalter Provinztour über die Open-Air-Konzerte 2023 im Bruchsaler Schlossgarten. Die Betriebsleitung ist hierfür nicht die zuständige Behörde. Wir kommen daher Ihrer Bitte nach, den Antrag an die zuständige Behörde, hier Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, weiterzuleiten und Sie darüber zu unterrichten. Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass erst durch Eingang des Antrages bei der zuständigen Behörde der Fristlauf nach § 7 Abs. 7 LIFG/ § 243 Abs. 3 UVwG/ § 5 Abs. 2 VIG beginnt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Open-Air-Konzerte 2023 im Bruchsaler Schlossgarten [#280588] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ih…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Open-Air-Konzerte 2023 im Bruchsaler Schlossgarten [#280588]
Datum
12. Juni 2023 15:54
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Prima, dass Sie das so schnell weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280588/

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Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsges…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Vertrag mit dem Konzertveranstalter Provinztour über die Open Air-Konzerte 2023 im Bruchsaler Schlossgarten [#280588]
Datum
21. Juni 2023 15:40
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes vom 06. Juni 2023. Ihre E-Mail wurde zuständigkeitshalber seitens des Landesbetriebes Vermögen und Bau an uns - Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg weitergeleitet. Bei dem zwischen der Provinztour Konzert- und Theateragentur GmbH & Co. KG sowie der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg abgeschlossenen Veranstaltungsvertrag handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung. Da entsprechende privatrechtliche Verträge als Geschäftsgeheimnisse qualifiziert werden können, hängt die Überlassung des Vertrages oder entsprechender Vertragsbestandteile gemäß § 6 S. 2 LIFG von der Einwilligung des betroffenen Dritten ab. Die entsprechende Einwilligung habe ich bei dem Geschäftsführer der Provinztour Konzert- und Theateragentur GmbH & Co. KG erfragt, eine Einwilligung wurde seitens des Geschäftsführers indes nicht erteilt. Somit steht der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 6 S. 2 LIFG Ihrer Anfrage hinsichtlich konkreter Vertragsvereinbarungen entgegen. Jedoch übersende ich anbei unser hausintern verwendetes Muster zu sogenannten "Nutzungsüberlassungsverträgen". Dieser wird regelmäßig als Grundlage zu konkreten Vertragsgestalten bei Veranstaltungen wie beispielsweise den Bruchsaler Open Air Konzerten herangezogen. Gemäß § 10 Abs. 3 LIFG werden unsererseits für diese Auskunft keine Gebühren geltend gemacht, da es sich um einen einfachen Fall handelt. Ich gehe davon aus, Ihre Anfrage somit vollständig beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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