Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 2016/680

Den Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 2016/680, die genannten Aufrtagsverarbeiter und deren Verpflichtung zur Wahrung des Ermittlungsgeheimnis. Als Sub-Auftragnehmer der Procilon ist die Fa. Hetzner Online GmbH benannt worden.

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  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    7. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 2016/680 [#285204]
Datum
1. August 2023 09:22
An
Oberlandesgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 2016/680, die genannten Aufrtagsverarbeiter und deren Verpflichtung zur Wahrung des Ermittlungsgeheimnis. Als Sub-Auftragnehmer der Procilon ist die Fa. Hetzner Online GmbH benannt worden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285204/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 2016/680 [#285204]
Datum
5. September 2023 03:13
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 2016/680“ vom 01.08.2023 (#285204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 2016/680“ [#285204]
Datum
6. September 2023 09:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285204/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage bis heute nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 285204.pdf Anfragenr: 285204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285204/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.09.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 2016/680“ [#285204]
Datum
6. September 2023 11:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.09.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
Oberlandesgericht Köln
Informationszugang nach dem IFG NRW, dem UIG NRW und dem VIG - Antrag vom 01.08.2023, Anfragenummer: 285204 Mit fr…
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Informationszugang nach dem IFG NRW, dem UIG NRW und dem VIG - Antrag vom 01.08.2023, Anfragenummer: 285204
Datum
7. September 2023 11:23
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.3-6477/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.3-6477/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 201/680
Datum
11. September 2023 08:56
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.3-6477/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 01.08.2023 auf Informationszugang, hier: Vertrag mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung von Daten nach Teil 3 des BDSG EU RL 201/680 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Köln
Informationszugang nach dem IFG NRW, dem UIG NRW und dem VIG -Antrag vom 01.08.2023; Anfragenummer: 285204 Mit fre…
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Informationszugang nach dem IFG NRW, dem UIG NRW und dem VIG -Antrag vom 01.08.2023; Anfragenummer: 285204
Datum
29. September 2023 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen