Vertrag mit Elaman über Quellen-TKÜ

Den Vertrag mit der Münchener Firma Elaman über die Nutzung eines Programms zur so-genannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung", wie berichtet in http://www.zeit.de/vorabmeldungen/neu-in-der-aktuellen-zeit/seite-3

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Mai 2013
  • Frist
    4. Juni 2013
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag mit …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vertrag mit Elaman über Quellen-TKÜ
Datum
2. Mai 2013 15:09
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag mit der Münchener Firma Elaman über die Nutzung eines Programms zur so-genannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung", wie berichtet in http://www.zeit.de/vorabmeldungen/neu-in-der-aktuellen-zeit/seite-3
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz mit o. a. E-Mail beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetztes …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Mai 2013
Status
Information nicht vorhanden
40,0 KB
mit o. a. E-Mail beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetztes (IFG) Zugang zu dem „Vertrag mit der Münchener Firma Elaman über die Nutzung eines Programms zur sogenannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung", wie berichtet in http://www.zeit.de/vorabmeldungen/neu-in-der-aktuellen-zeit/seite-3“. Das gewünschte Dokument liegt dem Bundesministerium des Innern nicht vor. Ein Informationszugang kann insofern nicht gewährt werden. Bedarfsträger für diese Software ist das Bundeskriminalamt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Menz
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, Zu meiner IFG-Anfrage nach dem Vertrag mit Elaman…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. Juni 2013 13:36
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Zu meiner IFG-Anfrage nach dem Vertrag mit Elaman über die Quellen-TKÜ-Software sagten sie: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-elaman-uber-quellen-tku/#nachricht-9663 In der "Berichtsbitte zu Gamma-Trojaner" schrieb ihr Haus jedoch: Wenn ihr Beschaffungsamt Vertragspartner ist, müssen sie doch auch den Vertrag haben, nicht? Ich bitte daher erneut um die Übersendung des Vertrages. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Vertrag mit der Firma Elaman Sehr geehrter Herr Meister, mit o. a. E-Mail bitten Sie um Erläuterung zu meinem Bes…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Vertrag mit der Firma Elaman
Datum
26. Juni 2013
Status
Information nicht vorhanden
67,8 KB
Sehr geehrter Herr Meister, mit o. a. E-Mail bitten Sie um Erläuterung zu meinem Bescheid 17. Mai 2013, in dem ich Ihnen mitgeteilt habe, dass der von Ihnen erbetene Vertrag mit der Firma Elaman dem Bundesministerium des Innern nicht vorliegt. Dies ist nach wie vor der Fall. Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern ist eine eigenständige Behörde im nachgeordneten Bereich des BMI. Es ist als zentrale Einkaufsbehörde für die Beschaffungen der Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern zuständig. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.bescha.bund.de/cln_319/nn_663848/SharedDocs/Downloads/Publikationen/Broschueren/allgemeine_20informationsbroschuere__bescha,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/allgemeine%20informationsbroschuere_bescha.pdf . Ansprech- und Verhandlungspartner in Vertragsangelegenheiten ist grundsätzlich das Beschaffungsamt. Verträge, die durch das Beschaffungsamt geschlossen werden, liegen daher nicht automatisch auch dem Bundesministerium des Innern vor. Wie ich Ihnen mit Bescheid vom 17. Mai 2013 mitgeteilt habe, ist in diesem Fall Bedarfsträger für die Software das Bundeskriminalamt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erläuterungen geholfen zu haben.