Vertrag mit Google Ireland Limited bzgl. Digitalen Orthophotos
Bitte übersenden Sie mir alle Vertragsdokumente in Bezug auf die Lieferung von Digitalen Orthophotos an die Google Ireland Limited (siehe auch:
http://www.bkg.bund.de/nn_184166/DE/Akt… ).
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Dezember 2011
-
13. Januar 2012
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Ein:e Follower:in

- Von
- Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
- Betreff
- Vertrag mit Google Ireland Limited bzgl. Digitalen Orthophotos
- Datum
- 12. Dezember 2011 17:16
- An
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Vertrag mit Google Ireland Limited bzgl. Digitalen Orthophotos
- Datum
- 15. Dezember 2011
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Vertrag mit Google Ireland Limited bzgl. Digitalen Ortbopbotos
- Datum
- 10. Januar 2012
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Vertrag mit Google Ireland Limited bzgl. Digitalen Orthophotos
- Datum
- 1. Februar 2012
- Status
- Anfrage teilweise erfolgreich
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1. In anlage_agnb_1.pdf steht als Quellenvermerk "(C)20011 GeoBasis-DE/BKG" verwendet werden soll. Wäre mal eine Überprüfung wert, ob die zwei nullen auch wirklich auf der Google-Seite auftauchen.
2. Es wurde abgelehnt irgendwelche Informationen zu dem Preis zu sagen. Dafür steht aber in anlage_agnb_2.pdf Absatz 9.1 "Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der ADV-Gübührenrichtlinie". Weil ein Teil der Verwendung allgemein bekannt ist (Google Maps/Earth) sollte man mit den vorliegenden Informationen auf einen Mindest-Preis schließen können. Somit besteht auch an dieser Stelle kein Grund mehr zur Schwärzung.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen
"Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse kann die informationspflichtige Stelle nur annehmen, wenn die entsprechenden Informationen Wettbewerbsrelevanz haben, d. h. es muss dem Unternehmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein wirtschaftlicher Schaden bzw. eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit drohen, falls dem Antrag stattgegeben wird."
Eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit sehe ich im Fall von Google mit dem Quasi-Monopol Google Maps nicht.