Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants

In den letzten Wochen ist mir in einigen Filialen von McDonalds aufgefallen, dass dort in der Hintergrundmusik neben eigenen Werbespots von McDonalds vermehrt Werbesports für eine Karriere bei der Bundeswehr laufen. Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Werbespots die für die Bundeswehr werben mit der Angabe der Internetseite http://www.bundeswehr-karriere.de/

Hiermit bitte ich um Übersendung des Vertrages zwischen McDonalds und der Bundeswehr zur Werbung dieser Radiospots. Falls es sich nicht direkt um McDonalds sondern um eine Unterfirma oder ein anderes Unternehmen handelt welches die Werbung bei McDonalds schaltet, so erbitte ich ebenfalls den Vertrag.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Mai 2013
  • Frist
    12. Juli 2013
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten W…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants
Datum
8. Mai 2013 20:06
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten Wochen ist mir in einigen Filialen von McDonalds aufgefallen, dass dort in der Hintergrundmusik neben eigenen Werbespots von McDonalds vermehrt Werbesports für eine Karriere bei der Bundeswehr laufen. Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Werbespots die für die Bundeswehr werben mit der Angabe der Internetseite http://www.bundeswehr-karriere.de/ Hiermit bitte ich um Übersendung des Vertrages zwischen McDonalds und der Bundeswehr zur Werbung dieser Radiospots. Falls es sich nicht direkt um McDonalds sondern um eine Unterfirma oder ein anderes Unternehmen handelt welches die Werbung bei McDonalds schaltet, so erbitte ich ebenfalls den Vertrag.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Personalamt der Bundeswehr
Betreff
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Datum
8. Mai 2013 20:07
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Personalamt der Bundeswehr
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Datum
14. Mai 2013 16:25
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider gab es einige Probleme mit der Zustellung meines IFG Antrags. Sie finden di…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
IFG Anfrage - Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants
Datum
18. Juni 2013 12:01
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider gab es einige Probleme mit der Zustellung meines IFG Antrags. Sie finden diesen erneut in der E-Mail. Die gesamte Korrespondenz finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-mcdonalds-zur-werbung-in-den-restaurants/ Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten Wochen ist mir in einigen Filialen von McDonalds aufgefallen, dass dort in der Hintergrundmusik neben eigenen Werbespots von McDonalds vermehrt Werbesports für eine Karriere bei der Bundeswehr laufen. Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Werbespots die für die Bundeswehr werben mit der Angabe der Internetseite http://www.bundeswehr-karriere.de/ Hiermit bitte ich um Übersendung des Vertrages zwischen McDonalds und der Bundeswehr zur Werbung dieser Radiospots. Falls es sich nicht direkt um McDonalds sondern um eine Unterfirma oder ein anderes Unternehmen handelt welches die Werbung bei McDonalds schaltet, so erbitte ich ebenfalls den Vertrag. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Personalamt der Bundeswehr
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
18. Juni 2013 12:01
Status
Anfrage wurde zurückgezogen
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Personalamt der Bundeswehr
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
20. Juni 2013 16:08
Status
Warte auf Antwort
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Erinnerung IFG Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag mit McDon…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erinnerung IFG Anfrage
Datum
19. Juli 2013 20:26
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants" vom 08.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage finden Sie komplett unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-mcdonalds-zur-werbung-in-den-restaurants/ Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Personalamt der Bundeswehr
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Personalamt der Bundeswehr
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
19. Juli 2013 20:28
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mailsrb.bwehr.de[91.221.59.7] said: 550 Denied by policy. (in reply to RCPT TO command) Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants" vom 08.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage finden Sie komplett unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-mcdonalds-zur-werbung-in-den-restaurants/ Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben über das Portal fragdenstaat.de am 21.07.2013 eine Frage an die B…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Thema Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants
Datum
23. Juli 2013 17:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben über das Portal fragdenstaat.de am 21.07.2013 eine Frage an die Bundeswehr gerichtet. Ihre Mail wurde an uns weitergeleitet, da Ihre Frage unsere Tätigkeit für die Bundeswehr betrifft. Wir sind eine Media-Agentur und beraten die Bundeswehr in allen medialen Belangen. Weiterhin kaufen wir im Namen der Bundeswehr Leistungen bei Media-Anbietern, wie z.B. Mc Donald's-TV ein. Unser Vertragsverhältnis mit unserem Kunden regelt u.a. die Vertraulichkeit, mit der alle übrigen Vertragsbestandteile sowohl auf Kunden-, als auch auf Agenturseite behandelt werden müssen. Bei Zuwiderhandlung der Vertraulichkeitsvereinbarung würden beide Vertragsparteien Schadensersatzansprüche riskieren. Deshalb können wir Ihnen weder unser Vertragsverhältnis mit der Bundeswehr offenlegen, noch unser Verhältnis mit Dritten, wie z.B. Mc Donald's-TV. Wir betrachten Ihre Anfrage somit als geklärt. Freundliche Grüße, Heike Blees Heike Blees Group Head Louis-Pasteur-Platz 3 | 40211 Dusseldorf T +49 211 9368 323 | M | F +49 211 9368 71 323 <<E-Mail-Adresse>> www.zenithmedia.de Zenithmedia GmbH | HRB 29312 | Amtsgericht Düsseldorf Geschäftsführer: Petra Gnauert | Sydney Hunsdale | Frank-Peter Lortz Dirk Lux | Dr. Nicole Prüsse | Adrian Sayliss ------------------------------------------------------------------------ Disclaimer The information in this email and any attachments may contain proprietary and confidential information that is intended for the addressee(s) only. If you are not the intended recipient, you are hereby notified that any disclosure, copying, distribution, retention or use of the contents of this information is prohibited. When addressed to our clients or vendors, any information contained in this e-mail or any attachments is subject to the terms and conditions in any governing contract. If you have received this e-mail in error, please immediately contact the sender and delete the e-mail.
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Sehr geehrter Herr Bless vielen Dank für Ihre Nachricht. Es handelt sich hierbei um eine Antrag nach IFG/UIV/VIG…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Thema Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants
Datum
26. Juli 2013 11:47
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Sehr geehrter Herr Bless vielen Dank für Ihre Nachricht. Es handelt sich hierbei um eine Antrag nach IFG/UIV/VIG. Ich bitte Sie bzw. die Bundeswehr diesem Antrag auch in der Form nachzugehen. Entweder wird dem Antrag vollständig stattgegeben, in Teilen stattgegeben oder abgelehnt. Daher bitte ich weiterhin um die Beantwortung der Frage nach dem Vertrag zwischen McDonald's-TV und der Bundeswehr. Falls Sie den Vertrag mit McDonald's-TV geschlossen haben, erbitte ich freundlicherweise eine Kopie. Falls die Bundeswehr den Vertrag über Sie zu McDonalds's-TV geschlossen erbitte ich ebenfalls um Kopie. Leiten Sie bitte auch diese E-Mail an die Bundeswehr weiter, da es sich um eine o.g. IFG Anfrage handelt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mir wurde Ihre Anfrage auf Einsicht in bestimmte Verträge der Bundeswehr mi…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Antwort: Bundeswehr | Thema Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants
Datum
6. August 2013 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mir wurde Ihre Anfrage auf Einsicht in bestimmte Verträge der Bundeswehr mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Wenn Sie einen Antrag auf Informationszugang stellen und Einsicht in Verträge der Bundeswehr erhalten möchten, dann bitten wir Sie den formal korrekten Weg zu gehen. Zunächst einmal ist der Antrag an den richtigen Adressaten zu stellen. Über den Antrag entscheidet gem. § 7 IFG die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Darüber hinaus muss es sich bei der von Ihnen angeforderten Information gem. § 2 IFG um amtliche Informationen handeln. Darunter ist jede dem amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung zu verstehen. Ob ein solcher Vertrag unter die Begrifflichkeit "amtliche Information" zu subsumieren wäre, entzieht sich unserer Kenntnis. Aber auch hierzu wird Ihnen die zuständige Behörde nähere Auskunft geben können und entsprechend über Ihren Antrag entscheiden. Im Hinblick auf Ihre Anfrage sind zumindest wir als Agentur und Vertragspartner der Bundeswehr nicht zuständig. Wir können und dürfen Ihnen die angeforderten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Daher bitten wir Sie ihr Anliegen entsprechend bei der zuständigen Behörde des Bundes zu adressieren und sich dort rechtliches Gehör zu verschaffen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Friederike Elsner Head of Legal Toulouser Allee 3 | 40211 Düsseldorf T +49 211 17540 9898 | F +49 211 17540 9838 <<E-Mail-Adresse>> | www.vivaki.de VivaKi GmbH | Handelsregister: AG Düsseldorf B 40001 | Steuernummer 103 5746 0924 Geschäftsführer: Thorsten Braun | Werner aus den Erlen | Sydney Hunsdale | Jens Nagel-Palomino | Thomas Pieper | Dr. Nicole Prüsse | Adrian Sayliss ----- Weitergeleitet von Heike Blees/ZENOPT/DE/EMEA/PUBGROUPE am 29.07.2013 10:28 ----- Von: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 26.07.2013 20:26 Betreff: AW: Thema Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants Sehr geehrter Herr Bless vielen Dank für Ihre Nachricht. Es handelt sich hierbei um eine Antrag nach IFG/UIV/VIG. Ich bitte Sie bzw. die Bundeswehr diesem Antrag auch in der Form nachzugehen. Entweder wird dem Antrag vollständig stattgegeben, in Teilen stattgegeben oder abgelehnt. Daher bitte ich weiterhin um die Beantwortung der Frage nach dem Vertrag zwischen McDonald's-TV und der Bundeswehr. Falls Sie den Vertrag mit McDonald's-TV geschlossen haben, erbitte ich freundlicherweise eine Kopie. Falls die Bundeswehr den Vertrag über Sie zu McDonalds's-TV geschlossen erbitte ich ebenfalls um Kopie. Leiten Sie bitte auch diese E-Mail an die Bundeswehr weiter, da es sich um eine o.g. IFG Anfrage handelt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie mir nunmehr mitgeteilt wurde, haben Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Inf…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
WG: Bundeswehr | Thema Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants
Datum
7. August 2013 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie mir nunmehr mitgeteilt wurde, haben Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Informationszugang an die Bundeswehr gewendet. Nach Prüfung der von Ihnen gewünschten Informationen kann Ihrem Anspruch von Seiten der Bundeswehr nicht nachgekommen werden. Nach Vorlage und nochmaliger Durchsicht der von Ihnen gewünschten Informationen handelt es sich um keine Verträge, in denen die Bundeswehr Vertragspartner ist. Ihr Anliegen betrifft somit einen Vertrag, der im Wege der Privatautonomie zwischen zwei Vertragspartnern geschlossen wurde und damit aufgrund der darin geregelten Vertraulichkeit nicht offen gelegt werden kann und darf. Wir sehen Ihr Anliegen damit als erledigt an und verbleiben mit freundlichen Grüßen. Friederike Elsner Head of Legal Toulouser Allee 3 | 40211 Düsseldorf T +49 211 17540 9898 | F +49 211 17540 9838 <<E-Mail-Adresse>> | www.vivaki.de VivaKi GmbH | Handelsregister: AG Düsseldorf B 40001 | Steuernummer 103 5746 0924 Geschäftsführer: Thorsten Braun | Werner aus den Erlen | Sydney Hunsdale | Jens Nagel-Palomino | Thomas Pieper | Dr. Nicole Prüsse | Adrian Sayliss ----- Weitergeleitet von Friederike Elsner/VIVAKI/DE/EMEA/PUBGROUPE am 07.08.2013 14:07 ----- Von: Friederike Elsner/VIVAKI/DE/EMEA/PUBGROUPE An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Heike <<E-Mail-Adresse>> Datum: 06.08.2013 10:37 Betreff: Antwort: Bundeswehr | Thema Vertrag mit McDonalds zur Werbung in den Restaurants Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mir wurde Ihre Anfrage auf Einsicht in bestimmte Verträge der Bundeswehr mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Wenn Sie einen Antrag auf Informationszugang stellen und Einsicht in Verträge der Bundeswehr erhalten möchten, dann bitten wir Sie den formal korrekten Weg zu gehen. Zunächst einmal ist der Antrag an den richtigen Adressaten zu stellen. Über den Antrag entscheidet gem. § 7 IFG die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Darüber hinaus muss es sich bei der von Ihnen angeforderten Information gem. § 2 IFG um amtliche Informationen handeln. Darunter ist jede dem amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung zu verstehen. Ob ein solcher Vertrag unter die Begrifflichkeit "amtliche Information" zu subsumieren wäre, entzieht sich unserer Kenntnis. Aber auch hierzu wird Ihnen die zuständige Behörde nähere Auskunft geben können und entsprechend über Ihren Antrag entscheiden. Im Hinblick auf Ihre Anfrage sind zumindest wir als Agentur und Vertragspartner der Bundeswehr nicht zuständig. Wir können und dürfen Ihnen die angeforderten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Daher bitten wir Sie ihr Anliegen entsprechend bei der zuständigen Behörde des Bundes zu adressieren und sich dort rechtliches Gehör zu verschaffen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Friederike Elsner Head of Legal Toulouser Allee 3 | 40211 Düsseldorf T +49 211 17540 9898 | F +49 211 17540 9838 <<E-Mail-Adresse>> | www.vivaki.de VivaKi GmbH | Handelsregister: AG Düsseldorf B 40001 | Steuernummer 103 5746 0924 Geschäftsführer: Thorsten Braun | Werner aus den Erlen | Sydney Hunsdale | Jens Nagel-Palomino | Thomas Pieper | Dr. Nicole Prüsse | Adrian Sayliss ------------------------------------------------------------------------ Disclaimer The information in this email and any attachments may contain proprietary and confidential information that is intended for the addressee(s) only. If you are not the intended recipient, you are hereby notified that any disclosure, copying, distribution, retention or use of the contents of this information is prohibited. When addressed to our clients or vendors, any information contained in this e-mail or any attachments is subject to the terms and conditions in any governing contract. If you have received this e-mail in error, please immediately contact the sender and delete the e-mail.

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