Vertrag mit Microsoft bezüglich "Downgrade"-Rechten

aus aktuellen Presseberichten (https://www.heise.de/ix/meldung/Bund-will-Windows-10-ueber-Bundesclient-sicher-nutzen-koennen-3907088.html) ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Microsoft einen Vertrag betreffend "Downgrade"-Rechten für Softwareprodukte abgeschlossen hat.

Bitte senden Sie mir diesen Vertrag sowie ggf. bestehende Nebenabreden zu.

Eine Kommunikation per E-Mail bezüglich dieser Angelegenheit ist bevorzugt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
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Matthias Gliwka
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus aktuellen Pr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Matthias Gliwka
Betreff
Vertrag mit Microsoft bezüglich "Downgrade"-Rechten [#25609]
Datum
7. Dezember 2017 23:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus aktuellen Presseberichten (https://www.heise.de/ix/meldung/Bund-will-Windows-10-ueber-Bundesclient-sicher-nutzen-koennen-3907088.html) ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Microsoft einen Vertrag betreffend "Downgrade"-Rechten für Softwareprodukte abgeschlossen hat. Bitte senden Sie mir diesen Vertrag sowie ggf. bestehende Nebenabreden zu. Eine Kommunikation per E-Mail bezüglich dieser Angelegenheit ist bevorzugt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Matthias Gliwka <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Gliwka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Gliwka
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1474 Sehr geehrter Herr Gliwka, zu Ihrem nachstehenden IFG-Antrag ist Ihnen ein rechtsmittelfähiger …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Vertrag mit Microsoft bezüglich "Downgrade"-Rechten [#25609] (#1474)
Datum
27. Dezember 2017 15:57
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#1474 Sehr geehrter Herr Gliwka, zu Ihrem nachstehenden IFG-Antrag ist Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Anlagen (in Papierform) zuzustellen. Eine Versendung an die von Ihnen angegebene "Postanschrift" ist nicht möglich, da es sich bei der angegebenen Scanbox nicht um eine Postanschrift handelt (siehe auch 5.5 der dortigen AGB). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gliwka
Sehr geehrte Damen und Herren, bitter stellen Die den Bescheid zu an: Matthias Gliwka << Adresse entfernt …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Matthias Gliwka
Betreff
AW: IFG - Vertrag mit Microsoft bezüglich "Downgrade"-Rechten [#25609] (#1474) [#25609]
Datum
27. Dezember 2017 16:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitter stellen Die den Bescheid zu an: Matthias Gliwka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Matthias Gliwka Anfragenr: 25609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Gliwka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. Dezember 2017
Status
Anfrage abgeschlossen