Vertrag mit RWE zum Stiftungslehrstuhl Energiehandel und Finanzdienstleistungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Den Vertrag mit RWE Supply & Trading GmbH zur Etablierung des Stiftungslehrstuhls für Energiehandel und Finanzdienstleistungen

Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juni 2015
  • Frist
    31. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Universität Duisburg-Essen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vertrag mit RWE zum Stiftungslehrstuhl Energiehandel und Finanzdienstleistungen [#10382]
Datum
27. Juni 2015 22:47
An
Universität Duisburg-Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Vertrag mit RWE Supply & Trading GmbH zur Etablierung des Stiftungslehrstuhls für Energiehandel und Finanzdienstleistungen Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Universität Duisburg-Essen
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 27.06.2015. Ihre Anfrage wurd…
Von
Universität Duisburg-Essen
Betreff
AW: Vertrag mit RWE zum Stiftungslehrstuhl Energiehandel und Finanzdienstleistungen [#10382]
Datum
29. Juni 2015 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 27.06.2015. Ihre Anfrage wurde zur Prüfung an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Duisburg-Essen
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem Antrag auf Einsichtnahme in d…
Von
Universität Duisburg-Essen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
10. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
608,8 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem Antrag auf Einsichtnahme in den Vertrag zur Errichtung einer Stiftungsprofessur im Bereich Energiehandel und Finanzdienstleistungen vermag ich leider nicht zu entsprechen. Ein Zugangsanspruch gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW besteht vorliegend nicht, da Ihr Begehren den Bereich von Forschung und Lehre betrifft, auf den das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dessen § 2 Abs. 3 keine Anwendung findet. Mit der Formulierung "Forschung und Lehre" stellt der Gesetzgeber sicher, dass er mit dem Informationsfreiheitsgesetz nicht in den Schutzbereich des Grundrechts auf Wissenschaftsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 3 GG eingreift. Zur wissenschaftlichen Tätigkeit gehört nicht nur die Forschung und Lehre als solche, sondern auch die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen, wie z. B. die Forschungs- und Lehrorganisation oder- finanzierung. Der hier in Rede stehende Kooperationsvertrag zur Errichtung einer Stiftungsprofessur im Bereich Energiehandel und Finanzdienstleistungen aus 2007 sowie die beiden Änderungsvereinbarungen aus 2010 und 2013 enthalten derartige unmittelbar wissenschaftsrelevante Angelegenheiten. Die Verträge enthalten Regelungen zum Besetzungsverfahren der Professur und zu deren Finanzierung und Ausstattung. Sie steuern unmittelbar die weitere Forschungs- und Lehrtätigkeit im Fach Energiehandel und Finanzdienstleistungen und haben damit hohe Bedeutung für die Gewährleistung der Freiheit von Forschung und Lehre. Mit freundlichen Grüßen