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Vertrag S-Bahn Digitales Leitsystem

Den hier im Abendblatt erwähnten Vertrag zum Aufbau eines "digitalen Leitsystems" der Hamburger S-Bahn, den die FHH mit der DB und Siemens abgeschlossen hat, wenn der Kontrakt nicht ohnehin als Vertrag der Daseinsvorsorge i.S.v. § 2 (10) HmbTG im Transparenzportal eingestellt wird.

https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article238973851/S-Bahn-Hamburg-setzt-auf-Geisterzuege-zum-Stromsparen.html

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag S-Bahn Digitales Leitsystem [#284168]
Datum
18. Juli 2023 13:58
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den hier im Abendblatt erwähnten Vertrag zum Aufbau eines "digitalen Leitsystems" der Hamburger S-Bahn, den die FHH mit der DB und Siemens abgeschlossen hat, wenn der Kontrakt nicht ohnehin als Vertrag der Daseinsvorsorge i.S.v. § 2 (10) HmbTG im Transparenzportal eingestellt wird. https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article238973851/S-Bahn-Hamburg-setzt-auf-Geisterzuege-zum-Stromsparen.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284168/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihren Antrag #284168 nach dem Hamburgischen Transpar…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis [EXTERN] Vertrag S-Bahn Digitales Leitsystem [#284168]
Datum
18. Juli 2023 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihren Antrag #284168 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema "Vertrag S-Bahn Digitales Leitsystem". Er ist hier im Shared-Service der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 18.07.2023 zugegangen und wird durch die Behörde BVM bereits bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz veröffentlicht werden (§ 3 Absatz 1 Nr.4 HmbTG). Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Es gelten hierbei die Gebührenrahmen der HmbTGGebO von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag vor Beantwortung zurückzuziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 20.07.2023, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Ansonsten gehen wir weiterhin von Ihrer Zustimmung aus. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Sofern Gebühren erhoben werden, ist für die postalische Zustellung des Gebührenbescheids oder eines gegebenenfalls ablehnenden Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung noch die Mitteilung Ihrer aktuellen Meldeanschrift notwendig. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf Ihre Anfrage …
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Bitte um Benennung Ihrer Meldeanschrift WG: [EXTERN] Vertrag S-Bahn Digitales Leitsystem [#284168]
Datum
7. August 2023 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf Ihre Anfrage #284168 liegt nun hier vor. Der Vertrag ist kein Vertrag der Daseinsvorsorge und wird nicht (kostenfrei) in das Transparenzportal eingestellt. Es werden für die Bearbeitung Ihres HmbTG-Antrags Gebühren in Höhe von 30,-- € gemäß der Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) festgesetzt. Dies entspricht dem untersten Bereich des Gebührentatbestands Nr. 1.1.1 HmbTGGebO "Zugänglichmachen von Informationen mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand (Rahmen 30,-- bis 250,-- €). Bitte benennen Sie uns nun Ihre aktuelle Meldeanschrift, um Ihnen später den Gebührenbescheid postalisch zusenden zu können. Mit einer möglichen Erhebung von Gebühren hatten Sie sich mit Ihrer Antragstellung einverstanden erklärt. Nach der Bekanntgabe Ihrer Anschrift kann die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten gern fristgerecht Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transpa…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
ERINNERUNG: Bitte um Benennung Ihrer Meldeanschrift WG: [EXTERN] Vertrag S-Bahn Digitales Leitsystem [#284168]
Datum
14. August 2023 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten gern fristgerecht Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beantworten, die Antwort liegt hier seit einiger Zeit vor. Bitte benennen Sie dazu noch Ihre aktuelle Meldeanschrift für den in der Email vom 07.08.2023 angekündigten Gebührenbescheid über 30,-- € zu diesem HmbTG-Antrag. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG).…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag S-Bahn Digitales Leitsystem“ [#284168]
Datum
14. August 2023 13:58
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/284168/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die BWI möchte für die Bearbeitung eine Gebühr i.H.v. 30 EUR erheben. Ich halte dies für unzulässig, da die Information ohnehin veröffentlichungspflichtig ist. Es geht um einen Vertrag der FHH mit der Deutschen Bahn und Siemens für ein neues Leitsystem der Hamburger S-Bahn. Im Hamburger Abendblatt vom 18. Juli steht hierzu (https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article238973851/S-Bahn-Hamburg-setzt-auf-Geisterzuege-zum-Stromsparen.html): "Wie die S-Bahn am Dienstag mitteilte, habe die Deutsche Bahn als Mutterkonzern mit der Stadt Hamburg und Siemens Mobility einen Vertrag geschlossen, der ein digitales Leitsystem vorsieht." Auf der Website der S-Bahn (https://s-bahn.hamburg/magazin/s-bahn/digitale-s-bahn-hamburg-2-0.html) steht dazu: "Wir führen ein neues intelligentes Leitsystem ein, mit dem der Stromverbrauch der Züge künftig um bis zu 30 Prozent sinken wird. [...] Zusammen mit Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks [...] unterzeichneten wir heute eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.". Meines Erachtens handelt es sich hier um einen Vertrag der Daseinsvorsorge, da er der Thematik nach "Leistungen der Daseinsvorsorge zum Gegenstand hat" bzw. "die Schaffung oder Bereitstellung von Infrastruktur für Zwecke der Daseinsvorsorge beinhaltet". Die FHH selbst ist nach den Veröffentlichungen Partnerin dieses Vertrages, die Behörde selbst spricht in ihrer Antwort von einem "Vertrag". Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 284168.pdf Anfragenr: 284168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284168/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich ziehe den Antrag der Kosten wegen zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >&…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag S-Bahn Digitales Leitsystem“ [#284168]
Datum
14. August 2023 13:59
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich ziehe den Antrag der Kosten wegen zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284168/

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> eine Rücknahme des Antrags ist zu diesem späten Zeitpunkt nicht mehr mögl…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Rücknahme des Antrags nicht mehr möglich AW: [EXTERN] AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag S-Bahn Digitales Leitsystem“ [#284168]
Datum
14. August 2023 14:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> eine Rücknahme des Antrags ist zu diesem späten Zeitpunkt nicht mehr möglich. Sie haben der Gebührenerhebung zugestimmt. In unserer Email vom 18.07.2023 erhielten Sie einen Gebührenhinweis und die Möglichkeit, Ihre Rücknahme des Antrags bis zum 20.07.2023 zu erklären. Hier ist der Gebührenhinweis noch einmal genannt: "Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Es gelten hierbei die Gebührenrahmen der HmbTGGebO von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag vor Beantwortung zurückzuziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 20.07.2023, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Ansonsten gehen wir weiterhin von Ihrer Zustimmung aus. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Sofern Gebühren erhoben werden, ist für die postalische Zustellung des Gebührenbescheids oder eines gegebenenfalls ablehnenden Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung noch die Mitteilung Ihrer aktuellen Meldeanschrift notwendig." Eine Rücknahme Ihrerseits erfolgte weder innerhalb dieser Frist noch einige Tage später und ist zum jetzigen Zeitpunkt (die Antwort ist bereits hier erarbeitet worden und vorhanden) nicht mehr möglich. In unserer weiteren Email vom 07.08.2023 informierten wir Sie über die Fertigstellung der Antwort zu Ihrem Antrag sowie über die Festsetzung der Gebühr in Höhe von 30,--€ (unterster Rahmen des Gebührentatbestands, kleinste mögliche Gebühr). Wir erbitten daher zeitnah Ihre aktuelle Meldeanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.