Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises

den Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises, über den im Spiegel-Artikel „Ubirch und IBM erhalten Zuschlag für deutschen digitalen Impfnachweis“ [1] berichtet wird.

[1] https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/ubirch-und-ibm-erhalten-zuschlag-fuer-deutschen-digitalen-impfnachweis-a-9f26439b-8fd8-4118-9221-eb8844946c69

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Vertrag über die Entwi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises [#223727]
Datum
19. Juni 2021 19:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises, über den im Spiegel-Artikel „Ubirch und IBM erhalten Zuschlag für deutschen digitalen Impfnachweis“ [1] berichtet wird. [1] https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/ubirch-und-ibm-erhalten-zuschlag-fuer-deutschen-digitalen-impfnachweis-a-9f26439b-8fd8-4118-9221-eb8844946c69
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223727/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises [#223727]
Datum
28. Juni 2021 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises [#223727]
Datum
19. Juli 2021 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impf…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises [#223727]
Datum
23. Juli 2021 09:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises“ vom 19.06.2021 (#223727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223727/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in am 19. Juni 2021 beantragten Sie die Übersendung des Vertrags zum digitalen Impfnachweis. D…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises [#223727]
Datum
10. August 2021 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in am 19. Juni 2021 beantragten Sie die Übersendung des Vertrags zum digitalen Impfnachweis. Dazu ist zunächst eine Drittbeteiligung des betroffenen Unternehmens erforderlich. Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) ist der Antrag zu begründen. Auch baten Sie um vorherige Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 16 Stunden. Es würde somit die Höchstgebühr von 500 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an dem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bevor ich eine definitive Entscheidung treffe, würde ich Sie gerne um die Klärung v…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises [#223727]
Datum
10. August 2021 20:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bevor ich eine definitive Entscheidung treffe, würde ich Sie gerne um die Klärung von drei inhaltlichen Punkten bitten: - Ist der Vertrag in Ihrem Archiv inventarisiert und katalogisiert? Falls dies der Fall ist, wie kommt es dabei zu einem „nicht unerheblichen Aufwand“? - Wieso übernehmen Sie die Prüfungund ggf. die Aussonderung von nicht herausgabefähiger Informationen? Liegt dies nicht in der Verantwortung Ihrer Vertragspartner, sodass Sie lediglich deren Einschätzung überprüfen? - Wie kommen Sie auf den recht präzise geschätzten Zeitaufwand von 16 Stunden, wenn Sie die Informationen erst noch zusammenstellen müssen und somit folglich nicht den gesamten Umfang der Dokumente beurteilen können? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223727/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen kann ich folgende Auskunft erteilen: „Ist der Vertrag in Ihrem Archiv in…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises [#223727]
Datum
12. August 2021 15:52
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen kann ich folgende Auskunft erteilen: „Ist der Vertrag in Ihrem Archiv inventarisiert und katalogisiert? Falls dies der Fall ist, wie kommt es dabei zu einem „nicht unerheblichen Aufwand“?“ Die Begriffe „Archiv“, „Inventarisierung“ und „Katalogisierung“ sind in der Aktenführung des BMG nicht gebräuchlich, aber ich gehe davon aus, dass das Registraturwesen im Wesentlichen das leistet, was Sie meinen. Die Zusammenstellung der Informationen wird voraussichtlich nur einen kleineren Teil des Aufwands ausmachen. „Wieso übernehmen Sie die Prüfungund ggf. die Aussonderung von nicht herausgabefähiger Informationen? Liegt dies nicht in der Verantwortung Ihrer Vertragspartner, sodass Sie lediglich deren Einschätzung überprüfen?“ Eine Prüfung der Stellungnahme des Drittbeteiligten findet statt. Soweit Sie mit der Verwendung des Wortes „lediglich“ ausdrücken wollen, dass das kein großer Aufwand sein kann, kann das so nicht bestätigt werden. Darüber hinaus können weitere Ablehnungsgründe einschlägig sein, die nicht den Dritten betreffen. Ferner muss in jedem Fall die Aussonderung bzw. Unkenntlichmachung durch uns erfolgen. „Wie kommen Sie auf den recht präzise geschätzten Zeitaufwand von 16 Stunden, wenn Sie die Informationen erst noch zusammenstellen müssen und somit folglich nicht den gesamten Umfang der Dokumente beurteilen können?“ Es handelt sich um eine auf Erfahrungswerten mit ähnlichen Antragsgegenständen beruhende Schätzung, die von zwei Arbeitstagen ausgeht. Der tatsächliche Aufwand kann anders ausfallen. Grundlage der endgültigen Gebührenbemessung wird der tatsächlich angefallene Aufwand sein. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> angesichts der vermutlich anfallenden Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit f…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag über die Entwicklung des digitalen Impfnachweises [#223727]
Datum
13. August 2021 21:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> angesichts der vermutlich anfallenden Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223727/