Vertrag über Veröffentlichung von Rechtstexten mit der juris GmbH auf der Internetseite „https://www.landesrecht-bw.de“

den Vertrag über die Veröffentlichung und digitale Bereitstellung von Rechtstexten auf der Internetseite „https://www.landesrecht-bw.de“ zwischen dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und der juris GmbH.

Der Hintergrund der Anfrage ist der Hinweis „Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
im Auftrag des baden-württembergischen Innenministeriums stellt die juris GmbH das Landesrecht Baden-Württemberg als kostenlosen Dienst im Internet (Landesrecht BW Bürgerservice) bereit.“ auf der Internetseite „ https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml “.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Vertrag über die Veröffentlich…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag über Veröffentlichung von Rechtstexten mit der juris GmbH auf der Internetseite „https://www.landesrecht-bw.de“ [#268844]
Datum
27. Januar 2023 19:39
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag über die Veröffentlichung und digitale Bereitstellung von Rechtstexten auf der Internetseite „https://www.landesrecht-bw.de“ zwischen dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und der juris GmbH. Der Hintergrund der Anfrage ist der Hinweis „Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer, im Auftrag des baden-württembergischen Innenministeriums stellt die juris GmbH das Landesrecht Baden-Württemberg als kostenlosen Dienst im Internet (Landesrecht BW Bürgerservice) bereit.“ auf der Internetseite „ https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml “.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268844/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/7 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 27. Januar 2023 hab…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Vertrag über Veröffentlichung von Rechtstexten mit der juris GmbH auf der Internetseite „https://www.landesrecht-bw.de“ [#268844]
Datum
30. Januar 2023 11:15
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/7 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 27. Januar 2023 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihre Anfragen Nr. #268844 #268845 Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >> a…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfragen Nr. #268844 #268845
Datum
13. Februar 2023 10:30
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >> am 27.01.2023 erreichten uns zwei Anfragen, in denen Sie 1. um Übersendung des Vertrags über die Veröffentlichung und digitale Bereitstellung von Rechtstexten auf der Internetseite "https://www.landesrecht-bw.de" zwischen dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und der juris GmbH [Anfrage Nr. #268844] sowie um 2. Mitteilung der Nutzungsgebühren der letzten fünf Jahre für die Vollversion von "Landesrecht BW" der juris GmbH [Anfrage Nr. #268845] baten. Beide Anfragen sind nach eingehender Prüfung abschlägig zu bescheiden. Begründung: Die vertraglichen Unterlagen zwischen dem Land BW, vertreten durch das Innenministerium BW, und der juris GmbH enthalten eine Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung, aufgrund derer uns die Herausgabe der gewünschten Daten nicht gestattet ist. Die Vereinbarung zielt zum einen auf den Vertrag selbst sowie zum anderen explizit auf den Preis. Im Vertrag sind zudem wesentliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der juris GmbH enthalten, so dass auch der Ausschlusstatbestand des § 6 Satz 2 LIFG zum Tragen kommt. Unter Betriebsgeheimnisse fällt technisches Wissen im weitesten Sinne (BVerfG vom 21.10.2014, 2 BvE 7/11 Rn 182). Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Letzteres umfasst alle Konditionen, welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens maßgeblich bestimmen können, wie etwa Umsätze, Kalkulationsunterlagen, preisliche Angaben oder Marktstrategien (Nomoskommentar, Informationszugangsrecht BW, 1. Auflage 2017, § 6 LIFG Rn 33 f.). Im Vertrag sind insbesondere umfangreiche unternehmensbezogene Informationen über das Leistungsangebot, preiskalkulatorische Grundlagen sowie systemtechnische und dokumentarische Details, die nicht offenkundig sind und durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse der juris GmbH bestimmt werden, enthalten. An der Geheimhaltung der Informationen besteht auch ein objektives Interesse, da die Offenlegung der Informationen allgemein geeignet ist, exklusives technisches und kaufmännisches Wissen etwaigen Konkurrenten zugänglich zu machen. Zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf ein Zugang gemäß § 6 Satz 2 LIFG nur gewährt werden, soweit und solange die betroffene Person eingewilligt hat. Diese Einwilligung wurde seitens der juris GmbH versagt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 [#268844] Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir in diesem Fall eine geschwä…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 [#268844]
Datum
13. Februar 2023 13:36
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir in diesem Fall eine geschwärzte Version zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268844/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 [#268844] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bezweifle nicht, dass Ihr Vertrag mit …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 [#268844]
Datum
13. Februar 2023 13:53
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bezweifle nicht, dass Ihr Vertrag mit der juris GmbH Geschäftsgeheimnisse beinhaltet und möchte diese auch nicht anfechten. Trotzdem bitte ich um eine geschwärzte Fassung des Vertrages, in denen lediglich die relevanten Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht wurden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268844/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845 Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845
Datum
23. Februar 2023 11:01
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >> einen Vertrag im klassischen Sinne, bei dem einzelne Geschäftsgeheimnisse mit vertretbarem Aufwand geschwärzt werden könnten, gibt es vorliegend im Hinblick auf die gewählte Vergabeform nicht. Wie in solchen umfangreichen Vergabeverfahren üblich, existieren eine Leistungsbeschreibung unsererseits sowie darauf abgegebene Angebote. Die Angebotsunterlagen der juris GmbH wurden von uns bezuschlagt. Aus ihnen ergeben sich somit, unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung, die vertraglichen Konditionen. Die bezuschlagten Angebotsunterlagen der juris GmbH unterliegen der Vertraulichkeit und enthalten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Insoweit verweisen wir nochmals auf unsere letzte Mail. Deshalb dürfen diese Angebotsunterlagen in ihrer Gesamtheit nach explizitem Willen der juris GmbH nicht herausgegeben werden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen im Hinblick auf die dargestellte Konstellation und Rechtslage mehr nicht in Aussicht stellen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag über Veröffentlichung von Rechtstexten mit der juris GmbH auf der Internetseite „https://www.landesrecht-bw.de““ [#268844]
Datum
23. Februar 2023 11:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/268844/ Die Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Angebotsunterlagen und Leistungsbeschreibung zusammengenommen die vertraglichen Konditionen darstellen und diese komplett der Vertraulichkeit unterliegen und daher auch nicht teilwese geschwärzt herausgegeben werden können. Ich bin allerdings immer noch der Meinung, dass eine Herausgabe der geschwärzten vertraglichen Konditionen möglich sein sollte. Ich bitte Sie daher um eine Einschätzung der Sachlage und gegebenfalls um eine Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 268844.pdf Anfragenr: 268844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268844/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag über Veröffentlichung von Rechtstexten mit der juris GmbH auf der Internetseite „https://www.landesrecht-bw.de““ [#268844]
Datum
23. Februar 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihre Schreiben vom 13. und 23. Februar 2023Az: 0221.4-15/411 und 0221.4-15/414 Sehr <<…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre Schreiben vom 13. und 23. Februar 2023Az: 0221.4-15/411 und 0221.4-15/414
Datum
13. März 2023 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o.g. Schreiben. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845 Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845
Datum
20. April 2023 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >> in Abstimmung mit dem von Ihnen kontaktierten Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit Baden-Württemberg stellen wir Ihnen die aus der Anlage ersichtlichen Informationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen