Vertrag und Lastenheft zum neuen Serviceportal

Den Vertrag mit der beauftragten Firma zur Erstellung des neuen Serviceportals aus dem die Kosten hervor gehen.
Das Lastenheft zur Entwicklung der Software des Serviceportals.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Vertrag und Lastenheft zum neuen Serviceportal [#152867]
Datum
28. Juni 2019 16:27
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag mit der beauftragten Firma zur Erstellung des neuen Serviceportals aus dem die Kosten hervor gehen. Das Lastenheft zur Entwicklung der Software des Serviceportals.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Vertrag und Lastenheft zum neuen Serviceportal [#152867]
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Fax
Betreff
Vertrag und Lastenheft zum neuen Serviceportal [#152867]
Datum
28. Juni 2019 16:28
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
46,3 KB
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Schröder, wir haben Ihre Anfrage zur Übersendung des Vertrages und des Lastenheftes zum Servic…
Von
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Vertrag und Lastenheft zum neuen Serviceportal #152867
Datum
16. Juli 2019 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, wir haben Ihre Anfrage zur Übersendung des Vertrages und des Lastenheftes zum Serviceportal dankend erhalten und werden uns um Ihr Anliegen kümmern. Ich möchte Sie jedoch zunächst darauf hinweisen, dass gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V der Zugang zu Informationen nur nach Eingang eines Antrages gewährt wird, der schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde gerichtet wurde. Ihre E-Mail vom 28. Juni 2019 entspricht nicht diesen Anforderungen. Sollten Sie weiterhin Interesse an den genannten Informationen haben, bitte ich um Zusendung eines handschriftlich unterschriebenen und mit ladungsfähiger Adresse versehenen Antrages (gerne auch per E-Mail oder Fax). Nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags erfolgt die Beteiligung unseres Vertragspartner gemäß § 9 IFG M-V. Erst nach Vorliegen der Stellungnahme des Vertragspartners werde ich Ihre Anfrage abschließend bescheiden können. Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag können für Amtshandlungen, welche einfache Auskünfte übersteigen gemäß § 13 IFG M-V Gebühren nach der Informationskostenverordnung (IFGKostVO M-V, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Januar 2012 GVOBl. M-V S. 11) in Höhe von 20 bis 500 €, je nach Aufwand, anfallen. Abschließend möchte ich Ihnen folgende Informationen zum Datenschutz geben: I. Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen sowie Terminvereinbarungen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen kommunizieren und Ihr Anliegen bearbeiten und um das Verwaltungshandeln des Energieministeriums ordnungsgemäß dokumentieren zu können. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, E-Mail, Kontaktformular). Für unsere weitere Bearbeitung haben wir Ihre uns mitgeteilten Daten (insbesondere Adressdaten) sowie die uns übersandten Dokumente in den unsere Arbeit unterstützenden Computersystemen gespeichert. Sofern wir mit Ihnen einen Termin im Energieministerium vereinbart haben oder vereinbaren werden, haben wir sowohl im digitalen Kalendersystem des Ministeriums als auch in den unsere Arbeit unterstützenden Computersystemen Ihre uns bekannten Kontaktdaten hinterlegt und ergänzen diese um uns verfügbare Dokumente für den Termin und dessen Vorbereitung. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz M-V). Wir geben die von Ihnen erhaltenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn wir gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Die Aufbewahrung von Eingaben und Anfragen in elektronischer Form erfolgt - wie auch in Papierform - gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Bestimmungen. In der Regel betragen die Aufbewahrungsfristen hierfür 10 Jahre. Ergänzende Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte finden Sie unter www.regierung-mv.de/Datenschutz/<http://www.regierung-mv.de/Datenschutz/>. Auf Wunsch senden wir Ihnen die dortigen Hinweise auch in gedruckter Form zu. II. Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin III. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen: Herr Thomas Schalies Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Tel.: 0385/588-8140 Fax: 0385/588 482 8140 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Schröder, bei der Veraktung Ihrer Anfrage im Nachgang zum Versand meiner gestrigen E-Mail ist …
Von
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Vertrag und Lastenheft zum neuen Serviceportal #152867
Datum
17. Juli 2019 11:43
Status
Sehr geehrter Herr Schröder, bei der Veraktung Ihrer Anfrage im Nachgang zum Versand meiner gestrigen E-Mail ist mir aufgefallen, dass Ihr Antrag vom 28.06.2019 bereits alle formellen Voraussetzungen erfüllt. Eine erneute Übersendung ist daher nicht notwendig. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Sie baten in Ihrem Antrag ebenfalls um Mitteilung, ob es sich um eine einfache Anfrage ohne Kostenbeteiligung handelt. Nach einer ersten Durchsicht der mir dazu vorliegenden Unterlagen gehe ich davon aus, dass es sich um keine einfache Anfrage handelt, da zur Beantwortung Ihrer Anfrage mehrere Verträge mit Leistungsbeschreibungen unter Geheimhaltungs- und Sicherheitsaspekten geprüft und bewertet werden müssen. Die genaue Höhe der möglichen Kosten lässt sich erst nach Durchführung bestimmen und richtet sich u.a. nach dem entstandenen Zeitaufwand. Ich bitte Sie daher um zeitnahe Rückmeldung ob Sie Ihren Antrag vor dem Hintergrund einer möglichen Kostenerhebung aufrecht erhalten wollen? Mit freundlichem Gruß

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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund der zu erwarteten Kosten, muss ich meinen Antrag leider zurück zieh…
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: WG: Vertrag und Lastenheft zum neuen Serviceportal #152867 [#152867]
Datum
12. August 2019 15:19
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund der zu erwarteten Kosten, muss ich meinen Antrag leider zurück ziehen. Das finde ich sehr schade, da mich die Dokumente sehr interessieren. Leider lässt hier die Gebührenverordnung keine Ausnahme zu und das wird weiterhin nicht öffentlich sein. Vielen Dank für Ihre bisherige Mühe zu diesem Antrag. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 152867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>