Sehr geehrter Herr Schröder,
wir haben Ihre Anfrage zur Übersendung des Vertrages und des Lastenheftes zum Serviceportal dankend erhalten und werden uns um Ihr Anliegen kümmern.
Ich möchte Sie jedoch zunächst darauf hinweisen, dass gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V der Zugang zu Informationen nur nach Eingang eines Antrages gewährt wird, der schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde gerichtet wurde. Ihre E-Mail vom 28. Juni 2019 entspricht nicht diesen Anforderungen. Sollten Sie weiterhin Interesse an den genannten Informationen haben, bitte ich um Zusendung eines handschriftlich unterschriebenen und mit ladungsfähiger Adresse versehenen Antrages (gerne auch per E-Mail oder Fax).
Nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags erfolgt die Beteiligung unseres Vertragspartner gemäß § 9 IFG M-V. Erst nach Vorliegen der Stellungnahme des Vertragspartners werde ich Ihre Anfrage abschließend bescheiden können.
Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag können für Amtshandlungen, welche einfache Auskünfte übersteigen gemäß § 13 IFG M-V Gebühren nach der Informationskostenverordnung (IFGKostVO M-V, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Januar 2012 GVOBl. M-V S. 11) in Höhe von 20 bis 500 €, je nach Aufwand, anfallen.
Abschließend möchte ich Ihnen folgende Informationen zum Datenschutz geben:
I. Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen sowie Terminvereinbarungen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen kommunizieren und Ihr Anliegen bearbeiten und um das Verwaltungshandeln des Energieministeriums ordnungsgemäß dokumentieren zu können. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, E-Mail, Kontaktformular). Für unsere weitere Bearbeitung haben wir Ihre uns mitgeteilten Daten (insbesondere Adressdaten) sowie die uns übersandten Dokumente in den unsere Arbeit unterstützenden Computersystemen gespeichert. Sofern wir mit Ihnen einen Termin im Energieministerium vereinbart haben oder vereinbaren werden, haben wir sowohl im digitalen Kalendersystem des Ministeriums als auch in den unsere Arbeit unterstützenden Computersystemen Ihre uns bekannten Kontaktdaten hinterlegt und ergänzen diese um uns verfügbare Dokumente für den Termin und dessen Vorbereitung. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz M-V). Wir geben die von Ihnen erhaltenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn wir gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Die Aufbewahrung von Eingaben und Anfragen in elektronischer Form erfolgt - wie auch in Papierform - gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Bestimmungen. In der Regel betragen die Aufbewahrungsfristen hierfür 10 Jahre. Ergänzende Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte finden Sie unter
www.regierung-mv.de/Datenschutz/<http://www.regierung-mv.de/Datenschutz/>. Auf Wunsch senden wir Ihnen die dortigen Hinweise auch in gedruckter Form zu.
II. Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin III. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen: Herr Thomas Schalies Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Tel.: 0385/588-8140 Fax: 0385/588 482 8140 E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen