Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG iVm. Art. 28 DSGVO; Art. 33 Abs. 4 GG und sonstige Verträge mit der Procilon

Bitte senden Sie mir alle Vertragsunterlagen mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung der DE-MAILs und die damit verbundene Weitergabe der Daten an die Firma Hetzner Online GmbH nach nach § 62 BDSG iVm. Art. 28 DSGVO; Art. 33 Abs. 4 GG zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Staatsanwaltschaft Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG iVm. Art. 28 DSGVO; Art. 33 Abs. 4 GG und sonstige Verträge mit der Procilon [#292318]
Datum
15. November 2023 03:41
An
Staatsanwaltschaft Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Vertragsunterlagen mit der Procilon GmbH zur Verarbeitung der DE-MAILs und die damit verbundene Weitergabe der Daten an die Firma Hetzner Online GmbH nach nach § 62 BDSG iVm. Art. 28 DSGVO; Art. 33 Abs. 4 GG zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG iVm. Art. 28 DSGVO; Art. 33 Abs. 4 GG und sonstige Verträge mit der Procilon [#292318]
An Staatsanwaltschaft Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG iVm. Art. 28 DSGVO; Art. 33 Abs. 4 GG und sonstige Verträge mit der Procilon [#292318]
Datum
15. November 2023 03:42
An
Staatsanwaltschaft Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,6 KB
Staatsanwaltschaft Rostock
Weiterleitung an das MdJ
Von
Staatsanwaltschaft Rostock
Via
Briefpost
Betreff
Weiterleitung an das MdJ
Datum
17. November 2023
Status
Warte auf Antwort
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Kein Nachrichtentext
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#292318] Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben Az. |||-134-1552-135 vom 04.12.2023 habe ich erhalten. d…
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#292318]
Datum
15. Dezember 2023 11:16
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben Az. |||-134-1552-135 vom 04.12.2023 habe ich erhalten. der Vertrag des OLG Köln liegt mir vor. Der Vertrag bindet, gesichert, nur das OLG Köln und auch nur nach der DSGVO. Der Vertrag ist für MV nicht bindend, da insoweit kein Staatsvertrag vorliegt, bzw. bekannt ist. Aus dem Vertrag mit der Procilon des OLG Köln, kann MV keine Rechte ableiten. Die Procilon erbringt in dem Vertrag die Dienstleistungen im eigenen Namen, damit fehlt es an einer AV. Teil 3 des BDSG wird in dem Vertrag nicht abgebildet, sodass die Datenverarbeitung nach Teil 3 § 62 BDSG nicht Bestandteil des mir bekannten Vertrages ist. Ich bitte daher nochmals um Zusendung des Vertrages der StA Rostock mit der Fa Procilon. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292318/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG iVm. Art. 28 DSGVO; Art. 33 Abs. 4 GG und sonstige Verträge mit der Procilon“ [#292318]
Datum
8. Januar 2024 12:21
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292318/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das MdJ auf einen nicht anwendbaren Vertrag mit dem OLG Köln verweist. Zudem enthält der Vertrag mit dem OLG Köln keine Inhalte nach Teil 3 des BDSG. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 292318.pdf - 2023-11-15_2-fax.pdf - 2023-11-17_1-2023-11-23-16-56-50-0001-kath-geschwaerzt.pdf - 2023-12-04_1-2023-12-15-11-03-52-0001-kath.pdf Anfragenr: 292318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292318/
Staatsanwaltschaft Rostock
Abweisung Information nicht vorhanden
Von
Staatsanwaltschaft Rostock
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung Information nicht vorhanden
Datum
12. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Vermittlungsantrag gemäß IFG M-V vom 08.01.2024. D…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG iVm. Art. 28 DSGVO; Art. 33 Abs. 4 GG und sonstige Verträge mit der Procilon“ [#292318]
Datum
23. Januar 2024 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Vermittlungsantrag gemäß IFG M-V vom 08.01.2024. Dieser erhält folgendes Aktenzeichen: 5.8.1.017/023 Wie das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V in Ihrem Schreiben vom 04.12.2023 ausführte, liegen sämtliche vertraglichen Regelungen zur Nutzung des Systems DE-MAIL sowie der damit verbundenen Datenverarbeitung innerhalb der Justiz, im Zuständigkeitsbereich des zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes NRW (ITD) bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln. Weshalb man Sie an dieses verwies. Meiner Interpretation nach existieren keine anderen, separaten Verträge, die dem Ministerium M-V vorliegen; insbesondere kein eigenständiger Vertrag der Staatsanwaltschaft Rostock mit der Firma Procilon. Diese Interpretation bestätigt auch das Schreiben des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V vom 12.01.2024 an Sie. Die inhaltliche Bewertung und Bedeutung des Vertrages des OLG Köln außer Acht lassend, liegen Ihnen Ihre begehrten Informationen, soweit vorhanden, vor. Gemäß § 1 Absatz 1 IFG M-V besteht für Sie nur ein Anspruch auf die bei einer Behörde vorhandenen Informationen. Ich erachte dementsprechend eine Vermittlung hier nicht als sinnvoll, da ich bestenfalls lediglich eine formale Bestätigung des Nichtvorhandenseins des begehrten Vertrages erhalte. Bestehen Sie dennoch auf die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens? Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und halte hier eine Vermittlung durch Sie ebenfa…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG iVm. Art. 28 DSGVO; Art. 33 Abs. 4 GG und sonstige Verträge mit der Procilon“ [#292318]
Datum
23. Januar 2024 10:32
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und halte hier eine Vermittlung durch Sie ebenfalls für nicht aussichtsreich. Es erscheint sinnvoller, der StA eine Unterlassungsverfügung zu zustellen und danach auf Unterlassung zu klagen. Ich danke trotzdem für den Einsatz durch Sie. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292318/