Vertrag zur Müllentsorgung mit der Firma Schömackers

Den Vertrag mit der Firma Schömackers zur Müllentsorgung.
Insbesondere die Passagen zur Kontrolle der Abholung und den Konsequenzen im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Abholung.

Ergebnis der Anfrage

Sehr freundliche und informative Darstellung durch die die Stadt Rees.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2023
  • Frist
    11. März 2023
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Stefan Hübner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Kommunalverwaltung Rees Details
Von
Stefan Hübner
Betreff
Vertrag zur Müllentsorgung mit der Firma Schömackers [#269841]
Datum
9. Februar 2023 11:28
An
Kommunalverwaltung Rees
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag mit der Firma Schömackers zur Müllentsorgung. Insbesondere die Passagen zur Kontrolle der Abholung und den Konsequenzen im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Abholung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 269841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269841/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Stefan Hübner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Hübner

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Kommunalverwaltung Rees
Sehr geehrter Herr Hübner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich Ihres Anliegens gewähre ich Ihnen gerne E…
Von
Kommunalverwaltung Rees
Betreff
AW: Vertrag zur Müllentsorgung mit der Firma Schömackers [#269841]
Datum
13. März 2023 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hübner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich Ihres Anliegens gewähre ich Ihnen gerne Einsicht in die vertraglichen Regelungen. Dazu bitte ich Sie, einen entsprechenden Termin mit mir zu vereinbaren. In den vergangenen Jahren schildern Sie immer wieder, dass es zu Problemen bei der Abfuhr Ihrer Mülltonnen gekommen ist. Danach seien die Tonnen u. a. nicht geleert oder nach der Leerung aus Ihrer Sicht nicht korrekt zurückgestellt worden. In den Fällen, in denen die Abfuhr offensichtlich nicht korrekt erfolgt ist, wurde in Abstimmung mit dem beauftragten Müllabfuhr-Unternehmen immer eine adäquate Lösung (z. B. zeitnahe Nachleerung oder Möglichkeit, Mehrmengen zum nächsten Abfuhrtermin neben die Tonne zu stellen) gefunden und umgesetzt. Bedauerlicherweise kommt es offensichtlich bei der Abfuhr Ihrer Tonnen häufiger zu Problemen, als in anderen Bereichen des Stadtgebietes. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass es immer mal vorkommen kann, dass eine Mülltonne nicht geleert wird. Die Gründe sind vielfältig und können sowohl im Verantwortungsbereich des Abfuhrunternehmens (z. B. Tonne übersehen, Straßenzug gar nicht angefahren, Fahrzeug und/oder Personal ausgefallen etc.), im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bürgers (z. B. Tonne nicht oder zu spät an die Straße gestellt, Tonne falsch befüllt etc.) oder im Verantwortungsbereich Dritter (z. B. andere Verkehrsteilnehmer, die mit ihren parkenden Autos die Durchfahrt des Müllfahrzeugs verhindern etc.) liegen. Abschließend biete ich Ihnen an, sich, wie bisher, direkt an die Ihnen bekannten Mitarbeiterinnen der Abfallberatung der Stadt Rees zu wenden. Ich bin mir sicher, dass bei Problemen auch künftig eine Lösung gefunden wird. Mit freundlichen Grüßen