Vertrag zur Regelung der Müllabfuhr in Gütersloh

Seit dem 1. Juli 2001 hat die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH (GEG) die Aufgabe alle kommunalen Abfälle in Gütersloh zu entsorgen.
Bitte senden sie mir eine Kopie des Vertrages zwischen der Stadt Gütersloh und der GEG zu wodurch diese Aufgabe geregelt wird.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Januar 2013
  • Frist
    26. Februar 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zur Regelung der Müllabfuhr in Gütersloh
Datum
24. Januar 2013 21:40
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 1. Juli 2001 hat die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH (GEG) die Aufgabe alle kommunalen Abfälle in Gütersloh zu entsorgen. Bitte senden sie mir eine Kopie des Vertrages zwischen der Stadt Gütersloh und der GEG zu wodurch diese Aufgabe geregelt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Gütersloh
Vetrag zur Regelung der Müllabfuhr in Gütersloh Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich habe ihr Anliegen erhalte…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Vetrag zur Regelung der Müllabfuhr in Gütersloh
Datum
5. Februar 2013 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich habe ihr Anliegen erhalten und möchte Sie zu einem Gespräch nach Wiedenbrück in die Räumlichkeiten der GEG einladen. Ihre gewünschten Informationen müssen inhaltlich getrennt werde, da es nach Landesabfallgesetz NRW/Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Zuständigkeitsteilung zwischen Kommunen und Kreisen in der Abfallwirtschaft gibt. Um Ihnen diese Hintergründe zu erläutern und Ihre Fragen zu beantworten, wäre ein gemenisamer Termin sehr hilfreich. Ich schlage zwei Termine vor und verbleibe mit freundlichen Grüßen. 13.02.2013, zwischen 10 - 14 Uhr GEG 26.02.2013, zwischen 10 - 14 Uhr, GEG Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Gütersloh
AW: Vetrag zur Regelung der Müllabfuhr in Gütersloh Erinnerung: Sehr geehrt<< Anrede >> von Ihnen er…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: Vetrag zur Regelung der Müllabfuhr in Gütersloh
Datum
13. Februar 2013 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Erinnerung: Sehr geehrt<< Anrede >> von Ihnen erhalten. Am 24.01.2013 haben Sie per Mail die Stadt Gütersloh um Einsicht in die Verträge zur Regelung der Müllabfuhr gebeten. Da die Abfallwirtschaft in NRW unterschiedlichen Zuständigkeiten unterliegt, hat die Stadt Gütersloh Ihre Anfrage an uns weitergeleitet. Ich habe Ihnen die Möglichkeit gegeben sich vor Ort hier bei der GEG als zuständige Entsorgungsgesellschaft für den Kreis Gütersloh näher zu informieren. Dieses Angebot steht natürlich weiterhin, nehmen Sie doch bitte Kontakt mit mir auf. Mit freundlichen Grüßen