Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communications SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de

den Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communications SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de .
Falls der Vertrag Geschäftsgeheimnisse enthält, bin ich ausdrücklich mit einer Schwärzung einverstanden. Allerdings bestehe ich in diesem Fall trotz allem auf eine geschwärzte Fassung der Vertrags.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Vertrag zwischen dem Bundesjustiz…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communications SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de [#270205]
Datum
13. Februar 2023 21:52
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communications SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de . Falls der Vertrag Geschäftsgeheimnisse enthält, bin ich ausdrücklich mit einer Schwärzung einverstanden. Allerdings bestehe ich in diesem Fall trotz allem auf eine geschwärzte Fassung der Vertrags.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270205/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0109 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nac…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communications SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de [#270205]
Datum
23. Februar 2023 11:23
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0109 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13. Februar 2023 wird im Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. 1. Der von Ihnen erbetene Vertrag enthält Informationen, die Geschäftsgeheimnisse der Materna Information & Communications SE sein können. Nach § 6 Satz 2 IFG darf Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Aus diesem Grunde ist die Materna Information & Communications SE zunächst zu beteiligen, denn nach § 8 Absatz 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die konkrete Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit genügt; schon wenn durch den Zugang zu an sich nicht geheimhaltungsbedürftigen Informationen Rückschlüsse auf geschützte Belange möglich sind, liegt im Rechtssinne die Betroffenheit des Dritten vor (Schoch, IFG, 2. Aufl., § 8 Rn. 28). Zur Vorbereitung der Drittbeteiligungsverfahren bitte ich gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG um eine Begründung Ihres IFG-Antrags sowie um Mitteilung, ob Sie mit der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die Materna Information & Communications SE einverstanden sind. 2. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird wegen des Arbeitsaufwands für die erforderliche Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens voraussichtlich den für eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft aufzubringenden Verwaltungsaufwand übersteigen. Der genaue Verwaltungsaufwand kann jedoch erst bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erfasst und beziffert werden. Gemäß § 10 Absatz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Der pauschale Stundensatz zur Berechnung des Verwaltungsaufwands für Beschäftigte des höheren Dienstes beträgt 60 EUR, des gehobenen Dienstes 45 EUR und des mittleren Dienstes 30 EUR. Für die Herausgabe von Abschriften können, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, je nach Verwaltungsaufwand Gebühren zwischen 30 EUR und 500 EUR erhoben werden, Nummer 2.2 des Teils A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV. Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind. Sollte ich bis zum 23. März 2023 nichts von Ihnen gehört haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Eine Gebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich mich bereit die Kosten zu übernehmen. Allerdings erkläre ich …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communications SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de [#270205]
Datum
23. Februar 2023 11:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich mich bereit die Kosten zu übernehmen. Allerdings erkläre ich mich nicht bereit, meine persönlichen Daten für das Drittbeteiligungsverfahren zur Verfügung zu stellen, da Sie mich im Drittbeteiligungsverfahren ja auch lediglich als Anfragesteller referenzieren können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270205/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0109 Sehr << Antragsteller:in >> zur Vorbereitu…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communications SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de [#270205]
Datum
23. Februar 2023 13:33
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0109 Sehr << Antragsteller:in >> zur Vorbereitung der Drittbeteiligungsverfahren bitte ich gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG noch um eine Begründung Ihres IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es interessiert mich, wofür und unter welchen Bedingungen Steuergelder ausgegeben …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communications SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de [#270205]
Datum
23. Februar 2023 13:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es interessiert mich, wofür und unter welchen Bedingungen Steuergelder ausgegeben werden. Reicht Ihnen diese Begründung? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270205/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0109 Sehr << Antragsteller:in >> ich werde da…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communications SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de [#270205]
Datum
23. Februar 2023 14:27
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0109 Sehr << Antragsteller:in >> ich werde das Drittbeteiligungsverfahren einleiten. Über den Fortgang des Verfahrens unterrichte ich Sie unaufgefordert. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Aktenzeichen: Z B 6 - zu: 145101#00002#0109 Sie erbitten „den Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und de…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: Z B 6 - zu: 145101#00002#0109 Sie erbitten „den Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und der Materna Information & Communication SE über die technische Umsetzung der Internetseite www.recht.bund.de“. Nach hiesigem Verständnis ist damit der Vertrag „Einzelauftrag zum Rahmenvertrag für werkvertragliche Leistungen durch die Materna Information & Communication SE für das Informationstechnikzentrum Bund lfd. Nr. 2616-528-W zu dem Projekt Webauftritt E-Verkündung“ nebst dessen Anlage 1 „210422_Leistungsbeschreibung“ sowie Anlage 2 „eVerkündung_Gesamtspezifikation_1.2_final.xlsx“ gemeint. Der Antrag wird aufgrund Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen teilweise abgelehnt: a) Vom Informationszugang ausgenommen werden die Angaben zur Preisgestaltung in den Ziffern 6 und 9 des Einzelauftrags zum Rahmenvertrag. Die Kenntnisse des Preises wäre für die Konkurrenz der Materna Information & Communications SE von wirtschaftlichem Wert, da sie daran bei zukünftigen Ausschreibungen ihre Preise ausrichten könnte, was nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Materna Information & Communications SE haben kann. b) Die Anlage 1 „210422_Leistungsbeschreibung“ dokumentiert die technische Umsetzung der E-Verkündigungsplattform und enthält ab Seite 3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Materna Information- und Communications SE. Die Anlage 1 wird daher nur zum Teil (Seite 1 und 2) zugänglich gemacht. c) Die Anlage 2 „eVerkündung_Gesamtspezifikation_1.2_final.xlsx“ beschreibt im gesamten Dokument das Projektvorgehen und die Anpassungen der einzelnen Funktionen des Government Site Builders (GSB). Dabei handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Materna Information & Communications SE. Anlage 2 wird daher vollständig vom Informationszugang ausgenommen. Die Veröffentlichung der Projektplanung und der in den einzelnen Projektaufgaben zu erstellenden Arbeitsergebnisse lässt einen tiefen Einblick in das firmeninterne Know-how zur Umsetzung von Webprojekten zu. Mitbewerber könnten durch die Einsicht in die betreffenden Vertragsdokumente Rückschlüsse auf Projektabläufe und Arbeitsweisen ziehen und jene dann adaptieren. Dadurch würde die Materna Information & Communications SE einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil erleiden. Das in den Anlagen dokumentierte Projektvorgehen ist weder insgesamt noch in der Anordnung und Zusammensetzung seiner Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich, und daher von wirtschaftlichem Wert. Damit stellt das Projektvorgehen ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 6 Satz 2 IFG dar, da es auf die Materna Information & Communications SE bezogene Umstände und Vorgänge enthält, die nur einem sehr begrenzen Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung die Materna Information & Communications SE als Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.