Sehr geehrter Herr Mühlenmeier,
Ihr Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsbegehren nach § 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 16. Januar 2020 ist mir zur Bearbeitung übermittelt worden.
Leider kann ich Ihrem Begehren (noch) nicht entsprechen, da es nicht hinreichend bestimmt ist. Es gibt nicht einen Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Telio GmbH, der Ihnen zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden könnte. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die die einzelnen Justizvollzugsanstalten als nachgeordneten Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich selbstständig mit der Telio GmbH geschlossen haben. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage entsprechend. Ggf. kann es zielführender sein, wenn Sie sich mit Ihrem Begehren direkt an die entsprechende Behörde wenden.
Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten kann ich ihnen mitteilen, dass für eine einfache Akteneinsicht je nach Aufwand 5,00 EUR bis zu 100,00 EUR anfallen. Sollte ein umfangreicher Verwaltungsaufwand nötig sein, z. B. weil eine umfassende Prüfung durchzuführen ist, ob gegenläufige Interessen bestehen, und infolge geheimhaltungsbedürftige Aktenteile zu entfernen oder unkenntlich zu machen sind, kann eine Gebühr bis 250,00 EUR anfallen. Bei außergewöhnlich umfangreichem Verwaltungsaufwand - der hier wohl kaum zu erwarten ist - kann die Gebühr bis 500,00 EUR betragen. Für Fotokopien bis Format DIN A 3 fallen für die ersten zehn Seiten je Seite 0,50 EUR und für jede weitere Seite 0,15 EUR an. Da Ihr Begehren noch nicht hinreichend konkretisiert ist, vermag ich noch nicht abzusehen, wie hoch der Verwaltungsaufwand konkret ausfallen wird. Insbesondere, wenn Sie Interesse an mehreren Verträgen haben sollten, die hier zunächst zusammengestellt und überprüft werden müssten, dürfte der Aufwand aber nicht ganz unerheblich sein.
Mit freundlichen Grüßen,