Vertrag zwischen Ihrem Land und Telio GmbH

Vertrag zwischen Ihrem Land und Telio GmbH (personenbezogene Daten können geschwärzt werden)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Vertrag zwischen Ihrem Land und Telio GmbH [#174312]
Datum
16. Januar 2020 10:20
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag zwischen Ihrem Land und Telio GmbH (personenbezogene Daten können geschwärzt werden)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 174312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174312 Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Auskunftsbegehren Vertrag mit Telio GmbH Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, Ihr Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsbegehr…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Auskunftsbegehren Vertrag mit Telio GmbH
Datum
29. Januar 2020 16:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, Ihr Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsbegehren nach § 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 16. Januar 2020 ist mir zur Bearbeitung übermittelt worden. Leider kann ich Ihrem Begehren (noch) nicht entsprechen, da es nicht hinreichend bestimmt ist. Es gibt nicht einen Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Telio GmbH, der Ihnen zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden könnte. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die die einzelnen Justizvollzugsanstalten als nachgeordneten Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich selbstständig mit der Telio GmbH geschlossen haben. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage entsprechend. Ggf. kann es zielführender sein, wenn Sie sich mit Ihrem Begehren direkt an die entsprechende Behörde wenden. Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten kann ich ihnen mitteilen, dass für eine einfache Akteneinsicht je nach Aufwand 5,00 EUR bis zu 100,00 EUR anfallen. Sollte ein umfangreicher Verwaltungsaufwand nötig sein, z. B. weil eine umfassende Prüfung durchzuführen ist, ob gegenläufige Interessen bestehen, und infolge geheimhaltungsbedürftige Aktenteile zu entfernen oder unkenntlich zu machen sind, kann eine Gebühr bis 250,00 EUR anfallen. Bei außergewöhnlich umfangreichem Verwaltungsaufwand - der hier wohl kaum zu erwarten ist - kann die Gebühr bis 500,00 EUR betragen. Für Fotokopien bis Format DIN A 3 fallen für die ersten zehn Seiten je Seite 0,50 EUR und für jede weitere Seite 0,15 EUR an. Da Ihr Begehren noch nicht hinreichend konkretisiert ist, vermag ich noch nicht abzusehen, wie hoch der Verwaltungsaufwand konkret ausfallen wird. Insbesondere, wenn Sie Interesse an mehreren Verträgen haben sollten, die hier zunächst zusammengestellt und überprüft werden müssten, dürfte der Aufwand aber nicht ganz unerheblich sein. Mit freundlichen Grüßen,