Vertrag zwischen Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH und Abellio

Vergabe- und Vertragsunterlagen auf dessen Grundlage das Bahnunternehmen Abellio den Schienenpersonalverkehr in Sachsen-Anhalt teilweise übernommen hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vergabe- un…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Vertrag zwischen Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH und Abellio [#225194]
Datum
19. Juli 2021 14:57
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vergabe- und Vertragsunterlagen auf dessen Grundlage das Bahnunternehmen Abellio den Schienenpersonalverkehr in Sachsen-Anhalt teilweise übernommen hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225194/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen Nahverkehrsgesellschaft Sachs…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
AW: Vertrag zwischen Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH und Abellio [#225194]
Datum
7. Oktober 2021 10:33
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH und Abellio“ vom 19.07.2021 (#225194) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225194/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Sehr Antragsteller/in hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die von Ihnen erwähnte Anfrage vom 19.07.2021 nicht dem …
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
Vertrag zwischen Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH und Abellio [#225194]
Datum
7. Oktober 2021 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die von Ihnen erwähnte Anfrage vom 19.07.2021 nicht dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt zugegangen ist. Um Ihr Anliegen beantworten zu können würden wir Sie bitten, die Informationsfreiheitsanfrage noch einmal an <<E-Mail-Adresse>> zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Antrag nach dem IZG LSA/ UIG LSA/ VIG AG LSA an das MID bz…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Datum
11. Januar 2022 16:56
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/ UIG LSA/ VIG AG LSA an das MID bzgl. einer Einsichtnahme in die Vergabe- und Vertragsunterlagen mit Abellio Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen vom 30.11.2021; Anfragenummer: 225194 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen vom 30.11.2021 in der oben bezeichneten Angelegenheit. Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Übersendung der Vergabe- und Vertragsunterlagen, auf dessen Grundlage das Bahnunternehmen Abellio den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen-Anhalt teilweise übernommen hat und stützen sich hierbei auf das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise auf das Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitten Sie vorab um eine entsprechende Mitteilung unter Angabe der Höhe der voraussichtlichen Kosten. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG bitten Sie darum die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats, zugänglich gemacht zu bekommen. Bei einer fehlenden Zuständigkeit des Ministeriums für Infrastruktur und Digitalisierung (MID) erklären Sie bereits im Rahmen der Antragsstellung Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die jeweils zuständige Behörde. Vorliegend wurde Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen mit Ihrer Einwilligung auch an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) als die zuständige Gesellschaft zur Wahrnehmung der mit der Aufgabenträgerschaft verbundenen Aufgaben im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet, da diese unter anderem die erforderlichen SPNV- Vergabeverfahren in eigener Zuständigkeit durchführt und anschließend auch die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überwacht. Die Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen gegenständlichen sehr umfangreichen Vergabe- und Vertragsunterlagen befinden sich somit zur Einsicht bei der NASA GmbH. Bei der NASA GmbH handelt es sich nicht um einen „Dritten“, sondern um eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Im Landesauftrag plant, bestellt und bezahlt die NASA GmbH den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen betreffend des Bahnunternehmens „Abellio“ konkretisieren wir zunächst dahingehend, dass sich dieser ausschließlich auf das Eisenbahnverkehrsunternehmen der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (ABRM) bezieht, da der Antrag ausdrücklich in Zusammenhang mit Schienenpersonennahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt steht. Das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ist die ABRM, welche wiederum eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Abellio GmbH ist. Die beiden gegenständlichen Verkehrsverträge sind der Verkehrsvertrag „Dieselnetz Sachsen-Anhalt“ (DISA) aus Dezember 2015 und der Verkehrsvertrag „Saale-Thüringen- Südharz“ (STS) aus Oktober 2012. Diesbezüglich bitten wir Sie noch um eine weitergehende Konkretisierung, ob sich Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen auf beide Verkehrsverträge oder nur auf einen der benannten bezieht. Nach einer erfolgten Prüfung ist vorab festzustellen, dass die von Ihnen ausdrücklich hilfsweisen gestellten Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG LSA) und nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden können. Das UIG LSA bezieht sich vom Anwendungsbereich her auf den Zugang zu „Umweltinformationen“ und das VIG bezieht sich vom Anwendungsbereich her auf „Informationen zu gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten“. Vorliegend bezieht sich der Antrag aber ausschließlich auf den Zugang zu „Vergabe- und Vertragsunterlagen“, so dass vom Anwendungsbereich her als Rechtsgrundlage ausschließlich das IZG LSA zu prüfen ist. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA ist es erforderlich, dass dieser sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht den rechtlichen Vorgaben nach dem IZG LSA entspricht. Nach Prüfung haben Sie Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA nicht formell rechtmäßig im Sinne des § 7 Abs. 1 IZG LSA gestellt. Zunächst haben Sie Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen an das MID als die nach dem IZG LSA zur Entscheidung über den Antrag zuständige Behörde gestellt. Hierbei handelt es sich auch trotz der erfolgten Übertragung einzelner Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen zugrundeliegender Aufgaben aus der bestehenden Aufgabenträgerschaft des Landes Sachsen-Anhalt auf die NASA GmbH im Wege der Beleihung auf der Grundlage des § 7 Abs. 4 ÖPNVG LSA um die zuständige Stelle. Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA ist der Antrag im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 2 an die Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Mithin hat das MID über den Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA als zuständige Stelle zu entscheiden. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IZG LSA kann die (zuständige) Stelle nach Absatz 1 Satz 1 Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Nach einer erfolgten Prüfung ist allerdings festzustellen, dass Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen gegenwärtig (noch) nicht die nach dem IZG LSA geltenden Formvorgaben erfüllt. Das Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen verbundene Begehren einer Übersendung der Vergabe- und Vertragsunterlagen mit der ABRM betrifft Daten „Dritter“ im Sinne des § 6 IZG LSA. Daher sieht das IZG LSA mit Blick auf § 7 Abs. 1 Satz 3 IZG LSA ein zwingendes Begründungserfordernis vor. Für eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages auf Zugang zu Informationen bitten wir Sie daher Ihren Antrag noch zu begründen, wobei das IZG LSA zur konkreten inhaltlichen Anforderung keinen bestimmten Qualitätsstandard vorgibt. Rein vorsorglich weisen wir allerdings schon jetzt darauf hin, dass für die abschließende Entscheidung über Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen die ABRM als „Dritter“ zwingend in das Verfahren mit einzubeziehen ist. Der § 8 IZG LSA regelt das Verfahren bei Beteiligung Dritter. Nach § 8 Abs. 1 IZG LSA gibt die Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Nach § 8 Abs. 2 IZG LSA ergeht die Entscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 schriftlich und ist auch dem Dritten bekannt zu geben. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind. Der § 9 Abs. 3 gilt entsprechend, wonach gegen die ablehnende Entscheidung Widerspruch und Verpflichtungsklage zulässig sind. Vorliegend fällt der Antrag unter den § 6 Satz 2 IZG LSA, wonach der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden darf, soweit die ABRM als Betroffene eingewilligt hat. Mit Beschluss vom 30.06.2021 (Az. 36a IN 3490/21) hat das Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der ABRM die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Mit Beschluss vom 01.10.2021 hat das Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der Auftragnehmerin das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert zum Sachwalter bestellt. Nach dem Grundsatz aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. e), Nr. 6 IZG LSA besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines anhängigen Gerichtsverfahrens bzw. fiskalische Interessen des Landes haben kann. Bei dem anhängigen Insolvenzverfahren handelt es sich eben um ein solches anhängiges Gerichtsverfahren. Dieser Ausschlusstatbestand steht nicht im Ermessen der Behörde und gilt zwingend. Es ist also davon auszugehen, dass die ABRM Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen in Form einer Einsichtnahme in die Vergabe- und Vertragsunterlagen nicht zustimmen wird und sich dabei insbesondere auf den Ausschlusstatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. e), Nr. 6 IZG LSA mit Blick auf das laufende Insolvenzverfahren berufen wird. Selbst wenn das MID Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen positiv entscheiden würde, könnte die ABRM gegen diese Entscheidung im Wege des Widerspruchs und/ oder der Anfechtungsklage gegen vorgehen. Mit Blick auf den bestehenden und zwingend geltenden Ausnahmetatbestand aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens dürfe ein solches Vorgehen nach unserer Einschätzung auch Aussicht auf Erfolg haben. Abschließend weisen wir Sie darauf hin, dass der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Informationszugang nicht kostenfrei ist. Der § 10 Abs. 1 IZG LSA ordnet an, dass für die Durchführung des IZG LSA Verwaltungskosten, d. h. Gebühren und Auslagen, erhoben werden. Aufgrund der Ermächtigung im § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA hat das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) erlassen. Die Höhe der Kosten kann im Einzelnen unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://informationsfreiheit.sachsen-.... Hierbei bemisst sich beispielsweise der Gebührentatbestand für die Zur-Verfügung-Stellung von Informationen in sonstiger Weise nach § 1 Abs. 2 IZG LSA nach dem Zeitaufwand, beträgt jedoch höchstens 1.000 Euro. Die Einsichtnahme in Unterlagen bemisst sich ebenfalls nach dem Zeitaufwand, beträgt jedoch höchstens 500 Euro. Für das Anfertigen von Kopien werden dann nochmal zusätzliche Auslagegebühren erhoben. Nach einer erfolgten weitergehenden Konkretisierung über den bzw. die betroffenen Verkehrsvertrag/ Verkehrsverträge und einer erfolgten Begründung würde das MID über Ihren Antrag schriftlich entscheiden und diese auch der ABRM gegenüber bekanntgeben. Vorliegend kann ein Informationszugang innerhalb eines Monats allerdings nicht eingehalten werden. Aufgrund der maßgeblichen Vorschrift des § 8 IZG LSA bei einem Verfahren bei Beteiligung Dritter hat der Dritte allein, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme eines Monats. Erst nach einer Prüfung des Vorbringens des Dritten kann eine abschließende Entscheidung über Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen innerhalb eines Monats erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194] Sehr << Anrede >> vielen Dank für I…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194]
Datum
21. Februar 2022 21:14
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht zu meiner IZG-Anfrage bezüglich der Vergabe- und Vertragsunterlagen mit Abellio. Das aktuelle Insolvenzverfahren droht -wie der aktuellen Berichterstattung zu entnehmen ist - größere Auswirkungen auf die Infrastruktur und den Öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus zu haben. Auch entsprechende Folgekosten sind demnach laut eines Ministeriumssprechers nicht auszuschließen. Da es bereits beim Zustandekommen des Vertrages mit Abellio öffentliche Kritik gab und die Auswirkungen noch nicht abzusehen sind, bin ich der Ansicht, dass es von öffentlichem Interesse ist, die Details der Vertrags- und Vergabeunterlagen zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und seinen zuständigen Stellen, sowie Abellio zu erfahren. Dass Betriebsinterna möglicherweise dafür vereinzelt geschwärzt werden können ist mir bewusst und dies akzeptiere ich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225194/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194]
Datum
19. Juni 2023 13:00
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH und Abellio“ vom 19.07.2021 (#225194) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 668 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gleichzeitig erweitere ich die IFG-Anfrage um die im Juni 2022 geschlossene Vereinbarung (https://www.mein-takt.de/aktuelles/einigung-mit-abellio-konzern-ausgewogene-kompromissloesung-wurde-gefunden). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Ihr IZG Antrag vom 19.06.2023| Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194] Sehr << Antragsteller:in…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr IZG Antrag vom 19.06.2023| Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194]
Datum
20. Juni 2023 07:17
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihren IZG-Antrag vom 19.06.2023 und der vermeintlich verspäteten Anfrage vom 19.07.2021 teile ich wie folgt mit. Unbeschadet dessen, ob Ihr Antrag nach IZG oder UIG zu bescheiden ist, berührt er Belange Dritter in Form von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Daher kann die Bearbeitung erst erfolgen, wenn der Antrag begründet ist (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IZG LSA). Denn nur mit einer Begründung kann der Dritte zu dem Antrag Stellung nehmen und über eine Einwilligung in die Auskunftserteilung entscheiden (§ 8 Abs. 1 IZG). Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Monatsfrist weise ich vorsorglich darauf hin, dass diese erst dann läuft, wenn Ihre Begründung eingegangen ist. In diesem Zusammenhang verweise ich im Übrigen auf § 8 Abs. 1 Satz 1 IZG bzw. § 9 Abs. 1 Satz 1 UIG, wonach das Ministerium verpflichtet ist, dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. In diesem Fall gilt die von Ihnen genannte Monatsfrist für die Erteilung des Bescheides über Ihren Antrag nicht (vgl. auch § 7 Abs. 5 Satz 3 IZG). Hinsichtlich Ihres Antrages vom 19.07.2021 und auch vom 19.06.2023 liegen keine Begründungen vor. Unter Hinweis auf § 7 Abs. 2 Satz 2 IZG bitte ich um Nachricht Ihrerseits, ob Sie damit einverstanden sind, dass die Informationen, die Belange Dritter berühren, unkenntlich gemacht werden. Für den Fall, dass Sie mit der Unkenntlichmachung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einverstanden sind, weise ich darauf hin, dass für die Bearbeitungen Verwaltungskosten erhoben werden können. Dies ergibt sich aus § 10 IZG in Verbindung mit der IZG LSA KostVO. Im Hinblick auf die Kostenpflicht bitte ich um Mitteilung, ob Sie den Antrag aufrechterhalten. In diesem Fall teilen Sie mir bitte auch ihre Postanschrift mit, damit Ihnen ein rechtsmittel- und vollstreckungsfähiger Bescheid bekannt gegeben werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IZG Antrag vom 19.06.2023| Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194] Sehr << Anrede >&…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IZG Antrag vom 19.06.2023| Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194]
Datum
20. Juni 2023 10:43
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zügige Antwort. Das öffentliche Interesse meiner Anfrage begründet sich damit, dass durch die Insolvenz des Unternehmens eine Neuregelung des Betriebs und der Verträge notwendig wurde. In der medialen Berichterstattung gehen Experten davon aus, dass das Unternehmen möglicherweise nur durch "Dumpingangebote" das wirtschaftlichste Angebot abgeben konnte. Da die Neuregelung des Betriebs Kosten in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro für das Land und damit die Steuerzahler nach sich zieht, liegt hier durchaus ein öffentliches Interesse vor, das die Geschäftsinteressen des Unternehmens überwiegt. Durch die Insolvenz des Unternehmens entfällt zudem der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, wie dies etwa das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10.4.2019 (BVerwG 7 C 23.18) dargelegt hat. Insofern bitte ich Sie, mir die angefragten Dokumente insoweit ungeschwärzt zuzusenden, als dass keine personenbezogenen Daten betroffen sind. Diese können entsprechend gesperrt werden. Meine Adresse sende ich Ihnen anbei. Bitte teilen Sie mir vor Zusendung in etwa die Höhe der Kosten mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IZG Antrag vom 19.06.2023| Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194] Guten Tag, meine Informat…
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Betreff
AW: Ihr IZG Antrag vom 19.06.2023| Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194]
Datum
2. August 2023 10:11
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag zwischen Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH und Abellio“ vom 19.07.2021 (#225194) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 712 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. August 2023 10:12
Status
Warte auf Antwort

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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194] Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194]
Datum
8. August 2023 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen den Bescheid für Ihre IZG-Anfrage vom 19.06.2023. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194] Sehr << Anrede >> viel…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA [#225194]
Datum
8. August 2023 17:23
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit lege ich Widerspruch gegen die getroffene ablehnende Entscheidung ein. Sie konnten nicht plausibel darstellen, dass alle Kriterien zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorliegen und eine Veröffentlichung daher nicht statthaft ist. Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse von Geschäftsgeheimnissen besteht in diesem Fall daher aus meiner Sicht nicht. Der geschlossene Vertrag ist bereits mehrere Jahre alt. Die aktuellen wirtschaftlichen und globalen Ereignisse haben die Rahmenbedingungen seither massiv verändert. Zudem hat sich das Unternehmen Abellio selbst inzwischen aus dem laufenden Vertrag in Absprache mit der Auftraggeberin herausgenommen. Mit der DB-Tochter start wurde ein neuer Vertrag zu anderen Konditionen geschlossen, der ebenfalls eine mehrjährige Laufzeit hat. Somit sind die im angefragten Vertrag genannten Zahlen und Fakten nicht mehr aktuell und entsprechen nicht mehr den aktuellen Wettbewerbsbedingungen. Wettbewerbsrechtliche Benachteiligungen sind durch eine Veröffentlichung des Vertrages daher nicht mehr gegeben und die Voraussetzungen für ein Geschäftsgeheimnis liegen nicht mehr vor. Zudem ist eine grundsätzliche Ablehnung nicht statthaft, da sich die nicht-Veröffentlichung lediglich auf die Teile eines Vertrages bezieht, die tatsächlich als Geschäftsgeheimnis einzuschätzen (und in diesem Fall zu schwärzen) sind. Daher lege ich Widerspruch gegen den von Ihnen vorgebrachten Bescheid ein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 225194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225194/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag zwischen Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH und Abellio“ [#225194]
Datum
21. Februar 2024 08:34
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225194/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich um längerfristige Verträge handelt, die ein enormes Aufkommen von Steuergeldern nach sich gezogen haben. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Vergabe nicht korrekt abgelaufen ist. Außerdem halte ich die Erhebung der Kosten für nicht angemessen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 225194.pdf - 2023-06-20_1-smime.p7s - 2023-08-08_1-2023-08-08-ablehnungsbescheid-name.pdf Anfragenr: 225194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225194/