Verträge Breitbandausbau Dt. Telekom AG

Anfrage an: Kreisverwaltung Olpe

alle Verträge und deren Anlagen, die zwischen dem Kreis Olpe oder der Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH und der Deutschen Telekom AG und ihrer Konzerngesellschaften im Rahmen des bundes- und landesgeförderte
Breitbandausbau im Kreis Olpe ab 2017 geschlossen wurden. (vgl. Drucksache-Nr. 290/2017, 252/2018 u.a.,Kreistag d. Kreises Olpe)

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  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Olpe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge Breitbandausbau Dt. Telekom AG [#188868]
Datum
13. Juni 2020 18:35
An
Kreisverwaltung Olpe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Verträge und deren Anlagen, die zwischen dem Kreis Olpe oder der Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH und der Deutschen Telekom AG und ihrer Konzerngesellschaften im Rahmen des bundes- und landesgeförderte Breitbandausbau im Kreis Olpe ab 2017 geschlossen wurden. (vgl. Drucksache-Nr. 290/2017, 252/2018 u.a.,Kreistag d. Kreises Olpe)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188868 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Olpe
Andrea Kramer-Pabst Kreis Olpe Wirtschafts- und Strukturförderung Westfälische Str. 75 57462 Olpe Tel: +49 2761…
Von
Kreisverwaltung Olpe
Betreff
WG: Ihre Anfragen nach dem IFG NRW: Verträge Breitbandausbau Dt. Telekom AG [#188869], [#188868]
Datum
15. Juni 2020 18:14
Status
Warte auf Antwort
Andrea Kramer-Pabst Kreis Olpe Wirtschafts- und Strukturförderung Westfälische Str. 75 57462 Olpe Tel: +49 2761 81 430 Fax: +49 2761 94503 430