Verträge im öffentlichen Nahverkehr und Schülerverkehr

Alle derzeit gültigen Verträge und Übereinkommen, die mit dem VRR, der NEW und der KVS zwecks öffentlichen Nahverkehrs geschlossen wurden.
Sollte es Schulen im Gemeidegebiet geben, die gesonderte Schulbusse einsetzen, bitte ich um die Zusendung der Verträge mit den Unternehmen, die diese Schulbusse derzeit betreiben sowie Informationen zur Fahrtstrecke der eingesetzten Schulbuslinien der jeweiligen Schulen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Brüggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge im öffentlichen Nahverkehr und Schülerverkehr [#165812]
Datum
3. September 2019 18:08
An
Kommunalverwaltung Brüggen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle derzeit gültigen Verträge und Übereinkommen, die mit dem VRR, der NEW und der KVS zwecks öffentlichen Nahverkehrs geschlossen wurden. Sollte es Schulen im Gemeidegebiet geben, die gesonderte Schulbusse einsetzen, bitte ich um die Zusendung der Verträge mit den Unternehmen, die diese Schulbusse derzeit betreiben sowie Informationen zur Fahrtstrecke der eingesetzten Schulbuslinien der jeweiligen Schulen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Brüggen
Verträge im öffentlichen Personennahverkehr und Schülerverkehr, Ihre Anfrage vom 03.09.2019 Guten Tag Herr Antrags…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Verträge im öffentlichen Personennahverkehr und Schülerverkehr, Ihre Anfrage vom 03.09.2019
Datum
24. September 2019 14:29
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 03.09.2019 Stellung. I. Für die Planung, Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs ist der Kreis Viersen als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zuständig (§ 3 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz NRW). Der Kreistag hat diese Aufgabe auf die Verkehrsgesellschaft Kreis Viersen mbH (VKV) übertragen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage in Bezug auf den ÖPNV ist somit nur durch die VKV möglich. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten in Ihrem Antrag ausdrücklich widersprochen, gleichzeitig aber darum gebeten, Ihren Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Mit der VKV betreibt der Kreis Viersen die Aufgabe ÖPNV allerdings in privatrechtlicher Form. Um hier Klarheit zu schaffen und evtl. Missverständnisse zu vermeiden, darf ich Sie bitten, mir mitzuteilen, ob ich Ihren Antrag an die VKV weiterleiten darf. II. Die Burggemeinde Brüggen hat selbst nur einen Vertrag für den Schulbusverkehr (sog. Schülerspezialverkehr) ausgeschrieben und abgeschlossen. Die Unterlagen hierzu sind aufbereitet und stehen zur Verfügung. Der Umfang ist überschaubar und könnte sowohl in Papierform als auch per Mail versandt werden. Lassen Sie mich doch bitte kurz wissen, welche Form der Zusendung Sie wünschen. Ich hoffe, Ihre Anfrage bis hierhin ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit Freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verträge im öffentlichen Personennahverkehr und Schülerverkehr, Ihre Anfrage vom 03.09.2019 [#165812] Sehr gee…
An Kommunalverwaltung Brüggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge im öffentlichen Personennahverkehr und Schülerverkehr, Ihre Anfrage vom 03.09.2019 [#165812]
Datum
25. September 2019 20:09
An
Kommunalverwaltung Brüggen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie, die genannten Unterlagen zum Schülerspezialverkehr mir per E-Mail zuzusenden. Den Antrag an den VKV werde ich dort selbst einreichen und bedanke mich für den Hinweis. Bestehen Verträge zwischen dem VRR und der Gemeinde Brüggen zwecks Schokoticket? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Brüggen
Re: AW: Verträge im öffentlichen Personennahverkehr und Schülerverkehr, Ihre Anfrage vom 03.09.2019 [#165812] Hall…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Re: AW: Verträge im öffentlichen Personennahverkehr und Schülerverkehr, Ihre Anfrage vom 03.09.2019 [#165812]
Datum
25. September 2019 20:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in ich schicke Ihnen die Unterlagen zum Schülerspezialverkehr morgen per Mail. Verträge zum Schokoticket bestehen bei der Gemeinde nicht. Beste Grüsse,

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Kommunalverwaltung Brüggen
Ihre Anfrage vom 03.09.2019 / Verträge im ÖPNV und Schülerspezialverkehr Guten Tag Herr Antragsteller/in, im Anha…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.09.2019 / Verträge im ÖPNV und Schülerspezialverkehr
Datum
26. September 2019 09:10
Status
Guten Tag Herr Antragsteller/in, im Anhang erhalten Sie die gewünschten Angaben zum bestehenden Vertrag der Burggemeinde Brüggen in Sachen Schulbusverkehr. Insgesamt handelt es sich um 6 Dateien: - Vertrag zum Schulbusverkehr - Leistungsbeschreibung Schulbusverkehr (Bestandteil der öffentlichen Ausschreibung) - Schulbushaltestellen Grundschulen - Schulbushaltestellen Gesamtschule (3 x) Zur besseren Übersicht waren im Ausschreibungsverfahren noch 3 Ortspläne (Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal) für ortsunkundige Anbieter beigefügt. Da es sich hierbei um völlig übliche, öffentliche Ortspläne handelt und wegen der für die elektronische Zustellung evtl. problematische Datenmenge setze ich voraus, dass der Versand dieser Pläne nicht zwingend notwendig ist. Ihrem Antrag vom 03.09.2019 nach dem IFG NRW ist damit entsprochen. Sollten Sie zum Thema weitere Fragen haben, steht Ihnen Herr Wilfried Bouscheljong (Tel. 02163-5701145, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße