Verträge mecom

Die Verträge mit der mecom Medien-Communikations-Gesellschaft mbH [1] bezüglich der Entwicklung und des Betriebs von MoWaS.

Personenbezogene Daten und Geschäfts- und Betriebsgeheime können geschwärzt werden.

[1]: Aus https://www.mecom.de/: “ Für die Bundesrepublik Deutschland entwickelt und betreibt mecom das Modulare Warnsystem MoWaS.”

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
  • 5 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verträge mit der mecom…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Verträge mecom [#227515]
Datum
29. August 2021 02:14
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verträge mit der mecom Medien-Communikations-Gesellschaft mbH [1] bezüglich der Entwicklung und des Betriebs von MoWaS. Personenbezogene Daten und Geschäfts- und Betriebsgeheime können geschwärzt werden. [1]: Aus https://www.mecom.de/: “ Für die Bundesrepublik Deutschland entwickelt und betreibt mecom das Modulare Warnsystem MoWaS.”
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227515/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mecom“ vom 29.08.2021 (#227515) wurde…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Verträge mecom [#227515]
Datum
6. Juli 2022 11:24
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge mecom“ vom 29.08.2021 (#227515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 279 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit best…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: Verträge mecom [#227515]
Datum
11. Juli 2022 09:27
Status
Warte auf Antwort
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit bestätigen wir den Eingang und kommen umgehend wieder auf Sie zu. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Anfragen und Ihr Interes…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: Verträge mecom [#227515]
Datum
19. Juli 2022 16:05
Status
Warte auf Antwort
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Anfragen und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Unsere interne Abfrage hat ergeben, dass seitens BBK zwar Vertragsbeziehungen zu dem Unternehmen "mecom" bestehen/bestanden haben. Einer Offenlegung des Vertragstextes hat das Unternehmen jedoch nicht zugestimmt, § 6 IFG. Im Übrigen verweisen wir auf § 3 Ziffer 2 IFG. Dafür bitten wir um Verständnis. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Antwort auf meinen IFG-Antrag, der ich leider widersprechen muss, aus folg…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: [EXTERN]AW: Verträge mecom [#227515]
Datum
19. Juli 2022 20:30
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Antwort auf meinen IFG-Antrag, der ich leider widersprechen muss, aus folgenden Gründen: Zunächst berufen sich sich auf § 6 IFG. Dieser genügt nicht, um den Informationsanspruch vollständig abzuwehren. § 6 IFG Satz 1 bezieht sich auf den Schutz geistigen Eigentums. Hier ist einerseits zu prüfen, ob die Verträge diesen Schutz genießen, in diesem Fall vermutlich, ob die, für einen Urheberrechtsschutz nötige, Schöpfungshöhe erreicht ist. Selbst wenn dies bejaht wird, steht dies meinem Informationsanspruch aber nicht gegenüber, da die Zugänglichmachung die Urheberrechte nicht verletzt. Hierzu verweise ich auf das Urteil des Verwaltungsgericht Madgeburg mit dem Aktenzeichen 6 A 343/16 MD. Dieses können Sie unter https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload... abrufen. Dort wurde zum wortgleichen § 6 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) geurteilt: > [...] Aber auch wenn der Prüfbericht als urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen würde, wäre das Informationsbegehren nicht [...] ausgeschlossen. [Die] hier konkret vorn Kläger begehrte Informationsgewährung verletzt weder das urheberrechtliche Veröffentlichungsrecht nach § 12 UrhG (aa)) noch sonstige Nutzungsrechte des Urhebers (bb)). > > aa) Die beantragte Aushändigung des Prüfberichts an den Kläger ist keine urheberechtlich relevante Veröffentlichungshandlung, denn damit wird das Werk (noch) nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht. [...] > > bb) Wird der Prüfbericht dem Kläger zur Verfügung gestellt, geht dies auch nicht mit einer Verletzung des Vervielfältigungsrechts nach § 16 UrhG einher. [...] § 6 IFG Satz 2 bezieht sich auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.“ (BVerfGE 115, 205 (230)) Nach gängiger Rechtsprechung muss "die Offenlegung von Informationen dazu geeignet sein [...], exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen preiszugeben, so dass die Wettbewerbsposition des Unternehmens geschwächt wird." (Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, WD 3 - 3000 - 164/17, Seite 4 https://www.bundestag.de/resource/blo... ) Hier ist zu prüfen, ob die in den Verträgen enthaltenen Informationen diese Kriterien erfüllen. Insbesondere ist nach § 7 eine teilweise Zugänglichmachung, zum Beispiel durch Unkenntlichmachung der so geschützten Informationen zu prüfen. Die Verträge stellen sicher nicht vollständig Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. In eine Schwärzung der so geschützten Teile der Verträge habe ich in meinem Antrag explizit eingewilligt. Desweiteren berufen Sie sich auf § 3 Nr. 2 IFG. § 3 Nr. 2 schützt die öffentliche Sicherheit, also "die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates sowie die Unversehrtheit von Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechtsgütern der Bürger" (BT-Drucksache 15/4493, Seite 10 https://dserver.bundestag.de/btd/15/0... ). Wird eine Anfrage nach dieser Regelung abgelehnt, muss dies jedoch von der informationspflichtigen Stelle begründet werden. Hierzu ist eine Einzelfallabwägung sowie eine konkrete Gefahrenlage nötig, ein reiner Verweis auf diesen Paragraphen, wie hier von Ihnen erfolgt, genügt nicht. (vgl Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 3 Rn. 157). Sollte für Teile der Informationen diese Abwägung ein Schutzbedarf ergeben, ist eine teilweise Bekanntgabe der restlichen Informationen durch teilweise Unkenntlichmachung möglich. In der Gesetzesbegründung des IFG heißt es zu den Paragraphen 3 bis 6: "Versagt werden darf nur in dem Umfang, in dem die Information schützenswert sind. [...] Nach den üblichen Auslegungsregeln sind sie eng zu verstehen." (BT-Drucksache 15/4493, Seite 9 https://dserver.bundestag.de/btd/15/0... ) Eine weite Auslegung der Regelungen würden den Grundsatz des freien Informationszugangs gefährden. Daher bitte ich Sie vielmals, meinen Antrag erneut zu prüfen, mir die Informationen zugänglich zu machen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 227515 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte freundlichst um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreih…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge mecom“ [#227515]
Datum
19. Juli 2022 23:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte freundlichst um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227515/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, da diese Ablehnung ohne weitere Begründung mit Verweis auf § 3, Absatz 2 und § 6 IFG geschah. Die notwendigen Einzelfallabwägungen sind, soweit ich sehen kann, nicht erfolgt. Meine Einschätzung nach wäre, wie in meinem Widerspruch ausführlicher beschrieben, zumindest eine teilweise Zugänglichmachung der Verträge möglich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anhänge: - 227515.pdf Anfragenr: 227515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227515/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juli 2022 08:07
Status
Warte auf Antwort

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr <<entfernt>>, gerne kommen wir Ihrer Bitte um erneute Prüfung nach. Für Rückfragen stehen wir I…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: Verträge mecom [#227515]
Datum
20. Juli 2022 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, gerne kommen wir Ihrer Bitte um erneute Prüfung nach. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Anfragen und Ihr Interes…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: Verträge mecom [#227515]
Datum
23. August 2022 14:44
Status
Warte auf Antwort
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Anfragen und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Wir befinden uns derzeit im Austausch mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Gegenstand ist Ihre Vermittlungsbitte. Sobald wir eine Klärung herbeiführen konnten, melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Verzöge…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: Verträge mecom [#227515]
Datum
8. September 2022 11:53
Status
Warte auf Antwort
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Verzögerung bitten wir Sie erneut um Verständnis. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Email vom 19.07.2022 einen bloßen informellen Hinweis darstellt. Die abschließende Entscheidung samt Anlagen übersenden wir Ihnen anbei. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-725/002 II#0665 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BBK bei Ihrer Anfrage „Verträge mecom“ [#227515] # IFG-725/002 II#0665
Datum
8. September 2022 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
80031-2022schreibenanpetenten.pdf
204,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-725/002 II#0665 Sehr <<entfernt>>, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Bescheid und die Auskunft. Sie schreiben, dass ein "etwai…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: Verträge mecom [#227515]
Datum
4. Oktober 2022 11:46
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Bescheid und die Auskunft. Sie schreiben, dass ein "etwaiger weiterer Informationszugang" nicht mehr im Rahmen einer einfachen Anfrage möglich wäre und dafür Gebühren fällig würden. Hierzu zwei Rückfragen: 1. Können sie grob umreißen, um welche Informationen es sich dabei handeln würde? 2. Können sie grob abschätzen, wie hoch die Gebühren etwa sein würden? Diese Informationen würde es mir ermöglichen, genauer zu entscheiden, ob eine Weiterverfolgung des Antrags sinnvoll erscheint. Zudem würde ich sie bitten erneut zu prüfen, ob nicht zumindest das Inhaltsverzeichnis des "Vertrag über die Bereitstellung des IT-Systems: Modulares Warnsystem MoWaS" bzw die Überschriften des Dokuments "Rahmenvertrag über das Modulare Warnsystem" genannt werden können. Hier ist einerseits nicht zu erwarten, dass diese bereits geheimhaltungswürdige Informationen enthalten, andererseits erlauben sie mir aber, die restlichen Schwärzungen nachzuvollziehen und zu überprüfen. Ich freue mich über eine baldige Rückmeldung, gerne auch telefonisch unter der unten stehenden Telefon-Nummer. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227515/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> leider habe ich noch keine Antwort auf meine Nachfragen vom 4. Oktober erhalten. Da…
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Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verträge mecom“ [#227515] # IFG-725/002 II#0665 [#227515]
Datum
24. Oktober 2022 15:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider habe ich noch keine Antwort auf meine Nachfragen vom 4. Oktober erhalten. Daher möchte ich erneut freundlichst nachfragen: Sie schreiben, dass ein "etwaiger weiterer Informationszugang" nicht mehr im Rahmen einer einfachen Anfrage möglich wäre und dafür Gebühren fällig würden. Hierzu zwei Rückfragen: 1. Können sie grob umreißen, um welche Informationen es sich dabei handeln würde? 2. Können sie grob abschätzen, wie hoch die Gebühren etwa sein würden? Diese Informationen würde es mir ermöglichen, genauer zu entscheiden, ob eine Weiterverfolgung des Antrags sinnvoll erscheint. Zudem würde ich sie bitten erneut zu prüfen, ob nicht zumindest das Inhaltsverzeichnis des "Vertrag über die Bereitstellung des IT-Systems: Modulares Warnsystem MoWaS" bzw die Überschriften des Dokuments "Rahmenvertrag über das Modulare Warnsystem" genannt werden können. Hier ist einerseits nicht zu erwarten, dass diese bereits geheimhaltungswürdige Informationen enthalten, andererseits erlauben sie mir aber, die restlichen Schwärzungen nachzuvollziehen und zu überprüfen. Ich freue mich über eine baldige Rückmeldung, gerne auch telefonisch unter der unten stehenden Telefon-Nummer. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227515/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> die vorherige E-Mail sollte natürlich an das BBK gehen und nicht an sie. Ich bitte …
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Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verträge mecom“ [#227515] # IFG-725/002 II#0665 [#227515]
Datum
24. Oktober 2022 18:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die vorherige E-Mail sollte natürlich an das BBK gehen und nicht an sie. Ich bitte vielmals um Entschuldigung für die Verwirrung. Mit freundlichen Grüße, << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227515/
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> leider habe ich noch keine Antwort auf meine Nachfragen vom 4. Oktober erhalten. Da…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verträge mecom“ [#227515] # IFG-725/002 II#0665 [#227515]
Datum
24. Oktober 2022 18:48
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider habe ich noch keine Antwort auf meine Nachfragen vom 4. Oktober erhalten. Daher möchte ich erneut freundlichst nachfragen: Sie schreiben, dass ein "etwaiger weiterer Informationszugang" nicht mehr im Rahmen einer einfachen Anfrage möglich wäre und dafür Gebühren fällig würden. Hierzu zwei Rückfragen: 1. Können sie grob umreißen, um welche Informationen es sich dabei handeln würde? 2. Können sie grob abschätzen, wie hoch die Gebühren etwa sein würden? Diese Informationen würde es mir ermöglichen, genauer zu entscheiden, ob eine Weiterverfolgung des Antrags sinnvoll erscheint. Zudem würde ich sie bitten erneut zu prüfen, ob nicht zumindest das Inhaltsverzeichnis des "Vertrag über die Bereitstellung des IT-Systems: Modulares Warnsystem MoWaS" bzw die Überschriften des Dokuments "Rahmenvertrag über das Modulare Warnsystem" genannt werden können. Hier ist einerseits nicht zu erwarten, dass diese bereits geheimhaltungswürdige Informationen enthalten, andererseits erlauben sie mir aber, die restlichen Schwärzungen nachzuvollziehen und zu überprüfen. Ich freue mich über eine baldige Rückmeldung, gerne auch telefonisch unter der unten stehenden Telefon-Nummer. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227515/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach erster …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verträge mecom“ [#227515] # IFG-725/002 II#0665 [#227515]
Datum
25. Oktober 2022 14:34
Status
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 0039 Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach erster kursorischer Durchsicht, sind über die Zeit der Vertragsbeziehung mit der Firma mecom Unterlagen des Umfangs von Seiten im oberen dreistelligen Bereich entstanden. Um diese zu sichten und entsprechend des Einstufungsvermerks zur Weitergabe vorzubereiten, ist ein erheblicher Aufwand zu erwarten. Gemäß § 7 Abs. 2 IFG ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Wir prüfen derzeit, ob die Beantwortung Ihres Anspruchs ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Jedenfalls zeichnet sich ab, dass wir den Gebührenrahmen voraussichtlich ausschöpfen müssen. Die Gebührenerhebung richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) mit Hilfe pauschaler Personalkostensätze aus der Begründung zur IFGGebV: 1 Stunde m.D. EUR 30,00 1 Stunde g.D. EUR 45,00 1 Stunde h.D. EUR 60,00 Die Gebühr beträgt maximal EUR 500,00. Die von Ihnen erbetenen Informationen (Inhaltsverzeichnis des "Vertrag über die Bereitstellung des IT-Systems: Modulares Warnsystem MoWaS" bzw. die Überschriften des Dokuments "Rahmenvertrag über das Modulare Warnsystem") unterliegen der Einstufung und können nicht offen gelegt werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihr Verlangen auf Informationszugang weiter verfolgen möchten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen (auch telefonisch) gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Nicht-öffentliche Anhänge:
96311-2022schreibenanpetenten.pdf
139,0 KB

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-725/002 II#0665 Sehr…
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Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BBK bei Ihrer Anfrage „Verträge mecom“ [#227515] # IFG-725/002 II#0665
Datum
30. November 2022 13:07
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
107154-2022schreibenanpetenten.pdf
170,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-725/002 II#0665 Sehr <<entfernt>>, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen