Verträge mit CSC - Nationales Waffenregister

Alle Verträge und Unterlagen, die Unterstützungen und vertragliche Leistungen der Firma Computer Sciences Corporation (CSC) bei der Errichtung, Einrichtung und Führung des Nationalen Waffenregisters betreffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2013
  • Frist
    31. Dezember 2013
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verträge un…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge mit CSC - Nationales Waffenregister [#5129]
Datum
28. November 2013 22:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge und Unterlagen, die Unterstützungen und vertragliche Leistungen der Firma Computer Sciences Corporation (CSC) bei der Errichtung, Einrichtung und Führung des Nationalen Waffenregisters betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#211 Sehr geehrt<< Anrede >> für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitte…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Verträge mit CSC - Nationales Waffenregister [#5129]
Datum
16. Dezember 2013 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#211 Sehr geehrt<< Anrede >> für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Bei Ihrer Antragstellung sind Sie davon ausgegangen, dass es sich um eine einfache Auskunft handeln müsste. Nach der IFG-Gebührenverordnung bedeutet dies einen Bearbeitungsaufwand von ca. 30 Minuten. Es wäre möglich, den Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage im kostenfreien Rahmen zu halten: Die Verträge enthalten personenbezogene Daten der jeweiligen Ansprechpartner, deren Erreichbarkeiten und beruflichen Viten sowie dem Betriebsgeheimnis zuzurechnende Tagessätze. Sollten Sie eine kostenfreie Bearbeitung Ihres Antrages wünschen, würden diese Daten geschwärzt werden. Sollte Ihr Auskunftsersuchen jedoch auf die Offenlegung auch dieser Daten gerichtet sein, wäre ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen. Der Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter ist nur möglich, soweit die Dritten eingewilligt haben oder das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Sie müssten dafür Ihren Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG begründen. Anschließend sind die Drittbetroffenen gemäß § 5 Absatz 1 IFG i. V. m. § 8 Absatz 1 IFG zu beteiligen, die entstehenden Kosten wären Ihnen in Rechnung zu stellen. Für diese Amtshandlungen könnten nach § 10 Abs. 1 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung gemessen am erforderlichen Zeitaufwand Gebühren bis zu 500 € erhoben werden. Für den Fall, dass die Anfrage kostenpflichtig werden sollte, wird Ihre Postanschrift benötigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anschrift wurde Ihnen über Frag-den-Staat mitgeteilt. Ich wiederhole diesen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Verträge mit CSC - Nationales Waffenregister [#5129] [#5129]
Datum
16. Dezember 2013 20:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anschrift wurde Ihnen über Frag-den-Staat mitgeteilt. Ich wiederhole diesen Vorgang anbei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können personenbezogene Daten der jeweiligen Ansprechpartner, deren Erreichbar…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG - Verträge mit CSC - Nationales Waffenregister [#5129] [#5129] [#5129]
Datum
16. Dezember 2013 20:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können personenbezogene Daten der jeweiligen Ansprechpartner, deren Erreichbarkeiten und beruflichen Viten sowie dem Betriebsgeheimnis zuzurechnende Tagessätze gerne schwärzen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
19. Dezember 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
1,8 MB